RN/119

19.31

Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseher – vielleicht noch – zu Hause vor den Bildschirmen! Wir beraten jetzt über ein Gesetz, das hoffentlich nie zur Anwendung kommen wird, und genau deshalb ist es auch ein gutes Gesetz. (Heiterkeit der Bundesräte Fischer [SPÖ/NÖ] und Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]) Denn verantwortungsvolle Politik zeichnet sich nicht dadurch aus, erst im Krisenfall zu reagieren, sondern dadurch, rechtzeitig vorzusorgen. Das Bundesstraßennotfallgesetz – es ist Gott sei Dank nicht so kompliziert wie das Wort – ist so ein klassisches Vorsorgegesetz. Es ist kein Gesetz für den Alltag, sondern für den Ausnahmezustand. Die Details dazu hat Kollegin Kerschler bereits bestens ausgeführt. Im Notfall steht nur mehr unser Straßennetz zur Verfügung und dementsprechend ist es auch wichtig, die Tunnel befahren zu dürfen.

Durch das Bundesstraßennotfallgesetz schaffen wir eben die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine temporäre Ausnahmenutzung von Tunneln unter angepassten Vorgaben im Krisenfall. Ein ganz zentraler Punkt dabei ist die klare Zuständigkeit. Der zuständige Bundesminister erhält die Möglichkeit, per Verordnung rasch Maßnahmen zu setzen. Das schafft Klarheit, vermeidet Kompetenzwirrwarr und stellt sicher, dass im Ernstfall keine wertvolle Zeit verloren geht. Auch da darf ich wieder auf unsere Einsatzorganisationen verweisen: Was würde passieren, wenn die Tunnel bei einem Rettungseinsatz, bei einem Feuerwehreinsatz, bei einem Polizeieinsatz nicht befahrbar wären? Ich möchte mir nicht vorstellen, was bei einem Schlaganfall, bei einem Herzinfarkt, bei einem Polytrauma oder dergleichen passieren würde. Feuerwehr, Polizei, Rettung, alle müssen ausrücken können, um für unsere Sicherheit da sein zu können. 

Ich mache es kurz, denn wir sind schon sehr weit fortgeschritten in der Zeit: Mit dem Bundesstraßennotfallgesetz schaffen wir heute die Sicherheit von morgen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

19.33

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile dieses. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.