RN/57
13.27
Bundesminister für Bildung Christoph Wiederkehr, MA: Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Ich danke für die bisher sehr sachliche und auch wichtige Debatte für ein Schulsystem mit Freiheiten, ein Schulsystem der Vielfalt. Auf dieses Schulsystem können wir zu Recht stolz sein. Österreich hat ein sehr buntes Schulsystem, eine bunte Schullandschaft mit unterschiedlichen Schulträgern, unterschiedlichen Schularten und auch der Möglichkeit unterschiedlichster Privatschulen.
Das ist ein Mehrwert für die Gesellschaft, das ist ein Mehrwert für die Kinder und Jugendlichen, für die Schülerinnen und Schüler, denn nicht jedes Kind spricht auf die gleiche Pädagogik, auf die gleichen Bildungsangebote an und nicht jeder Elternteil möchte für die Kinder die gleiche Form der Schule haben. Deshalb ist die Vielfalt, die wir haben, zu begrüßen und auch weiter auszubauen, wenngleich immer sowohl die Grundsätze des österreichischen Schulsystems – wie Werte – als auch die Qualität sicherzustellen sind.
In diesem Rahmen soll es aber Freiheit geben, weil die Freiheit von unterschiedlichen pädagogischen Modellen, die auch angesprochen worden sind, den Wettbewerb um gute pädagogische Modelle auch ins öffentliche Schulsystem bringt. Ich habe gesehen, dass es in den letzten Jahren und Jahrzehnten unterschiedliche reformpädagogische Ansätze aus den Privatschulen – beispielsweise die Montessori-Pädagogik, aber auch viele andere – schrittweise auch ins öffentliche Schulsystem geschafft haben und schaffen, was gut ist, weil es so zu Innovationen und neuen Ansätzen im öffentlichen Schulsystem kommt. Deshalb ist es mir wichtig, Schulen freier Trägerschaft zu stärken.
Zum Kontext: Diese Gesetzesinitiative kommt aufgrund von bürokratischen Hemmnissen und aufgrund der Initiative Freiraum Schule, einer Initiative von mir als Bundesminister, an der österreichweit 19 000 Personen – Lehrpersonen, Personen aus der Verwaltung, Bildungsinteressierte – mitgemacht haben, die ihre Anliegen eingemeldet haben. Eines dieser Anliegen war die Kritik an der komplexen Struktur der Bewilligung von Privatschulen und des Öffentlichkeitsrechts.
Deshalb haben wir dieses Thema aufgenommen, haben in Arbeitsgruppen daran gearbeitet, haben Personen aus diesem Bereich – nämlich sowohl aus der Schulverwaltung als auch aus freien Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, Privatschulen – miteinbezogen, um diesen Gesetzentwurf zu entwickeln und diese Novelle auf den Weg zu bringen.
Im Endeffekt wird das eine Reduktion von Verwaltungsverfahren um 70 Prozent bedeuten. Das ist nicht nur eine Erleichterung für die Schulen, sondern auch eine Erleichterung für die öffentliche Hand und damit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die natürlich die öffentliche Verwaltung finanzieren. Insbesondere in Zeiten knapper Budgets müssen wir überall überlegen, wie wir Verfahren optimieren und verschlanken können. In diesem Fall kommt es zu einer Win-win-Situation: weniger Verwaltungsaufwand in der Verwaltung, weniger Verwaltungsaufwand für Schulstandorte.
Um ein Beispiel, das schon genannt worden ist, noch einmal hervorzuheben: Bisher mussten gut funktionierende Schulstandorte, wenn sie wegen eines Wachstums der Schüler:innenzahlen, also weil sie so beliebt sind, einen neuen Standort gewählt haben, das ganze Verfahren von vorne beginnen, obwohl sich weder am Personal noch an der Pädagogik etwas verändert hat, sondern lediglich der Standort erweitert oder verändert worden ist. Das wird in Zukunft entfallen, weil es darum geht, ob die pädagogische Qualität stimmt. (Präsident Stotter übernimmt den Vorsitz.)
Obwohl wir 70 Prozent der Verfahren reduzieren, wird nicht die Qualitätskontrolle reduziert. Die Qualitätskontrolle bleibt hoch, und auch wenn in Zukunft sinnvollerweise die Bildungsdirektionen für diese Verfahren zuständig sein werden, wird es Stichproben vom Ministerium geben, um zu sehen, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort in den Schulen der freien Trägerschaft, den Privatschulen auch eingehalten werden.
Damit ist das aus meiner Sicht ein sehr gelungener Gesetzentwurf. Es war nicht die Intention, die Finanzierung von Privatschulen und öffentlichen Schulen neu zu gestalten, sondern eine Verwaltungsvereinfachung zu erzielen. Das gelingt mit diesem Gesetzesvorschlag und darum bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
13.31
Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.