RN/71
Berichterstatter Dr. Manfred Mertel: Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Bürger:innenrechte und Petitionen über den 48. Bericht der Volksanwaltschaft vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 zur Kenntnis bringen.
Der Ausschussbericht liegt Ihnen auch schriftlich vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Bürger:innenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den 48. Bericht der Volksanwaltschaft vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 zur Kenntnis zu nehmen.
Da beide Punkte unter einem behandelt werden, darf ich auch erwähnen, dass der Bericht des Ausschusses für Bürger:innenrechte und Petitionen über den 49. Bericht der Volksanwaltschaft vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 zu präsentieren ist.
Der Ausschussbericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor, ich komme daher auch da gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Bürger:innenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den 49. Bericht der Volksanwaltschaft vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 zur Kenntnis zu nehmen.
Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Barbara Prügl. Ich erteile es ihr.