Einlauf und Zuweisungen
Präsident Markus Stotter, BA: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,
eines Schreibens des Ministerdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Vizekanzlers in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und
der Unterrichtung des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz
verweise ich auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die Mitteilungsliste ist unter folgendem Link abrufbar:
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Markus Stotter, BA: Weiters eingelangt ist ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundeskanzler Dr. Christian Stocker von 6. bis 9. Mai in den Vereinigten Arabischen Emiraten, bei gleichzeitiger Beauftragung von Vizekanzler Andreas Babler, MSc gemäß Art. 69 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz mit seiner Vertretung und
ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner von 4. bis 7. Mai 2026 in Kasachstan und Usbekistan, bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesministerin für Landesverteidigung Mag.a Klaudia Tanner gemäß Art. 73 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz mit seiner Vertretung sowie
ein Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Mag.a Beate Meinl-Reisinger, MES von 4. bis 7. Mai in Kasachstan und Usbekistan bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA gemäß Art. 73 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz mit ihrer Vertretung.
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Markus Stotter, BA: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 6 und 7 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.