RN/55

13.21

Bundesrätin Amelie Muthsam (SPÖ, Niederösterreich): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist schon sehr viel ausgeführt worden, aber: Mit dieser Novelle des Privatschulgesetzes schaffen wir vor allem eines: klare Regeln, mehr Transparenz und auch mehr Rechtssicherheit. Das ist wichtig, denn Privatschulen sind Teil unseres Bildungssystems, und überall dort, wo Bildung stattfindet, trägt der Staat auch Verantwortung dafür, dass bestimmte Standards eingehalten werden. 

Denn am Ende geht es um eine ganz, ganz grundlegende Frage: Wie schaffen wir die bestmögliche Bildung für alle Kinder und Jugendlichen in diesem Land, unabhängig davon, wer Schulerhalter oder Schulerhalterin ist? Unser Auftrag muss sein, Chancengerechtigkeit sicherzustellen. Gute Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern, vom Wohnort oder von der jeweiligen Schulform abhängen. (Beifall bei der SPÖ.) Genau deshalb müssen wir überall Voraussetzungen schaffen, damit die beste Bildung auch direkt bei unseren Kindern und Jugendlichen ankommt – im öffentlichen genauso wie im privaten Schulbereich. 

Ich halte es deshalb für richtig, dass künftig genauer geprüft wird, wer eine Privatschule gründen möchte, ob geeignete Räumlichkeiten vorhanden sind, ob es qualifiziertes Personal gibt und ob die Finanzierung auch langfristig gesichert ist, denn Bildung darf kein Experiment auf Kosten unserer Kinder und Jugendlichen sein. 

Wer eine Schule führt, übernimmt auch Verantwortung – für junge Menschen, für ihre Bildungschancen und damit für ihre Zukunft. Deshalb ist es auch richtig, dass das Öffentlichkeitsrecht einer Schule nicht einfach als Formalakt verstanden wird, sondern dass das auch an klare Voraussetzungen geknüpft ist. Wir sollten nicht erst Jahre später feststellen müssen, dass Leistungen oder Standards nicht eingehalten werden. Genau deshalb ist es sinnvoll, schon bei der Gründung genau hinzuschauen und Verantwortung von Anfang an klar einzufordern. 

Gleichzeitig sorgt die Novelle aber auch dort, wo Bürokratie bisher unnötig kompliziert war, für Vereinfachungen. Es ist schon ausgeführt worden: Wenn der Standort gewechselt wird oder sich der Schulerhalter ändert, braucht es künftig nicht mehr automatisch ein komplett neues Verfahren. Es reicht, das einzumelden. Das ist vernünftig und entlastet bestehende Schulen. 

Ich finde, genau das ist der richtige Zugang. Wir machen damit Privatschulen das Leben nicht unnötig schwer und ermöglichen ihnen die wichtige Arbeit, die sie in vielen Bereichen leisten. Wir schaffen verlässliche und nachvollziehbare Rahmenbedingungen für jene privaten Schulerhalterinnen und Schulerhalter, die, genauso wie unsere öffentlichen Schulen, tagtäglich gute Bildungsarbeit leisten und sich der wichtigen Aufgabe stellen, das Beste für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Besonders wichtig ist mir dabei aber auch ein Gedanke: Schule ist nie nur Wissensvermittlung. Schule vermittelt auch Werte, demokratisches Zusammenleben und gesellschaftliche Verantwortung. Genau deshalb ist es richtig, dass auch die Privatschulen klar an die Aufgaben und Grundwerte der österreichischen Schulen gebunden bleiben. Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in Institutionen nicht immer selbstverständlich ist, braucht es da auch klare Qualitätsstandards und funktionierende Kontrolle, ohne gleichzeitig jene Einrichtungen, die gute Arbeit leisten, mit unnötiger Bürokratie zu belasten. 

Es geht nicht um Misstrauen gegenüber Pädagoginnen oder Pädagogen oder engagierten Menschen, die sich genau dieser wichtigen Aufgabe stellen, die Bildung ernst nehmen und im Sinne unserer Kinder handeln. Es darf am Ende nicht um ein Gegeneinander von privatem und öffentlichem Schulbereich gehen, unser gemeinsames Ziel muss sein, jedem Kind in diesem Land die bestmöglichen Chancen zu geben. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

13.24

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile ihm dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.