RN/52
13.02
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, jeder Mensch, jedes Kind lernt anders. Dem gerecht zu werden, ist nicht nur eine Frage der Vielfalt, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit.
Bildungsgerechtigkeit beginnt dort, wo wir Vielfalt nicht nur erlauben, sondern tatsächlich auch unterstützen. Insofern ist es wirklich gut, wenn es Privatschulen gibt, die andere pädagogische Konzepte bieten als öffentliche Schulen. Diese Schulen bieten aber bei Weitem nicht nur jenen Kindern einen guten und bereichernden Ort zum Lernen, die vielleicht quasi nicht in dieses öffentliche Schulsystem passen. Vielmehr sind viele dieser Privatschulen Zukunftslabore für unser Bildungssystem.
Viele der Konzepte, die mittlerweile glücklicherweise im öffentlichen Schulsystem angekommen sind und den Frontalunterricht zum Beispiel abgelöst haben, wurden davor schon jahrzehntelang in privaten Schulen gelebt. Ich denke da zum Beispiel an freie Lerneinheiten, an offenen Unterricht oder an die didaktischen Materialien der Montessori-Pädagogik. Das Privatschulgesetz regelt, wie diese Schulen innerhalb der Grundwerte, Ziele und Aufgaben der österreichischen Schule arbeiten sollen und auch können. Dieses Gesetz regelt also einen wirklich wichtigen Teil unseres Bildungssystems.
Wir haben heute hier bei dieser Gesetzesvorlage einige kleine, aber durchaus sinnvolle Änderungen in diesem Gesetz, dennoch werden wir nicht zustimmen; ich erkläre das ein bisschen ausführlicher. Gerade wenn man die Vorstellungen der NEOS im Bereich Bildung kennt, muss man sagen, da wäre mehr möglich gewesen. Das können Sie besser, lieber Herr Minister! Die heute vorliegenden Änderungen sind enttäuschend; enttäuschend insofern, als man, wenn man dieses Gesetz schon einmal angreift, Privatschulen tatsächlich hätte entlasten beziehungsweise unterstützen können. Das nicht zu tun, ist für eine Partei, die sich Bildung auf die Fahnen schreibt, erstaunlich ambitionslos. Sie haben das System nicht verändert, Sie haben nur den Papierstapel verkleinert.
Der Reihe nach: Was wird heute hier mit diesem Gesetzesvorschlag geändert? – Die Verfahren für Gründung und Weiterführung von Privatschulen werden wesentlich vereinfacht, das Öffentlichkeitsrecht muss nicht mehr extra beantragt werden, und für all das gilt quasi das One-Stop-Shop-Prinzip. All das wird in Zukunft von der Bildungsdirektion übernommen. Diese Vereinfachung der Verfahren ist natürlich gut, das war aber auch längst überfällig.
Weiters werden die Mindestinhalte bei der Ausgestaltung von Organisationsstatuten vereinheitlicht. Auch das ist wirklich eine wesentliche Entlastung beziehungsweise Unterstützung von sogenannten Statutschulen. All das ändert aber leider gar nichts an der generellen himmelschreienden Ungerechtigkeit bei der Finanzierung dieser Schulen. Das ist eine Verhöhnung all der Menschen, die sich tagtäglich in diesen Schulen für optimale Lernbedingungen für unsere Kinder und Jugendlichen engagieren, es ist eine Verhöhnung der Eltern, der Pädagoginnen und Pädagogen, aber auch der Kinder selbst. Diese Schulen tragen Innovation, ja, aber die Finanzierung tragen hauptsächlich die Eltern.
Ich habe durch meine Ausbildung und durch meine Tätigkeit als Montessori-Pädagogin etwas Einblick. Ich kenne viele dieser Schulen, also nicht nur Montessori-Schulen, sondern viele der Privatschulen. Dort sind wirklich unfassbar engagierte Menschen am Werk, die mit wirklich viel Idealismus und Herzblut daran arbeiten, unseren Kindern und Jugendlichen die beste Lernumgebung zu bieten.
Warum braucht es aber überhaupt eine Verbesserung für Privatschulen? – Es ist wichtig, zu wissen, dass ein Schulplatz in der Regelschule den Staat 10 000 Euro pro Kind und Jahr kostet. Bei besonderen Erfordernissen dieses Schulplatzes sind wir bei knapp 35 000, das wären zum Beispiel Sonderschulplätze. Das ist also das, was uns, dem österreichischen Staat, die Bildung und die Ausbildung von jungen Menschen prinzipiell wert ist, aber Achtung, nicht alle Kinder sind dem österreichischen Staat das Gleiche wert.
Privatschulen finanzieren sich zu einem wirklich großen Teil durch private Elternbeiträge, aber auch da gibt es Unterschiede. In Österreich gibt es nämlich – heruntergebrochen, ganz grob gesagt – zwei Typen von Privatschulen: Das sind die konfessionellen Schulen. Das sind nicht nur, aber ganz oft die großen traditionsreichen Schulen, die schon fast ein bisschen wie Gated Communities im Wesentlichen Kindern aus einkommensstarken Familien offenstehen. Diese werden vom Staat insofern zumindest mitfinanziert, als ihnen zumindest die Personalkosten gezahlt werden. Die anderen Kosten werden durch Schulgeld abgedeckt.
Dann gibt es noch die nicht-konfessionellen Schulen, die eigene Organisationsstatuten haben. Diese Schulen, die nach anerkannten Lehrplänen arbeiten, das heißt, sich an die Grundsätze der österreichischen Schule halten und Qualitätskriterien einhalten und erfüllen, bekommen lächerliche 800 Euro pro Kind pro Jahr. Diese Schulen müssen den gesamten Betrieb eigentlich aus Elternbeiträgen und sehr zeitintensiver Elternmitarbeit finanzieren. Da organisieren Eltern Veranstaltungen und Punschstände zu Weihnachten, Eltern stehen mehrmals in der Woche in der Schule, kochen, putzen, reparieren, um eben Kosten für Personal, Reparatur und Reinigung einzusparen. Trotzdem sind die Elternbeiträge teilweise beträchtlich, um eben einen guten Schulbetrieb gewährleisten zu können.
Wie es da mit der sozialen Durchmischung ausschaut, das können Sie sich wahrscheinlich vorstellen. Dabei ist es gerade diesen Schulen oft ein wirklich großes Anliegen oder wäre es ihnen ein wirklich großes Anliegen, ihre Tore für alle Kinder offenzuhalten.
Wie gesagt, das sind Schulen, die Vorreiter für zukunftsweisende Pädagogik sind und damit einen wirklich unschätzbar wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Diese Schulen lässt man eigentlich am ausgestreckten Arm verhungern.
Jetzt hätten wir im Rahmen dieser Gesetzesänderung die Statutschulen zumindest mit den konfessionellen Schulen gleichstellen können. Immerhin fallen für die Schülerinnen und Schüler dieser Schulen die vorhin erwähnten Schulkosten, die sie in öffentlichen Schulen quasi verbrauchen würden, ja weg, weil diese Kinder eben keine öffentliche Schule besuchen.
Unserer Meinung nach sollte das Geld den Kindern folgen und nicht den Schulstandorten. Diesbezüglich ist leider keine Änderung geschehen. Das ist eine vergebene Chance für mehr Bildungschancen und vor allem für mehr Bildungsgerechtigkeit, und das finden wir sehr schade. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
13.09
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Julia Deutsch. – Bitte sehr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.