RN/118

19.27

Bundesrätin Mag. Bernadette Kerschler (SPÖ, Steiermark): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende, falls es sie noch gibt! Das Bundesstraßennotfallgesetz ist ein Gesetz, das sehr dringend und notwendig ist – auf der einen Seite. Auf der anderen Seite: Ich bin ja schon seit langer Zeit im Zivilschutzverband und setze mich schon sehr lange mit der Gefahr eines Blackouts auseinander. Viele von uns wissen, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass ein Blackout eintritt. Unsere Bundesstraßen sind im Falle eines Blackouts die einzigen Verkehrswege, die uns ziemlich gesichert zur Verfügung stehen werden. Andere Verkehrswege wie die Schiene, die Luftfahrt, die Schifffahrt werden bei einem längerfristigen Stromausfall nicht funktionieren. (Vizepräsident Daniel Schmid übernimmt den Vorsitz.)

Bisher war es so, dass alle Menschen, die sich mit Blackouts auseinandergesetzt haben, die im Verkehr, in der Sicherheit tätig sind, gewusst haben: Wenn die Tunnel zugehen – leer gefahren werden und dann zugehen –, dann kann man davon ausgehen, dass es nichts Kurzfristiges ist, sondern dass es ein Blackout ist, denn das ist mit der jetzigen Gesetzeslage auch so. Das ist beziehungsweise das war nicht nur – wie soll man sagen – eine Maßnahme, um irgendjemanden zu ärgern, sondern dahinter ist schon auch eine Idee gestanden. Denn Tunnel sind natürlich sehr komplexe Systeme und wir haben auch einige hochprioritäre Tunnel in Österreich – wie den Karawankentunnel oder den Gleinalmtunnel – und einspurige Tunnel, wo gewisse Sachen wie Lüftung, Beleuchtung, Sicherheitssysteme sehr wichtig sind, wo es Nachrüstungen mit Notstromaggregaten braucht, um eine gewisse Sicherheit herzustellen.

Mit der heutigen Gesetzesänderung werden wir die Tunnel auch in Ausnahmesituationen wie bei einem Blackout für wichtige Sachen nutzen können. Wir werden sie für wichtige Sachen mit Bedacht nutzen können: für Rettungskräfte, Einsatzkräfte, für die Verlegung von Sicherheitskräften, für notwendige Transporte von Lebensmitteln und/oder medizinischen Produkten, für solche Sachen – natürlich immer mit Bedacht, weil natürlich auch bei solchen Transporten in einem Tunnel etwas passieren kann, und ich denke mir: Alle, die irgendetwas mit Einsatzkräften zu tun haben oder so, können sich vorstellen, dass, wenn in einem Tunnel etwas passiert, das keine Kleinigkeit ist. 

Dieses Gesetz ist aber sehr wichtig, weil wie gesagt in so einem Fall das Bundesstraßennetz das einzige Netz ist, auf das wir gesichert zugreifen können, das wir brauchen und das unbedingt notwendig ist. Deshalb bitte ich um breite Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.30

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Karl Weber. Ich erteile ihm dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.