RN/141

20.41

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Herr Minister! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher zu Hause! Liebe Österreicher! Die Tagesordnungspunkte 14 bis 16 werden gemeinsam behandelt. Das ist richtig und gut so.

Bei TOP 14, dem Bundesgesetz, mit dem das ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden soll, handelt es sich um Anpassungen. 

Die ESG-Rating-Verordnung der EU wurde verabschiedet, um einen Übergang zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft zu unterstützen. Das ist grundsätzlich zu unterstützen, es darf jedoch zu keinem zusätzlichen Bürokratieaufwand, zu keinem Mehraufwand für die österreichischen Firmen kommen. 

In Zeiten wie diesen ist es für Unternehmen wegen der derzeitigen Bedingungen, der derzeitigen geopolitischen Voraussetzungen schwierig. Es gibt genug Aufgaben und Herausforderungen, nach Lösungen zu suchen und die bestehenden Arbeitsplätze zu erhalten und abzusichern. 

Unsere Haltung wurde in der Debatte im Nationalrat schon kundgetan, nämlich dass wir die ständigen Vorgaben der EU nicht unterstützen werden. Wir stehen für einen Bürokratieabbau und sind gegen neue und noch mehr Vorschriften. Unser Mittelstand, unsere Gewerbebetriebe sind das Rückgrat der heimischen Wirtschaft. 

Die Benennung der FMA als zuständige nationale Behörde ist vernünftig, und es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Bund. 

Unsere langjährigen Forderungen, endlich mit dem Bürokratieabbau zu starten, wurden wiederum nicht berücksichtigt. Es entsteht zusätzliche Bürokratie, daher können wir TOP 14 nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

TOP 15 betrifft das Fiskalrat- und das Produktivitätsratgesetz. Der Fiskalrat stärkt die haushaltspolitische Verantwortung, ist eine unabhängige finanzpolitische Institution und verfügt über ein sehr hohes Maß an kompetenten Experten. Das ist heute und hier zu erwähnen. 

In den letzten Jahren waren die Aussagen von Vertretern des Fiskalrates nachweislich nachvollziehbarer als die des Finanzministers. Man hatte den Eindruck, es wird von verschiedenen Budgets in verschiedenen Ländern gesprochen. Leider hat uns der jetzige EU-Kommissar und frühere Finanzminister 2024 nachweislich nicht die Wahrheit, das wahre Ausmaß des Budgetdefizits gesagt. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Grunde handelt es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um eine Gesetzesanpassung nationaler rechtlicher Richtlinien an EU-Vorschriften.

Auch ein Grund für diese Gesetzesänderung ist diese große Bundesregierung. Da Namen von Ministerien geändert wurden, wird somit diese Gesetzesänderung notwendig. Man darf nicht vergessen, diese Bundesregierung hat einen Entbürokratisierungsstaatssekretär, und die Bürokratie wächst. Das ist doch ein Widerspruch. (Beifall bei der FPÖ.)

Da fragen sich die Österreicher: Sepp, wo bist du? Sepp, was machst du eigentlich? 

Trotz all dieser Kritikpunkte werden wir diesem Tagesordnungspunkt zustimmen, weil das Positive überwiegt.

Zu TOP 16: Diese Änderung betrifft das Börsegesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz. Zur Erleichterung für Börsengänge ist die Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse der Finanzmarktaufsicht geplant, und ab 2027 soll eine neue Billigungspflicht für Veranlagungsprospekte eingeführt werden, um den Anlegerschutz zu stärken. 

Es wird damit den Unternehmen erleichtert, Geld durch den Verkauf von Aktien zu verdienen. Diese Vorteile betreffen hauptsächlich kleine Unternehmen. 

Beim Fiskalrat, der künftig alle fünf Jahre evaluiert wird, ist diese Änderung zu begrüßen. Der Fiskalrat und der Produktivitätsrat liefern ständig wertvolle Arbeit für unser Österreich. In den letzten Jahren waren die Aussagen und Einschätzungen stets richtig. Man denke nur an die sogenannten finanziellen Überraschungen nach der Nationalratswahl 2024, als binnen kurzer Zeit ein Budgetloch entstanden ist und die finanzielle Schieflage, die tatsächliche finanzielle Situation Österreichs dargestellt wurde. Vor der Nationalratswahl 2024 war alles finanziell in Ordnung, nach der Wahl war plötzlich ein Sparpaket notwendig. Jeder Österreicher kann sich selbst ein eigenes Bild machen, eine eigene Meinung dazu bilden. 

Man kann durchaus festhalten, dass der Fiskalrat Zahlen vorlegt, die auch nach der Wahl nachvollziehbar sind und halten – genau das Gegenteil des damaligen Bundesfinanzministers. 

Die Erweiterung der Aufsichts- und Strafbefugnisse ist zu begrüßen.

Sehr geehrte Damen und Herren, in der Diskussion im Finanzausschuss des Nationalrates wurde von den Grünen die Überstundenregelung erwähnt und sorgte für Diskussionen; ebenso ihr Zugang zur Erbschaftssteuer. Daher sehe ich es als meine Pflicht, unsere und meine Meinung diesbezüglich kundzutun. Über die steuerliche Belastung von Überstunden ist unsere Meinung, die Meinung der FPÖ im Land, im Bund und den Gemeinden seit Jahren gleich: Arbeit muss sich wieder lohnen. Wer mehr als die 40 Stunden arbeitet, soll nicht dafür bestraft werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Der jahrzehntelange Zugang – Überstunden vernichten Arbeitsplätze, so die jetzige Sozialministerin Korinna Schumann – ist falsch, nicht nachvollziehbar und definitiv abzulehnen. Die geschaffenen Fehlanreize für Teilzeitarbeit gehören korrigiert und endlich steuerliche Anreize für Vollzeitarbeit geschaffen.

Eine weitere, immer wieder von den Grünen ins Treffen geführte Erbschaftssteuer ist nicht im Sinne der Bevölkerung. Eine Wahnvorstellung der Linken – also Grünen und SPÖ – von einer Erbschaftssteuer wird abgelehnt. Richtig gehört! Wir als FPÖ lehnen eine zusätzliche Steuer ab. (Beifall bei der FPÖ.)

In Österreich gibt es kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Die lange versprochene, aber nie durchgeführte Lohnnebenkostensenkung ist auch ohne Erbschaftssteuer möglich. Für eine Erbschaftssteuer, dieses linke Hirngespinst, gibt es Gott sei Dank in diesem österreichischen Parlament keine Mehrheit. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].  – Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].)

Abschließend halte ich fest: Es ist nicht alles gut und richtig bei diesem TOP 16, jedoch überwiegen die Vorteile, und daher stimmen wir zu. (Beifall bei der FPÖ.)

20.49

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfgang Markytan. Ich erteile ihm dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.