RN/73
14.41
Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Präsident! Werte Volksanwälte! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen! Wenn man sich diesen Bericht genau ansieht, dann sieht man relativ schnell: Es handelt sich nicht ausschließlich um Prüfinstanzen, sondern es geht um klar erkennbare und konkrete Lebensrealitäten. Der Bericht der Volksanwaltschaft für 2024 und 2025 zeigt das ganz deutlich.
Es wurden schon die Zahlen referiert: rund 24 000 Beschwerden im Jahr 2024, rund 92 bis 95 Anfragen pro Arbeitstag, und in rund 2 300 Fällen wurden Missstände festgestellt. Das heißt, mit etwa jeder fünften Beschwerde hatten die Bürgerinnen und Bürger recht. Das ist eine Zahl, die man mit Sicherheit ernst nehmen muss, denn sie zeigt, dass es nicht um sogenannte Einzelfälle, sondern um strukturelle Herausforderungen geht.
Der Dank war hier schon sehr ausgeprägt. Ich möchte mich dem Dank anschließen, einerseits an unsere geschätzten Volksanwälte für ihr Tun und für ihr Wirken, auch für die klaren und sehr detaillierten Erklärungen im Ausschuss – herzlichen Dank dafür! –, ganz besonders danken möchte ich aber den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die tagtäglich diese Fälle prüfen, oft unter großem Druck und mit hoher Verantwortung. Sie leisten einen essenziellen und unverzichtbaren Beitrag. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von den Grünen.)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei aller Kritik zeigt der Bericht auch, dass es positive Entwicklungen gibt. Ein Beispiel im Bereich der sogenannten Taubstummenanstalten: Gemeinsam mit dem Bildungsministerium wurde ein Vertragsentwurf zur Abwicklung von Entschädigungszahlungen erarbeitet. Damit ist ein wichtiger Schritt gelungen: die Wiederaufnahme der Entschädigungszahlungen für Betroffene der Einrichtungen in Kaltenleutgeben und in Speising. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung von Unrecht.
Ein weiteres positives Beispiel ist die Beseitigung der Wochengeldfalle. Auch in diesem Bereich wurde ein Missstand erkannt und korrigiert – ein Beweis dafür, dass konkrete Verbesserungen möglich sind.
Beim Kinderbetreuungsgeld aber zeigt der Bericht weiterhin klaren Reformbedarf auf. Besonders kritisch sind die zu strengen Voraussetzungen beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld, vor allem das starre Erwerbstätigkeitserfordernis. Auch die lediglich 14-tägige Frist zur Korrektur einer falsch gewählten Kinderbetreuungsgeldvariante ist schwierig, weil Betroffene den Fehler oft erst mit der Verständigung der Behörde bemerken – mit teilweise massiven finanziellen Folgen. Ebenso problematisch ist, dass Familien beim Umstieg auf das niedrigere Modell oft nur ein formloses Schreiben ohne ausreichende Information über Rechtsfolgen und Rechtsmittel erhalten. Hier braucht es endlich mehr Fairness, mehr Rechtssicherheit und einen unbürokratischen Zugang zu Familienleistungen.
Ein weiterer zentraler Bereich ist das Gesundheitswesen. Beim Prüfschwerpunkt Entlassungsmanagement in Krankenhäusern und Psychiatrien zeigt sich ein differenziertes Bild. In vielen Einrichtungen funktioniert die Zusammenarbeit in multidisziplinären Teams gut, aber die Entlassung verzögert sich häufig, und zwar wegen fehlender ambulanter Nachversorgung. Das heißt, Patientinnen und Patienten bleiben länger im Spital, weil es außerhalb nicht genug oder keine zielgerichtete Betreuung gibt.
Damit verbunden ist ein weiteres zentrales Thema, das den gesamten Bericht durchzieht: der Personalmangel. Die Volksanwaltschaft spricht da von einem bundesweiten Problem – im ärztlichen Bereich, in der Pflege, aber auch in der psychologischen und psychotherapeutischen Versorgung.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte aber einen Punkt besonders hervorheben, dessen Erwähnung mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig ist und der hohe Dringlichkeit hat: Es geht um die Entwicklung bei jugendlichen Häftlingen. Da wurde die Situation auch seitens der Volksanwaltschaft schon als dramatisch bezeichnet – und ich denke, ihr habt dieses Wort bewusst gewählt –, denn wenn immer mehr junge Menschen im Strafvollzug landen, dann haben wir nicht nur ein Problem im Justizsystem, sondern vor allem in der Prävention.
Das Justizministerium hat in seiner Stellungnahme betont, dass man den Bericht sehr ernst nimmt. Die Frau Bundesministerin setzt sich auch seit Beginn ihrer Amtszeit für Maßnahmen, um Verbesserungen im Strafvollzug zu ermöglichen, ein. Dieses Engagement muss man ausdrücklich anerkennen. Gleichzeitig zeigt aber die Entwicklung: Wir müssen wesentlich früher ansetzen, denn die entscheidende Frage ist: Warum landen überhaupt so viele Jugendliche in Haft? Die Antwort liegt oft weit vor dem Strafvollzug: in fehlender Unterstützung, in Problemen im Bildungssystem (Rufe bei der FPÖ: Ja!) und in sozialen Herausforderungen. (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Genau!) Deshalb braucht es hier klare Prioritäten: mehr Prävention, mehr Unterstützung für junge Menschen, für Jugendliche und mehr Ressourcen in der Kinder- und Jugendhilfe. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.].)
Da will ich meiner Vorrednerin vollkommen inhaltlich beipflichten: Die Volksanwaltschaft zeigt uns sehr klar, wo Handlungsbedarf besteht. Sie gibt den Menschen eine Stimme und sie macht sichtbar, was oft im Verborgenen bleibt. Die Volksanwaltschaft zeigt uns sehr klar, wo unsere Arbeit anzusetzen hat. Deshalb hier auch mein klarer Appell: Nehmen wir diese Berichte ernst, handeln wir konsequent, denn hinter jeder Zahl in diesem Bericht steht ein Mensch, und hinter jedem ungelösten Problem steht absoluter Handlungsbedarf! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
14.48
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile es.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.