RN/40

11.57

Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir beraten bei diesem Tagesordnungspunkt über die Novelle des Bundespflegegeldgesetzes. Es geht dabei um Adaptierungen im Bereich der Qualitätssicherung und der Datenerfassung. Kollegin Kolar hat das schon ausgeführt.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um noch einmal auf den Angehörigenbonus einzugehen, der da erfasst ist und den es, wie gesagt, seit Juli 2023 gibt. Aktuell beträgt dieser rund 1 610 Euro im Jahr, 134 Euro im Monat. Das ist sozusagen ein Bonus, wenn die Pflege eines nahen Angehörigen zu Hause passiert, wenn eine mindestens einjährige Pflege vorliegt, wenn ein maximales Nettoeinkommen von monatlich 1 710 Euro vorliegt und wenn eine Selbst- oder Weiterversicherung des Pflegenden vorliegt. Weiters ist aktuell Pflegestufe 4 die Voraussetzung, damit man in den Genuss des Angehörigenbonus kommt. Insgesamt sind es aktuell rund 16 000 Menschen, die den Angehörigenbonus bekommen. 

Die Einführung des Angehörigenbonus im Jahr 2023 war wirklich ein wesentlicher Schritt, um den Angehörigen ein Zeichen zu geben und ihre Tätigkeit – man kann sagen, symbolisch – etwas wertzuschätzen. Es ist ja keine Bezahlung, aber es ist ein Bonus für diese wertvolle Tätigkeit, die sie in der Familie machen.

Dazu darf ich schon sagen, die Familie ist der größte Pflegeplatz in Österreich. Rund 80 Prozent der zu Pflegenden werden in den eigenen Familien von Angehörigen gepflegt: Es sind teilweise die eigenen Partner, die pflegen, es sind die Kinder, die pflegen, und ganz oft sind es auch Seniorinnen und Senioren. Die Statistik sagt: Mit durchschnittlich 85 Jahren treten die meisten Pflegefälle ein beziehungsweise ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, pflegebedürftig zu werden. Da ist es schon oft so, dass die Kinder, die dann pflegen, auch schon in Pension sind. Rund 50 Prozent der pflegenden Angehörigen sind Pensionistinnen und Pensionisten. Das ist auch eine interessante Zahl, die es zu wissen gibt. 

Die Unterstützung der pflegenden Angehörigen ist auch in Zukunft enorm wichtig. Wir brauchen den Pflegeplatz Familie, sonst bricht das Pflegesystem zusammen. Wir müssen wirklich auch darüber nachdenken, in Zukunft die Unterstützung der pflegenden Angehörigen finanziell, aber auch in anderen Bereichen auszubauen. Ich bitte um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

12.01

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Irene Partl. Ich erteile ihr dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.