RN/15

Berichterstatterin Sandra Lassnig: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 und das Heimopferrentengesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich auch gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, 

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Danke schön.

Präsident Markus Stotter, BA: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Nikolaus Amhof und ich erteile dieses.