RN/54

13.14

Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätztes Präsidium! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher, ob freiwillig oder unfreiwillig, hier im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, Privatschulen haben in Österreich eine längere Tradition als öffentliche Schulen. Vor allem die Klöster dienen ja schon seit Jahrhunderten, um nicht zu sagen Jahrtausenden, als Orte der Bildung. So gilt etwa nach Internetrecherchen das Stiftsgymnasium Kremsmünster als älteste Schule Österreichs, weil sie bereits im Jahr 1549 eine öffentliche Schule wurde und davor schon seit 787 existierte. Sie hat also 1 240 Jahre auf dem Buckel. Dagegen wirkt die Zeitspanne seit dem Beschluss des Privatschulgesetzes 1962 wie ein Wimpernschlag.

Umso wichtiger und begrüßenswerter ist die nun vorliegende Novelle, die notwendige Updates beinhaltet und vor allem Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung bringt. Damit einher geht eine Dezentralisierung, die Sinn macht, weil sie dem Subsidiaritätsprinzip folgt. Künftig werden, wie schon die Vorrednerin auch gesagt hat, die Bildungsdirektionen über das Öffentlichkeitsrecht ihrer jeweiligen Schulen entscheiden. Diese regionalen Institutionen kennen ihre Schulen, deren Umfeld und Ausrichtung, das stärkt die Regionen und vereinfacht die Prozesse.

Ein weiterer Vorteil ist eben die Planungssicherheit – wurde ebenfalls schon angesprochen – für die Schulbetreiber und Schulerhalter. Bisher waren ja die jährlichen Entscheidungen über das Öffentlichkeitsrecht teilweise Zitterpartien. Mit dieser Novelle wird den Schulen nach ausgiebiger Prüfung das Öffentlichkeitsrecht dauerhaft verliehen, es werden aber kontinuierliche Qualitätskontrollen gesetzt. 

Diese Planungssicherheit gilt mit dieser Gesetzesadaption künftig auch bei einem Umzug der jeweiligen Schule. Was bisher mit massivem Aufwand an Bürokratie verbunden war, wird so vereinfacht. Vor allem junge Schulen müssen ja aufgrund steigender Nachfrage größere Quartiere suchen, was meist mit einem Standortwechsel verbunden ist. Ein solcher wird eben von der Genehmigung des Öffentlichkeitsrechts nunmehr entkoppelt, was eine große Erleichterung und Vereinfachung mit sich bringt.

Eine weitere Entlastung geht eben mit der Verfahrensvereinfachung einher, mehr One-Stop-Prinzip, weniger Doppelgleisigkeiten. Das ist eine positive Entwicklung und eine gute Nachricht für all jene, die eine private Schule betreiben beziehungsweise erhalten. 

Ich darf Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, wie schwierig, aufwendig und teilweise nervenraubend der Erhalt einer privaten Schule ist. Ich bin selbst im Vorstand eines Schulvereins, der sich gerade aus der Obhut eines Ordens in die Trägerschaft eines Vereins entwickelt hat. Wenn da nicht viele, viele Ehrenamtliche massive Verantwortung übernehmen würden, extrem viel Zeit und Energie investieren würden, wäre die so wichtige Bildung und Ausbildung von in diesem Fall circa 450 Schülerinnen und Schülern in dieser Qualität nicht möglich. (Beifall bei der ÖVP.

Deshalb gilt an dieser Stelle ein wirklich ganz herzliches Dankeschön all jenen, die eine Schule durch ihren Einsatz betreiben, erhalten und dadurch Bildung und Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen ermöglichen. 

Wenn von den Grünen kritisiert wird, dass manche Schulen das Lehrpersonal bezahlt bekommen und andere nicht, so möchte ich hier eine Lanze für dieses bewährte und nachvollziehbare System brechen. Ich war über zehn Jahre lang selbst eine lebende Subvention (Heiterkeit bei der ÖVP) an einer damals sehr jungen – so heißt das, so wird das bezeichnet – Privatschule und weiß, welche Kriterien da angewendet werden. Wer die Leistungen seines geprüften Lehrpersonals, der anvertrauten Schülerinnen und Schüler sowie seiner Schule dem Rahmen unserer ausgeklügelten Lehrpläne entsprechend erbringt, hat bei uns genau diese Möglichkeiten der lebenden Subventionen und das unabhängig von Konfession und Ausrichtung der Schule.

Ich kann auch aus eigener Erfahrung sagen, dass die soziale Durchmischung an den Privatschulen voll gegeben ist. Dass unser Schulsystem aber auch eine äußere Differenzierung beinhaltet, halte ich für gut, leistungsgerecht und förderlich. Außerdem sehe ich unser Schulsystem im internationalen Vergleich als äußerst effizient und vor allem äußerst durchlässig. Wer gute kognitive Voraussetzungen und vor allem Willen mitbringt, kann in unserem Land die höchsten Bildungsabschlüsse erreichen, ohne sich wie in anderen Ländern für 20 Jahre oder mehr hoch verschulden zu müssen, und das in jedem Abschnitt seiner Schullaufbahn beziehungsweise auch seines Lebens. Darüber hinaus entsprechen die vorliegende Wahlfreiheit und die Buntheit unserer Schullandschaft den unterschiedlichen Begabungen unserer jungen Menschen. 

Das zeigt auch die gerade laufende Matura: Neben den standardisierten Fächern, also den Sprachen und der Mathematik, stellen die jungen Menschen derzeit in technischen Projektarbeiten, in wirtschaftlichen und praktischen Prüfungen ihr Können unter Beweis. 

An dieser Stelle wünsche ich allen Maturantinnen und Maturanten alles Gute und gutes Gelingen bei den laufenden Abschlussprüfungen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Genau für die besagte Buntheit unserer Schullandschaft, die international hohes Ansehen genießt, genau für weitere Initiativen, die die Bildungslandschaft weiter beleben, wird mit dieser Novelle ein wichtiger Schritt gesetzt, und das ist gut so. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

13.20

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Amelie Muthsam. – Bitte sehr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.