RN/44
12.29
Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Ein kultiviertes Land erkennt man am Umgang mit seinen pflegebedürftigen Mitbürgern. – Zitatende. Wir sind ein kultiviertes Land, auch was die Pflege betrifft. Leider ist man bei diversen Redebeiträgen von Teilen einer Oppositionspartei oft weit davon entfernt. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ. – Widerspruch bei der FPÖ.)
Daher zum kultivierten Pflegebereich: Wir wollen älter werden und das passiert auch, das zeigen zahlreiche Studien und Statistiken, aber niemand will alt sein. Pflege beginnt meist plötzlich: eine Diagnose, ein Anruf und von einem Moment auf den anderen wird klar, jemand muss jetzt Verantwortung übernehmen.
Gute Pflegepolitik braucht nicht nur gute Absichten, sondern sie braucht auch Wissen, Wissen beispielsweise darüber, wo der Bedarf besteht, welche Angebote fehlen und wie sich die Pflege entwickelt. Eine solide Datengrundlage ist auch Voraussetzung dafür, dass dies alles – selbstverständlich unter strenger Einhaltung von Datenschutzvorschriften und -vorgaben – auch passiert.
Die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz sieht legistische Klarstellungen in Bezug auf den Angehörigenbonus und eine Erweiterung der Qualitätskontrolle bei häuslicher Pflege vor. Die angehörigen Pflegepersonen – das wurde hier auch schon einige Male erwähnt – leisten tagtäglich Großartiges. Gleichzeitig stehen sie vor enormen Herausforderungen. Pflege ist kein Job; Pflege funktioniert mit Empathie und Herzblut.
Ich und vor allem meine Frau haben meine Eltern bis zu deren Lebensende im eigenen Haus betreut. Mein Credo: Meine Eltern haben mich als Kind betreut und behütet, dann durfte ich es tun. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ.) – Danke.
Pflege geht aber weit über eine reine Versorgung hinaus. Sie steht für Vertrauen, Nähe und Würde, wie es auch die Frau Bundesministerin formuliert hat. Eine der großen Herausforderungen unserer Zeit ist es, die Betreuungsmöglichkeiten auszubauen.
Auch schon erwähnt: 75 bis 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause – also daheim statt Heim – durch ihre Angehörigen betreut. Das ist für die Gemeinden, vor allem auch für uns, für die Bundesländer ein auch finanziell ganz wichtiger Bereich.
Das ist enorm, und es gilt, den Angehörigen dafür wirklich Danke zu sagen. Ohne diese Menschen würde diese Pflegelandschaft in Österreich überhaupt nicht so funktionieren – wurde auch schon erwähnt und wertgeschätzt. Daher ist auch die Unterstützung der Pflege der Angehörigen ein wichtiger Bestandteil unseres Sozial- und Gesundheitssystems.
Die vorgesehene Anpassung des Angehörigenbonus bringt auch klare Regelungen. Das ist nicht irgendwie irgendwas, sondern ganz klar geregelt – die Anspruchsvoraussetzungen folgen –: Der Anspruch auf den Angehörigenbonus endet künftig mit dem Monatsende, sobald die Voraussetzungen wegfallen. Weiters wird geregelt, dass bei verspäteter Antragstellung der Bonus rückwirkend maximal ein Jahr ausbezahlt werden kann. Die Qualität der häuslichen Pflege wird gezielt gestärkt. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen wird ausdrücklich ermächtigt, bei Hausbesuchen die zuständigen Stellen zu informieren, sobald es eine Gefahr der Unterversorgung gibt. Ziel dieser Novelle ist es außerdem, die Datenlage im Pflegebereich zu verbessern, nämlich durch Hausbesuche und durch die bereits angesprochenen Angehörigengespräche.
Man stelle sich vor, dass die Betreuung nicht durch Pflegeangehörige erfolgt, sondern der Pflegeroboter – es ist in einigen asiatischen Ländern bereits Realität – die Medikamente bringt, den Blutdruck misst und anschließend einen Einlauf verabreicht. Dem wollen wir durch diese zukunftsorientierte Gesetzesnovelle entgegentreten. Menschen sollen von Menschen betreut werden und die Betreuenden sollen nicht durch gesteuerte Maschinen ersetzt werden!
Lassen Sie mich abschließend auch festhalten, dass entsprechende Prävention, Therapie, Vorsorge sowie Sensibilisierung der Menschen auf das Thema Bewegung und gesunde Ernährung zu einer Verbesserung der Lebensqualität beziehungsweise zur Erhöhung gesunder Lebensjahre beitragen kann. Und wenn Pflegehilfe notwendig sein wird, sollte man rechtzeitig darauf schauen, dass man sie hat, wenn man sie braucht. – Glück auf! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.35
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster ist Herr Bundesrat Thomas Karacsony zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.