RN/21
10.31
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich weiß nicht, ob jemand von Ihnen vielleicht am 28. April am Abend zufällig bei der Eröffnung der Drohnenlasershow für den Eurovision Song Contest im Schloss Schönbrunn gewesen ist. (Ruf bei der FPÖ: Nein, da war ich sicher nicht!) – Nein, okay. Mich hat eine Szene ganz besonders beeindruckt, und zwar war es ein schwebender Flügel begleitet von dem Eurovision-Siegerlied 1966: „Merci Chérie“ von Udo Jürgens.
Jetzt fragen Sie sich vielleicht: Was hat das mit dem Thema Public Viewing zu tun? (Ruf bei der ÖVP: Ja!) Nämlich mehr, als man auf den ersten Blick glaubt, denn große Events – egal ob Eurovision oder die Fußballweltmeisterschaft – leben nicht nur von dem, was auf der Bühne oder auf dem Spielfeld passiert. Sie leben davon, dass Menschen zusammenkommen, gemeinsam schauen, mitfiebern und diese Momente teilen.
Udo Jürgens bringt sogar beides zusammen: Er hat nämlich – vielleicht wissen Sie das – mehrfach Lieder im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft aufgenommen, nämlich mit der Mannschaft selbst. Es gab schon vor 1990 mehrere - - (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Aber nicht unsere Mannschaft!) – Bitte? (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Es war nicht unsere Mannschaft, es war ...!) – Na ja, ich bin ja noch nicht fertig. 1990 war es tatsächlich „Sempre Roma“ für die deutsche Nationalmannschaft. Der aufmerksame Fußballfan weiß es: Deutschland wurde in dem Jahr Weltmeister.
Ja, und 1998 – und jetzt komme ich zu Österreich – hat er dasselbe mit der österreichischen Fußballnationalmannschaft gemacht. Das Lied hieß damals „Wunderknaben“. Es ist sich leider für den Weltmeistertitel nicht ganz ausgegangen – aber sagen wir einmal so (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig [ÖVP/OÖ]): Hätte ja noch werden können! Aber schauen wir einmal, vielleicht mit Cosmó? Wir wissen es nicht.
Ja, aber was ich sagen wollte: Die großen Ereignisse sind mehr als nur Sport und Musik, sie sind tatsächlich gemeinsame Erlebnisse. Genau dazu braucht es die richtigen Rahmenbedingungen; und genau darum geht es auch heute beim Public Viewing: um die Rahmenbedingungen. Große internationale Sportereignisse sind längst mehr als nur einzelne Spiele. Sie dauern länger, sie sind umfassender organisiert und sie sind vor allem eines – wir haben es heute schon mehrfach gehört –: Sie sind Gemeinschaftserlebnisse.
Public Viewing ist auch kein Randphänomen mehr, es ist gelebte soziale Realität. Die Menschen kommen zusammen, sie fiebern mit, sie tauschen sich aus, sie erleben Momente, die verbinden; und es ist wirtschaftlich relevant für die Gastronomie, für den Tourismus und für die regionalen Betriebe. Die nun vorgesehene Anpassung – wir haben es heute schon mehrfach gehört –, die Ausweitung des zulässigen Zeitraums auf sechs Wochen, trägt dieser Realität Rechnung, schafft uns Planungssicherheit, gibt Veranstaltungen und Behörden die nötige Flexibilität und verändert gleichzeitig nicht die grundlegende Systematik der Gewerbeordnung. Es ist schon wichtig, zu sagen, dass wir hier nicht von einem Systemwechsel reden, sondern von einer pragmatischen Weiterentwicklung.
Gleichzeitig möchte ich aber schon auch sagen, dass es dabei Augenmaß braucht, denn so schön und wichtig diese gemeinsamen Erlebnisse sind, so wichtig ist dann auch die Rücksicht auf die Anrainerinnen und Anrainer. Es geht um ein gutes Miteinander zwischen den Veranstalter:innen, den Besucherinnen und Besuchern und den Menschen, die in unmittelbarer Nähe leben.
Wir hatten vor einigen Jahren – da war die Europameisterschaft – Public Viewing auf der Promenade in Seewalchen. Das war wirklich ausgedehnt bis in die frühen Morgenstunden und niemand kam dort mehr zum Schlafen. Das kann dann auch nicht so sein; aber dafür haben wir ja die Behörden mit klaren Regeln, verhältnismäßigen Auflagen und sorgfältiger Abwägung im Einzelfall. Wenn uns das gelingt, dann profitieren wir alle: nämlich die Menschen, die gemeinsam feiern wollen, die Betriebe, die wirtschaftlich davon leben, und auch die Gemeinden, die solche Veranstaltungen ermöglichen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal auf den Anfang zurückkommen: Ob Eurovision oder Fußball-WM, diese Momente leben davon, dass wir sie teilen, dass wir nicht alleine vor den Bildschirmen sitzen, sondern sie gemeinsam erleben, gemeinsam jubeln und manchmal – und das wird leider wahrscheinlich in diesem Jahr wieder so sein, Harry – gemeinsam leiden. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Public Viewing schafft genau diese Räume; und deshalb ist es richtig, hier die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
10.36
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Thoma. Ich erteile ihm dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.