RN/77

15.07

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich freue mich, dass wir heute diese beiden Berichte so zeitnah diskutieren können. Es gab auch schon Jahre, in denen der Abstand größer war. Das ist heute besonders schön, und ich schließe mich dem Dank für diese ausführlichen Berichte, besonders aber natürlich für die Arbeit von Ihnen und Ihrem ganzen Team an. – Vielen herzlichen Dank dafür.

Gleichzeitig möchte ich schon auch betonen – das betrifft jetzt aber eher uns in der Politik –, ist es schon auch ernüchternd, wie sehr sich die Themen in jedem Bericht wiederholen. Wir bemerken zwar dort und da kleine Verbesserungen – Gott sei Dank und zum Glück –, und trotzdem kommen auch immer wieder neue Themen dazu. Das soll uns in die Verantwortung nehmen, da wirklich dranzubleiben.

Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon wahnsinnig viele Themen besprochen, ich möchte noch ein paar unterstreichen oder auch ergänzen. Mein Fokus richtet sich auf das Thema der präventiven Menschenrechtskontrolle, auch im Bereich der Jugend. 

Im Berichtszeitraum haben uns sehr junge straffällig gewordene Menschen beschäftigt, und es gab in diesem Zeitraum auch diese Debatte über die Herabsetzung der Strafmündigkeit. Wir haben das in den letzten Jahren und Monaten sehr, sehr intensiv diskutiert und sind, glaube ich, mehrheitlich zu dem Schluss gekommen, dass junge Menschen keine Zukunft in Strafanstalten haben sollten, sondern dass es andere Wege braucht und dass vor allem die Prävention – Prävention, Prävention! – der Weg ist, den wir verfolgen sollten. 

Das betrifft einen ressortübergreifenden Zugang. Ich glaube, da muss sich jedes Ressort auf Bundes- und auf Landesebene einbringen, und alle, die rundum mit jungen Menschen zu tun haben, sollten dabei bestmöglich zusammenwirken. 

Ein Element, das Sie beschrieben haben und das ich in meinem Arbeitsumfeld auch erlebe, ist eine große Unsicherheit, wenn es um Gefährdungsmeldungen geht. Das verunsichert Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Es gibt eine Hemmung, die Instanz zu sein, die die Polizei oder die Kinder- und Jugendhilfe auf den Plan ruft und möglicherweise am Ende des Tages eine Kindesabnahme verursacht, obwohl es natürlich um das beste Interesse und das Kindeswohl geht. Ich denke, und meine Erfahrung zeigt, dass es da noch ganz viel Aufklärung, ganz viel Kommunikation braucht, damit von den Pädagog:innen bis zu den Kinderärzt:innen alle tatsächlich auch diesen Schritt gehen und diesen Kontakt und die Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe suchen. (Beifall bei der SPÖ.) 

Dass die Kinder- und Jugendhilfe generell unter Druck steht, haben wir heute schon mehrfach gehört. Ich finde auch, den Prüfschwerpunkt „Die Einrichtung als sicherer Ort“ zu wählen, als extrem gut gewählt. Wir hatten auch in diesem Berichtszeitraum ganz dramatische Berichte aus Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtungen von großen Trägern, die uns wieder einmal vor Augen geführt haben, wie sehr Systeme anfällig sind, dass Machtstrukturen ausgenutzt werden, und wie sehr alle Träger und Trägerinnen aufgefordert sind, wachsam zu sein. 

Dass jede zweite Einrichtung nicht den Sicherheitsstandards im Sinne des Kinderschutzes entspricht, ist, finde ich, alarmierend und zeigt einen großen Handlungsbedarf für die ganze Kinder- und Jugendhilfe und alle Träger und Trägerinnen, im Sinne des Kinderschutzes nachzuziehen. 

Ein Thema, das, glaube ich, noch nicht Thema war, das aber ein Problem ist, das aus meiner Sicht dringend gelöst gehört, ist das Thema, dass wir immer wieder mit Kindern zu tun haben, die nicht versichert sind, weil die familiäre Situation das gerade ergibt. Es gibt Überlegungen, diese Lücke zu schließen, und ich denke, es wäre nicht nur im Sinne der Kinder, sondern auch der Träger und aller Institutionen, dass es eine vorübergehende Absicherung aller Kinder zu jeder Zeit braucht und gibt. Ich möchte unterstreichen, dass dabei vorangeschritten wird. (Beifall bei der SPÖ.) 

Ein Thema, das tatsächlich viele Familien – mehr als man denkt – betrifft, sind eben die Krankheitsfälle rund um ME/CFS, was bedeutet, dass Kinder und Jugendliche nicht am Bildungssystem teilnehmen können, dass sie vor allem im familiären Umfeld betreut werden müssen. Zum Glück gibt es da jetzt eine Verbesserung im Sinne der Begutachtung, dass auch quasi eine Vertrauensperson dabei sein kann. Das, finde ich, ist ein extrem wichtiger Schritt, weil es genau bei den Begutachtungen und bei der Einstufung massive Mängel gab. Trotzdem braucht es da noch klarere, spezialisierte Anlaufstellen in jedem Bundesland zu diesem Thema. Es braucht mehr Forschung, es braucht eine Schnittstelle zwischen dem Gesundheitssystem und dem Bildungswesen und klare Qualitätsrichtlinien, wie wir mit diesen betroffenen Familien und Menschen umgehen können. 

Da können wir ein bisschen nach Deutschland schauen und dort Anleihe nehmen. Es wäre im Sinne der Betroffenen höchst notwendig, die nächsten Schritte zu gehen. Da sind wir als Bundesländer massiv gefordert, die Strukturen zu schaffen. 

In den Pflege- und Altenheimen und auch in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sehe ich einige Parallelen. Das eine ist im positiven Sinn, es gibt nämlich offensichtlich mehr Sensibilität beim Personal, was die Rechte dieser Bewohnerinnen und Bewohner betrifft. 

Mein Sohn macht gerade eine Ausbildung zum Pflegefachassistenten, und wenn ich in die Unterlagen sehe, freue ich mich über die Haltung, die vermittelt wird, was die Rechte der Bewohner:innen, der Patient:innen betrifft und wie man mit ihnen umgeht und diese Rechte schützt. Diese Haltung, glaube ich, ist positiv zu bewerten. 

Gleichzeitig ist der Personalmangel in beiden Bereichen so groß, dass beim besten Willen und besten Interesse oft in der alltäglichen Praxis diese Standards dann nicht eingehalten werden können. Ich glaube, dieser Blick auf die Personalnot und die Absicherung der Personen, die dort arbeiten, aber auch die Attraktivierung, dass neue Personen in diesen Bereich kommen, muss ein Fokus von uns allen sein. 

Was braucht es also, oder was müssen wir uns als Politikerinnen und Politikerinnen mitnehmen? Das eine Thema ist wirklich die Absicherung und die Verbesserung der Personalsituation. Da braucht es aus meiner Sicht einen Mix aus Ausbildungsplätzen, die ausgebaut gehören, aber auch die Absicherung, gute Arbeitsstrukturen anzubieten, bis hin zur Bezahlung und Erholungsmöglichkeiten für das bestehende Personal. 

Es braucht eben frühe Interventionen im Sinne der Prävention. Da denke ich, ist das zweite verpflichtende Kindergartenjahr eine gute Entscheidung der Regierung. Kindern diese Bildung anzubieten und auch die Verlängerung des Projektes Gesund aus der Krise zahlt sicher in diese Prävention ein. 

Wir brauchen aber auch eine bessere Datenlage, damit man auf guten Grundlagen gute Maßnahmen entscheiden kann. Wie Sie, Frau Volksanwältin, uns im Ausschuss gesagt haben, braucht es diese gute Kommunikation zwischen allen Einrichtungen, zwischen den Playern, diese Vernetzung, dieses Miteinander-im-Austausch-Sein, um im besten Interesse der Menschen die Angebote anbieten zu können. 

Liebe Volksanwält:innen, Sie haben auch gesagt, die Volksanwaltschaft hat einen langen Atem. Das ist gut so, dazu gratuliere ich Ihnen und dafür bin ich dankbar und wünsche mir, dass Sie diesen langen Atem behalten. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.) 

15.17

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm dieses. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.