RN/11

9.53

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Guten Morgen, werte Besucherinnen und Besucher, willkommen hier bei uns im Hohen Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt zum Thema dieser Aktuellen Stunde schon viel gehört, besonders von Ihnen, Herr Staatssekretär, aber leider sind das halt wieder einmal viele Ankündigungen, hinter denen nicht viel steckt. 

Worum geht es? – Es geht um digitale Souveränität. Wir haben es gehört: Das ist eine Sicherheitsfrage, das ist eine Frage des Schutzes unserer Demokratie. Was aber passiert in Österreich, Herr Staatssekretär? – Sie haben von elf Punkten gesprochen, die in einem Ministerratsvortrag letzten November vorgestellt wurden, und von dem Bericht, der alle sechs Monate erfolgen soll und den Sie letzte Woche ans Parlament übermittelt haben. Gesehen haben wir diesen Bericht noch nicht; wie gesagt, fällig wäre er Mitte Mai gewesen. Auf eine Anfrage von uns zum Status der digitalen Souveränität haben Sie auf den Bericht verwiesen, der wie gesagt noch nicht einmal vorliegt. 

Eine weitere Anfrage von uns war: Wie viel zahlen wir denn in der Verwaltung an Lizenzen oder für die Produkte von US-Konzernen, an Microsoft, Google, Apple? – Die Antwort: Das ist zu komplex, das können wir so genau gar nicht sagen. – Aber bitte, das ist doch die Basis, dass wir überhaupt einmal wissen, wie viel uns diese digitale Abhängigkeit kostet! (Bundesrat Himmer [ÖVP/W] – erheitert –: Ist das nicht eher Bürokratie, das alles zu erfassen? Was machst du mit der Zahl? Was machst du mit der Zahl?)

Ein weiterer Punkt: Digitalisierung in der Schule. In der Schule wird Unterstützung für Microsoft, für Google, für Apple – wenn man also diese Programme nutzt – angeboten; wenn man aber digital unabhängig sein möchte und unabhängige Systeme – Open Source – verwenden möchte, dann gibt es, zum Beispiel für Linux, keine Unterstützung. Die digitale Souveränität wird also an den Schulen mehr oder weniger torpediert. (Beifall bei den Grünen.)

Warum ist digitale Souveränität aber so wichtig? – Liebe Österreicherinnen und Österreicher, stellen Sie sich einmal die Frage: Wer entscheidet denn, was wir großteils online sehen? Wer betreibt die Server, auf denen Behördendaten, auf denen Ihre, unsere Daten liegen? Wer hat den Finger am Ausschaltknopf für unsere Infrastruktur? – Die ernüchternde und unbequeme Antwort: Das sind nicht wir. 

Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: Der US CLOUD Act verpflichtet amerikanische Unternehmen, Daten auf Anfrage an die US-Regierung zu liefern, egal wo die Server stehen. Das heißt, auf europäische Behördendaten, die auf einem Server eines US-Anbieters liegen – egal ob dieser Server in Wien oder in Stockholm oder irgendwo anders innerhalb Europas steht, also auch, wenn diese Daten eben nicht physisch bei uns liegen –, haben die US-Behörden theoretisch vollen Zugriff, diese Daten liegen im vollen Zugriffsbereich der US-Behörden. 

Ob wir das wollen, ist gerade in der jetzigen Zeit, unter der derzeitigen US-Administration, fraglich. Diese Frage sollten wir uns stellen, denn was passiert, wenn es zu einem Konflikt kommt? – Schauen wir uns einmal den Fall eines Richters des Internationalen Strafgerichtshofes an: Die USA haben ihn mit Sanktionen belegt, US-Unternehmen dürfen ihm seither keine digitalen Services, keine digitalen Dienste mehr anbieten, auch nicht über europäische Niederlassungen. Das hat zur Folge, dass dieser Richter quasi digital entmündigt ist. Das betrifft übrigens nicht nur ihn, sondern 18 weitere Kolleginnen und Kollegen am Strafgerichtshof. Das ist einerseits ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz, aber auch ein Angriff auf unsere Demokratie. Das größere Risiko solcher Maßnahmen ist dabei nämlich nicht einmal die direkte Blockade, es ist die mögliche Selbstzensur: Wenn Richter:innen, Beamtinnen, Beamte, Politiker:innen wissen, dass sie jederzeit von digitaler Infrastruktur abgeschnitten werden können, verändert das schlimmstenfalls, wenn auch unbewusst, ihr Handeln – leise, unsichtbar, aber wirksam. Und wie heißt es so schön? – Bestrafe einen, erziehe Hunderte!, so hat schon Mao Zedong gesagt. Digitale Unabhängigkeit ist keine Frage der Bequemlichkeit, sie ist wie gesagt eine Frage des Schutzes unserer Demokratie, und wir zahlen uns die Abhängigkeit noch selber. Wir haben auch gehört, Europa investiert 264 Milliarden Euro in die Digitalisierung – Schulen, Krankenhäuser, Verwaltung –, was ja gut ist, aber das Geld fließt fast vollständig zu diesen US-Konzernen außerhalb Europas. 

Zum Schluss noch eines, Herr Staatssekretär – ein weiterer Bereich, in dem Sie säumig sind –: Wir haben heute auch viel über künstliche Intelligenz gehört. Das ist eine Technologie, die uns seit Jahren davonrennt, und wir hecheln hinterher, wir rennen hinterher, weil niemand weiß, nicht einmal die Schöpfer dieser Modelle selber wissen, eine Ahnung davon haben, wohin die Reise tatsächlich geht. Jetzt hat sich die EU dazu durchgerungen, das weltweit erste KI-Gesetz in Kraft zu setzen – das ist immerhin ein erster, wichtiger Schritt. Seit August 2024 - -

Präsident Markus Stotter, BA: Bitte um den Schlusssatz. 

Bundesrätin Simone Jagl (fortsetzend): - - – ja, ich komme schon dazu – ist der EU-AI-Act in Kraft. Damit haben die Mitgliedstaaten die Pflicht, bis August 2025 die nationale KI-Aufsichtsbehörde einzurichten. Das ist bis jetzt in Österreich nicht passiert. Diese Behörde einzurichten haben Sie bisher verabsäumt. Das ist digitalpolitisches Versagen. Digitiale Souver- -

9.58

Präsident Markus Stotter, BA: Danke schön. Die 5 Minuten Redezeit sind weit überschritten. 

(Beifall bei den Grünen für die das Rednerinnen- und Rednerpult verlassende Bundesrätin Jagl [Grüne].)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Julia Deutsch. (Bundesrätin Jagl [Grüne] spricht mit dem an der Regierungsbank sitzenden Staatssekretär Pröll. – Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Das hast du jetzt sehr diskret gemacht! – Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Ruf: Habt ihr die Nummern ausgetauscht, oder was?)

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.