RN/74

14.48

Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Präsident! Werte Volksanwälte! Geschätzte Kollegen und Zuseher! Wir beraten heute den 48. und den 49. Bericht der Volksanwaltschaft, die Berichte für die Jahre 2024 und 2025. Diese Berichte sind weit mehr als bloße Tätigkeitsnachweise. Sie sind ein Spiegel unseres Rechtsstaates und sie zeigen uns, wo dieser Spiegel Risse bekommt. 

Die Volksanwaltschaft ist eine unverzichtbare Säule unseres demokratischen Systems. Sie ist die Stimme derer, die sonst keine Stimme mehr haben. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: rund 24 000 Beschwerdefälle im Jahr 2024, über 23 000 im Jahr 2025. Das bedeutet, jeden Tag suchen Menschen Hilfe beim Staat, und sie suchen sie dort, wo sie Vertrauen haben: bei der Volksanwaltschaft. (Beifall bei der FPÖ.) 

Dieses Vertrauen ist ein hohes Gut, denn Vertrauen entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch gelebte Kontrolle. Wenn wir die beiden Berichte vergleichen, erkennen wir eine klare Entwicklung: 2024 war geprägt von vielen Einzelfällen, Verzögerungen, Kommunikationsproblemen, organisatorischen Mängeln. 2024 war das Jahr der sichtbaren Fehler. 

2025 geht einen Schritt weiter: Die Volksanwaltschaft analysiert nicht nur Symptome, sondern Ursachen. 2025 ist das Jahr der Systemkritik, und genau da liegt der entscheidende Punkt: Das Problem ist nicht mehr nur der Fehler, das Problem ist das System, das Fehler produziert. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Und wer ist Teil des Systems?)

Wir sehen das besonders deutlich im Bereich der Justiz: Die Verfahrensverzögerungen nehmen zu, Strukturen stoßen an ihre Grenzen. Wenn Verfahren zu lange dauern, wird Recht zu Unrecht.

Auch im Sozial- und Gesundheitsbereich zeigt sich: Dort, wo der Staat am stärksten in das Leben der Menschen eingreift, muss er am besten funktionieren. Und doch sehen wir komplexe Regelungen, lange Wartezeiten und bürokratische Hürden. Das sind keine Einzelfälle, das sind strukturelle Probleme. 

Ein besonders sensibler Bereich ist die Menschenrechtskontrolle. 67 Prozent der Kontrollen zeigen Mängel, zwei von drei Einrichtungen weisen Defizite auf. Das ist kein Detail, das ist ein deutliches Warnsignal an uns alle. Dennoch zeigt sich hier die große Stärke der Volksanwaltschaft: Sie schaut hin, wo andere wegsehen. Sie spricht aus, was unbequem ist. Sie handelt, wo andere zögern. Viele Verbesserungen gehen direkt auf ihre Empfehlungen zurück. Fortschritt beginnt oft mit Kritik. 

Was lernen wir daraus? – Erstens: Unsere Verwaltung leistet viel, aber sie steht unter Druck. Zweitens: Probleme sind oft strukturell. Drittens: Kontrolle ist kein Hindernis, sie ist Voraussetzung für Qualität – ohne Kontrolle keine Qualität, ohne Kontrolle kein Vertrauen. 

Gerade in herausfordernden Zeiten brauchen wir Institutionen wie die Volksanwaltschaft. Sie stärkt das Vertrauen in den Staat. Sie zeigt, Beschwerden werden ernst genommen und Missstände bleiben nicht folgenlos. Sie kritisiert nicht, um zu schwächen, sondern um zu verbessern. (Beifall bei der FPÖ.)

Lassen Sie mich abschließend sagen: Diese Berichte sind kein Rückblick, sie sind ein Auftrag, ein Auftrag, Verwaltung besser zu machen, ein Auftrag, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, ein Auftrag, den Rechtsstaat täglich neu zu beweisen – denn ein starker Staat zeigt sich nicht in seiner Macht, sondern im Umgang mit den Schwächsten. (Beifall bei der FPÖ.)

Der vorliegende Vertrauensindex weist aus, dass die Volksanwaltschaft in Österreich einen sehr hohen Stellenwert hat und da weit vor anderen Institutionen liegt, vor allem vor unserer Regierung. 

Ich bedanke mich bei der Volksanwaltschaft für ihre Arbeit und für ihr Tun im Sinne der heimischen Bevölkerung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Gradwohl [FPÖ/Stmk.] reicht Volksanwalt Luisser und Volksanwältin Schwarz die Hand.)

14.53

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Hauschildt-Buschberger. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.