RN/30

11.02

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen hier! Liebe Zuseher:innen hier und vor den Bildschirmen! Der von Sozialminister Johannes Rauch im März 2022 eingeführte Wohnschirm hat bisher – ich möchte es wiederholen – mehr als 35 000 Menschen geholfen, ihre Wohnung zu behalten und nicht auf der Straße zu landen; und, Herr Kollege Steinmaurer, das betrifft nicht nur Familien.

Umgekehrt ermöglicht es der Wohnschirm durch das Projekt Housing first wohnungslosen Menschen, eine eigene Wohnung zu beziehen. Zudem wird leider der Wohnschirm Energie, der vor Stromabschaltungen schützt, zukünftig wichtiger werden, aber leider wird er bei der Bezahlung von den Energiekosten nicht mehr unterstützen, was sehr schade ist.

Weil Housing first bisher nicht erklärt wurde, möchte ich es jetzt tun, denn es ist ein sehr erfolgreiches und wichtiges Instrument gegen Obdachlosigkeit geworden. Bei Housing first erhalten wohnungslose Menschen direkt – also das heißt, ohne vorher in eine Einrichtung zu müssen oder zum Beispiel einen Entzug zu machen – eine eigene Wohnung mit einem eigenen Mietvertrag. Das ist wichtig, denn sie müssen damit nicht, wie sie es vielleicht in einer Einrichtung müssten, ihre Selbstbestimmung aufgeben, sondern ganz im Gegenteil, sie erlangen sie wieder. Die Wohnung ist dann ein Grundstock, eine Basis für freiwillige und weitere Sozialarbeit, und auch da ist der Punkt freiwillig wichtig: nämlich freiwillige Sozialarbeit, die sie in Anspruch nehmen können, zur Hilfe für Jobsuche oder eben auch beim Gesundwerden. So ein eigener Rückzugsort hilft total, um eben zur Ruhe zu kommen und persönliche Probleme besser zu lösen. Dieses Konzept geht auch auf, weil mehr Personen als früher wieder Fuß fassen konnten.

Auch die Schulpakete, die mehr als 50 000 Kinder aus armutsbetroffenen Haushalten in Anspruch nahmen, sind eine wichtige Maßnahme für ein wenig sozialen Ausgleich und ein wenig mehr Chancengerechtigkeit. Dass sie diese von uns eingeführten Maßnahmen nicht auflösen, sondern auf drei Jahre verlängern, ist wichtig für die Armutsbekämpfung; aber noch wichtiger wäre wahrscheinlich, sie in Dauerrecht zu bringen.

Das bringt mich jetzt gleich zum Budget 2027/2028, das gerade verhandelt wird, nämlich deswegen, weil ich die Hoffnung habe, dass sich da noch etwas ändert, denn, sehr geehrte Frau Sozialministerin, Sie lassen es leider zu, dass den Unternehmer:innen Milliarden Euro durch die Senkung der Lohnnebenkosten zugutekommen. Das ist grundsätzlich gut, aber nicht dann, wenn es die Arbeitnehmer:innen bezahlen müssen, vor allem die, die weniger – konkret unter 2 500 Euro – verdienen, und das sind etwa eine Million Menschen und davon zwei Drittel Frauen. Sie werden durch höhere Arbeitslosenversicherungsbeiträge mit etwa 500 Euro pro Jahr zur Kasse gebeten. Da geht es insgesamt um 350 Millionen Euro, die sie weniger haben. 

Sie werden jetzt wohl gleich, nehme ich an, vom Unterstützungsfonds für Alleinerziehende sprechen, und ja, der ist gut und der ist notwendig, um die schlimmsten Fälle abzumildern – aber er ist mit 35 Millionen Euro dotiert, das heißt, es bleiben immer noch 315 Millionen Euro, die geringer Verdienende aufbringen müssen. Schon in eineinhalb Jahren werden es überproportional die Haushalte sein, die dieses Steuergeschenk für Unternehmen tragen werden.

Sie haben, sehr geehrte Kolleg:innen von den Sozialdemokrat:innen, gerade den 1. Mai gefeiert, den Kampftag für die Rechte der Arbeitnehmer:innen, aber ich frage mich: Wo bleibt euer Kampf für die Arbeitnehmer:innen? – Ich sehe davon ziemlich wenig in der Regierungsarbeit. Ich sehe mehr klare Klientelpolitik der ÖVP und Umverteilung von unten nach oben. Wo ist denn der Beitrag der wirklich breiten und finanzstarken Schultern? Wo ist der Beitrag der Millionen- und Milliardenerben? Sie zahlen keinen Cent Steuern, nichts! Ich komme mir bald vor wie in Zeiten vor dem Wohlfahrtsstaat, in denen die arbeitende Bevölkerung ausgebeutet wird, um den Reichtum einiger ganz weniger zu vermehren. Die Sparpakete tragen die schmalsten Schultern, die der Geringverdienenden und die der Frauen, und das ist kein gutes Zeugnis für die Sozialdemokratie.

Weil es um Lebenshaltungskosten geht: Seit Anfang des Jahres darf man beim Arbeitslosenbezug nicht mehr geringfügig dazuverdienen. In den meisten Bereichen ist das zu Beginn der Arbeitslose durchaus sinnvoll, aber nicht in allen. Die Regelung kann dazu führen, dass Unternehmen sich nicht mehr eine volle Stelle durch das AMS bezahlen lassen können, was dazu führt, dass einige Arbeitende nach der Einführung des Zuverdienstverbots im selben Unternehmen in eine Vollzeitstelle wechseln konnten, und das ist gut so. In anderen Bereichen aber kann man nicht auf Vollzeit aufstocken, zum Beispiel im Bereich Kunst und Kultur oder auch in der Pflege. Dort verschlechtern sich durch das Verbot von geringfügigem Zuverdienst die Arbeitsmöglichkeiten und Karrieremöglichkeiten massiv.

Im Regierungsprogramm, werte Kolleg:innen von den Regierungsparteien, haben Sie den Arbeitenden in Kunst und Kultur noch zugesichert, ihre Arbeitsverhältnisse abzusichern. Das Gegenteil ist mit dieser Regelung aber leider der Fall. Sie verschlechtern die Arbeitsverhältnisse im Bereich Kunst und Kultur massiv, Sie verhindern die soziale Absicherung und zerstören Berufschancen, denn Kunstprojekte – Sie wissen das sicher – dauern oft nur ein paar Tage, sind nicht sehr gut bezahlt und betreffen winzige Summen, wie zum Beispiel Tantiemen.

Stellen Sie sich vor, Sie sind eine junge, gerade arbeitslose Sängerin – oder Sänger –, und mit der neuen Regelung müssen Sie sich nun entscheiden: Entweder Ihre Songs werden weiterhin gespielt und Sie bekommen dafür ein paar wenige Tantiemen, dann müssen Sie auf die Arbeitslose verzichten, weil Sie ja durch die Tantiemen geringfügig dazuverdienen, oder Sie entscheiden sich dafür, dass Ihre Songs nicht mehr gespielt werden. Dann bekommen Sie weiterhin die Arbeitslose, Ihren Berufswunsch können Sie damit aber an den Nagel hängen – denn wer absagt, wird nicht mehr gefragt. Geringfügige Tätigkeiten in Kunst und Kultur verhindern keine Vollzeitbeschäftigung, sondern sind oftmals der Schlüssel dazu.

Das Problem der Abschaffung des geringfügigen Zuverdiensts betrifft aber auch andere, die den Zuverdienst als Brücke zur Vollbeschäftigung nützen, wie zum Beispiel Pfleger:innen in Ausbildung, und die brauchen wir dringend und die müssen wir auch unbedingt halten. Wenn sie sich die Ausbildung aber nicht mehr leisten können, werden sie vielleicht nicht mehr Pfleger:innen.

Wieder einmal sind es die Frauen, die in diesen Branchen besonders stark betroffen sind, weil sie prekär beschäftigt sind; sie betreffen fast alle sozialen Einschnitte, die Sie gerade machen. Daher fordern wir gemeinsam mit der Arbeiterkammer, 1 500 Künstler:innen und 160 Kultureinrichtungen eine faire und realitätsnahe Regelung bei Erwerbslosigkeit hinsichtlich des Zuverdiensts. Wir Bundesrätinnen Elisabeth Kittl, Claudia Hauschildt-Buschberger und Simone Jagl bringen daher folgenden Entschließungsantrag ein:

RN/30.1

Entschließungsantrag

der Mitglieder des Bundesrates MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „vorübergehende Aussetzung der Einschränkung des geringfügigen Zuverdiensts bei Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung“.

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat und dem Bundesrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem das Verbot der geringfügigen Beschäftigung neben dem Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung ab spätestens 1. Juli 2026 so lange ausgesetzt wird, bis eine sachliche und zielgerichtete gesetzliche Lösung gefunden und umgesetzt wurde.“


Frauen sind die großen Verliererinnen dieses Budgets. Das darf nicht sein, sehr geehrte Frau Ministerin; bitte verhindern Sie das. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.10

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/30.2

TOP2 Unselbständiger Entschließungsantrag: vorübergehende Aussetzung der Einschränkung des geringfügigen Zuverdiensts bei Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung von MMag. Elisabeth Kittl, BA

Vizepräsident Daniel Schmid: Der von den Bundesräten MMag.a Elisabeth Kittl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „vorübergehende Aussetzung der Einschränkung des geringfügigen Zuverdiensts bei Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Korinna Schumann. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.