RN/53
13.09
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Wir sprechen heute über die Novelle des Privatschulgesetzes, und das klingt auf den ersten Blick schon sehr technisch, es ist aber in Wahrheit eine sehr konkrete und ganz praktische Verbesserung für viele Schulen, für Schulerhalter:innen und für die Bildungsverwaltung.
Privatschulen sind ein wichtiger und wesentlicher Teil unserer Bildungslandschaft. Sie schaffen Vielfalt, sie setzen unterschiedliche Innovationen und pädagogische Schwerpunkte, und sie waren mit diesen Innovationen oftmals eben auch Impulsgeber für Innovationen, die später ins öffentliche Schulsystem übernommen worden sind. Genau deshalb ist es sehr sinnvoll, ihnen dort Freiraum zu geben, wo bürokratische Hürden keinen pädagogischen Mehrwert haben.
Bisher war es zum Beispiel so, dass, wenn eine bestehende Privatschule ihren Standort gewechselt hat, sei es, weil mehr Platz benötigt worden ist oder weil der Standort saniert werden musste, meistens ein neues Verwaltungsverfahren zur Beibehaltung des Öffentlichkeitsrechts durchgeführt werden musste; nicht, weil sich das pädagogische Konzept geändert hätte, auch nicht, weil es Qualitätsmängel geben würde, sondern schlicht und einfach deshalb, weil sich die Adresse geändert hat. Das Gleiche hat auch teilweise beim Wechsel der Schulerhalter gegolten, selbst dann, wenn der neue Träger bereits seit vielen Jahren erfolgreich andere Schulen führt. Das hat Zeit, das hat Ressourcen, das hat Energie gebunden, die man viel sinnvoller in die Schule gesteckt hätte oder investieren hätte können. Genau diese unnötigen Schleifen fallen jetzt weg.
Noch ein anderes Beispiel: Bis jetzt musste das Öffentlichkeitsrecht bei neuen Privatschulen bis zum Vollausbau jährlich neu beantragt und geprüft werden. Das hat konkret bedeutet, dass Schulen teilweise erst während des laufenden Schuljahres fix gewusst haben, wie der Bescheid ausfällt. Das hat Unsicherheit für die Lehrkräfte, für die Schülerinnen und Schüler und natürlich auch für die Schulerhalter selber bedeutet. Künftig wird da stärker auf nachhaltige Qualitätskontrolle gesetzt. Die Bildungsdirektion – in Zukunft nämlich diese – prüft in Zukunft nicht mehr jährlich, sondern im laufenden Betrieb. Das Öffentlichkeitsrecht wird auf Dauer verliehen und innerhalb von zehn Jahren erfolgen mehrere gezielte Qualitätsprüfungen.
Das klingt doch deutlich sinnvoller als jährliche Routineverfahren, die nicht diesen echten Mehrwert bringen, den man ihnen zukommen lassen möchte. Denn Kontrolle soll dort stattfinden, wo sie auch tatsächlich notwendig ist. Das wird ja auch weiterhin möglich sein, aber sie wird nicht dort stattfinden, wo man funktionierende Schulen Jahr für Jahr mit eigentlich denselben Formalitäten beschäftigt.
Was sich mit dieser Novelle auch ändert, ist eine Stärkung der Bildungsdirektionen, die eben künftig mit der Verleihung und dem Entzug des Öffentlichkeitsrechts betraut sind. Die Entscheidungen werden näher an die Praxis verlagert, dorthin, wo die Schulen bekannt sind und wo man Entwicklungen vor Ort besser einschätzen kann. Das bedeutet aber nicht, dass die Qualitätssicherung sich in irgendeiner Weise ändert, sondern im Gegenteil, sie bleibt durch stichprobenartige Prüfungen des Ministeriums weiterhin erhalten. Das ist doch auch eine sehr sinnvolle Entwicklung.
Ich finde es schon auch wichtig, zu betonen, dass diese Reform nicht im Elfenbeinturm entstanden ist – wenn ich so sagen darf –, sondern es geht ja auf die Initiative Freiraum Schule zurück, bei der über 19 000 Ideen eingebracht worden sind, die gemeinsam mit Lehrkräften, mit Bildungsdirektionen und mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis weiterentwickelt worden sind.
Gerade im Bildungsbereich hören wir ja oft, dass Lehrkräfte und Direktorinnen und Direktoren immer mehr Zeit mit Formularen, mit Verwaltungsverfahren und Verwaltungsaufwand verbringen. Wenn wir es schaffen – und das ist das Ziel und auch der Effekt von dieser Novelle –, da rund 70 Prozent der Verfahren einzusparen, dann ist das nicht nur eine Entlastung der Verwaltung, sondern auch ganz konkret mehr Zeit für pädagogische Arbeit, für Schülerinnen und Schüler und dementsprechend auch für die Schulentwicklung. Deshalb werde ich dieser Novelle heute selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank.
13.14
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Bernhard Ruf. Ich erteile ihm dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.