RN/75
14.53
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Volksanwälte! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Als Allererstes möchte auch ich mich im Namen der Grünen bei Ihnen und den Mitarbeiter:innen der Volksanwaltschaft für die wertvolle Arbeit bedanken. (Beifall bei den Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Heute geht es bei diesem Tagesordnungspunkt sozusagen darum, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, aber das ist kein Bericht, den man einfach so zur Kenntnis nehmen sollte. Es ist ein Prüfbericht darüber, wie unser Staat mit jenen Menschen umgeht, die sich nicht selber helfen können: mit älteren Menschen in Pflegeheimen, mit Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Einrichtungen, mit Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen, mit Menschen mit Behinderungen, mit Menschen in Haft, mit Personen, deren Freiheit eingeschränkt wird. Genau daran misst sich ein Rechtsstaat: nicht an Sonntagsreden um Menschenwürde, sondern daran, wie Menschenwürde dort geschützt wird, wo die Menschen besonders verletzlich sind.
Wir haben heute die Zahlen schon gehört: Es waren im Jahr 2025 insgesamt 423 Kontrollen. Kollegin Prügl, Kollege Gradwohl und Kollege Beer haben es auch schon ausgeführt, das sind beeindruckende Zahlen, aber es ist auch ein deutliches Signal: Es braucht diese Kontrolle – nicht irgendwann, nicht genau nach einem Skandal, sondern eben präventiv, damit Missstände erkannt werden, bevor sie eskalieren.
Ein roter Faden zieht sich durch die Berichte: Es ist der bekannte Personalmangel, es sind unzureichende Rahmenbedingungen und Defizite beim Schutz besonders vulnerabler Gruppen. Aus grüner Sicht – ich muss es noch einmal sagen – dürfen Menschenrechte nicht davon abhängen, ob gerade genug Personal da ist. Genau diese Gefahr beschreiben die Berichte an mehreren Stellen.
Besonders in Alten- und Pflegeheimen zeigt sich das deutlich. Es geht nicht nur um Versorgung, sondern es geht auch um Selbstbestimmung, um Schutz vor Gewalt, um gute Ernährung, um Kommunikation und um Würde im Alltag. Wenn Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt werden, wenn Gewaltschutzkonzepte fehlen oder wenn Mangelernährung nicht rechtzeitig erkannt wird, dann ist das kein Randthema in der Pflegepolitik, dann geht es um Menschenrechte.
Gerade in der Langzeitpflege brauchen wir daher endlich jene Rahmenbedingungen, die gute Betreuung tatsächlich ermöglichen: genug Personal, gute Ausbildung, Zeit für Zuwendung und klare Schutzkonzepte. Digitalisierung und Telemedizin können unterstützen, dürfen aber niemals Ersatz für menschliche Betreuung werden.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Psychiatrie. Das kenne ich auch aus der Praxis, und Sie vielleicht auch: Der Bericht spricht von Entlassungen zu Unzeiten, mangelnder Nachsorge und Defiziten in der Abstimmung mit extramuralen Einrichtungen. Wer aus einer psychiatrischen Einrichtung entlassen wird, der braucht nicht nur einen Entlassungsbrief. Menschen brauchen Anschlussversorgung, Begleitung, Information und Sicherheit. Gerade in psychischen Krisen darf niemand zwischen Spital, Sozialwesen und Zuständigkeiten vielleicht verloren gehen.
Psychische Gesundheit darf nicht erst dann politisch relevant werden, wenn es bereits zu spät ist. Wir brauchen mehr niederschwellige Angebote, gute Nachsorge, Modelle wie Hometreatment, die die Menschen dort unterstützen, wo sie leben. (Beifall bei den Grünen.)
Besonders ernst nehmen müssen wir die Feststellungen zur Kinder- und Jugendhilfe. Der Prüfschwerpunkt „Die Einrichtung als sicherer Ort“ trifft den Kern. Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, brauchen nicht irgendeinen Platz, sie brauchen Schutz, Stabilität, Beziehung und Beteiligung. Ein sicherer Ort ist mehr als ein Gebäude. Ein sicherer Ort bedeutet für Kinder und Jugendliche: Ich werde gesehen, ich werde ernst genommen, ich kann – das ist ganz wichtig – Vertrauen aufbauen, und ich bin vor Gewalt und Grenzverletzungen geschützt.
Wenn der Bericht hier auf Aufnahmeprozesse, Willkommenskultur, Beziehungsgestaltung und Gewaltprävention hinweist, dann geht es um die Grundfrage: Geben wir Kindern und Jugendlichen wirklich das, was sie brauchen, oder verwalten wir sie nur? Auch bei Menschen mit Behinderungen wird deutlich, es geht nicht um Fürsorge von oben herab, sondern – ganz wichtig – es geht um Selbstbestimmung.
Unterstützte Kommunikation und unterstützte Entscheidungsfindung sind menschenrechtliche Verpflichtungen. Menschen mit Behinderungen müssen ihren Willen bilden, äußern und auch durchsetzen können. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].)
Der Bericht beschreibt auch das Spannungsverhältnis zwischen Schutzgedanken und Selbstbestimmung. Ja, Schutz ist wichtig, aber Schutz darf nicht zur Bevormundung werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns zur Teilhabe, Selbstbestimmung und Deinstitutionalisierung.
Gerade deshalb müssen wir wachsam sein, wenn Sparpakete und eben auch der beschriebene Personalmangel dazu führen, dass Menschenrechte in Einrichtungen unter Druck geraten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Kollege Beer hat es eben schon angesprochen, auch der Justizbereich zeigt Handlungsbedarf: Überbelegungen, psychisch erkrankte Menschen im Strafvollzug und Jugendliche in Haft.
Da möchte ich jetzt einen kleinen Exkurs machen – wir haben es im Ausschuss dankenswerterweise sehr ausführlich andiskutiert –: Es geht um die geplante Auszeit-WG in Wien, die auch von Volksanwalt Achitz sehr kritisch gesehen wird.
Warum wird es kritisch gesehen? – Ja, wir haben jugendliche Intensivstraftäter:innen im Alter zwischen elf und 13, und dafür soll jetzt eine Auszeit-WG etabliert werden. In Wirklichkeit gibt es aber keine umfassende rechtliche Grundlage dafür, die auch darauf beruht, dass die Kinder psychisch erkrankt sind. Weiters ist der Zeitraum eingeschränkt. Es ist überhaupt nicht vorgesehen, nach diesem Zeitraum, nach diesen Wochen, die die Kinder und Jugendlichen dort verbringen, eine Nachbetreuung zu haben.
Genau das ist aber der Punkt – und das ist wichtig. Es kommt – das wurde uns im Ausschuss auch noch einmal sehr deutlich formuliert – auf den Milieuwechsel an, und der findet nicht in zwei Monaten statt, sondern bedarf tatsächlich eines längeren Zeitraums.
Um noch einmal auf die jungen Menschen zurückzukommen: Es geht um Bildung, es geht um Betreuung und eben um die Perspektiven. Wer hier spart, spart nicht nur am Menschenrechtsschutz, sondern auch an Resozialisierung und an Sicherheit.
Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt auch positive Beispiele. Das ist noch einmal wichtig, zu erwähnen: Verbesserungen sind möglich, wenn Empfehlungen ernst genommen werden, wenn Verantwortung übernommen wird und wenn Kontrolle nicht als Störung, sondern als Chance verstanden wird. Genau darum geht es.
Die Volksanwaltschaft ist kein lästiger Kontrollapparat – ich denke, das glaubt in Wirklichkeit auch niemand –, sie ist ein Frühwarnsystem für unseren Rechtsstaat. Unsere Aufgabe in der Gesetzgebung ist es, diese Warnsignale nicht nur zu loben, sondern ernst zu nehmen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Menschenrechte sind kein Schönwetterprogramm, sie gelten in Pflegeheimen, in Psychiatrien, sie gelten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sie gelten für Menschen mit Behinderungen, sie gelten in Polizeianhaltezentren, in Kasernen und in Justizanstalten.
Gerade dort, wo Menschen nicht einfach gehen können, muss der Staat besonders genau hinschauen. Der Bericht macht klar, es braucht mehr Personal, bessere Rahmenbedingungen, verbindliche Schutzkonzepte, funktionierende Nachsorge und echte Selbstbestimmung; oder anders gesagt: Menschenwürde braucht Strukturen. Deshalb nehmen wir den Bericht ernst – nicht nur als Pflichtlektüre, nicht nur zur Kenntnisnahme, sondern als Auftrag. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen, bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
15.02
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Stotter. Ich erteile ihm dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.