RN/16

10.06

Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Einen wunderschönen Morgen, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Geschäftsstück beschäftigt sich mit der Volksanwaltschaft und mit neuen Aufgaben, die dieser Volksanwaltschaft zugeordnet werden sollen, und zwar im Zusammenhang mit der neuen europäischen Asylpolitik. 

Bevor ich in die eigentliche Thematik einsteige, eine Vorbemerkung: Ich sollte ja eigentlich jetzt hier nicht stehen und dieses Geschäftsstück sollte eigentlich nicht existent sein, denn es sollte in Anbetracht des Hintergrundes der Asylproblematik in Österreich keinen einzigen Asylanten geben, und zwar aus zwei Gründen, die wir alle hier eigentlich wissen müssten: Der eine ist die EU-Verordnung von Dublin, das heißt, ein Asylant müsste sein Asylverfahren im ersten sicheren EU-Staat bekommen, und zweitens im Zusammenhang mit der Genfer Flüchtlingskonvention, in der es ja so geregelt ist, dass da nicht nur das erste sichere Land in der EU infrage kommt, sondern ein Flüchtender sich überhaupt im ersten sicheren Drittstaat zu melden hätte, und auch nur dann ist sein Grenzübertritt aus einem Krisengebiet straffrei. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: ... Flughafen! Flughafen!)

Obwohl das geltende Rechtslage ist, wird das in Österreich kurzerhand nicht exekutiert und nicht durchgeführt – und das 1,3 Millionen Mal, wir haben nämlich 1,3 Millionen Asylfälle in Österreich, die zu einiger Belastung und Unruhe in dem Land geführt haben. Es gäbe also die Situation, dass diese Belastung der Volksanwaltschaft überhaupt nicht vorhanden wäre, wenn die Asylproblematik so abgehandelt werden würde, wenn das der Fall wäre, wie es vorgesehen ist. Die Verantwortung dafür trägt aber sicher nicht die Freiheitliche Partei, sondern die tragen die Parteien, die diese Situation seit Jahren außer Kontrolle geraten lassen (Beifall bei der FPÖ) und sich weigern, auf die Probleme, die in der Bevölkerung bekannt sind, einzugehen. 

Ich habe heute auch schon eine Erinnerung an diese Situation gehabt: Als ich mit dem Taxi hergefahren bin, habe ich die Taxifahrerin angesprochen, dass sie doch schon etwas älter wäre, um noch berufstätig zu sein. – Sie muss aber in der Pension Geld dazuverdienen, weil ihr Sohn ärztliche Zuwendung und Pflege benötigt, er ist nämlich Opfer eines Raubüberfalls geworden. Der Täter hat jetzt auch eine Verhandlung bekommen: Der derzeit nicht arbeitsfähige Sohn hat 850 Euro Entschädigung bekommen und der Täter in Anbetracht von neun Fußtritten auf das liegende Opfer eine nicht bedingte Freiheitsstrafe. 

Der Täter – aus Marokko stammend – hat aber den einen Vorteil für unsere NGOs: Er ist Österreicher, weil er mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Ich möchte das aber so kommentieren: Es handelt sich nicht um einen Österreicher, sondern um einen Marokkaner, dem Sie die Staatsbürgerschaft nachgeworfen haben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Ruprecht [ÖVP/Stmk.].) Und natürlich ändern sich ja die Mentalität und die Persönlichkeit nicht, wenn hier eine andere Staatsbürgerschaft verliehen wird.

Da ich aber jetzt hier stehe, ist es vielleicht eine ganz gute Gelegenheit, kurz diesen Hintergrund der neuen Belastungen der Volksanwaltschaft aufzuzeigen, nämlich diesen europäischen Asylpakt. Was wird da als großer Erfolg gefeiert? Was geschieht da konkret? – Es werden die Kompetenzen von Österreich, von den Nationalstaaten auf die Europäische Union übertragen. Verantwortlich für die Kontrolle sind dann in Zukunft die europäischen Gerichte, also der EuGH und der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Und wenn ich das beurteilen darf: Ist das ein Fortschritt oder ein Rückschritt?, dann sage ich Ihnen Folgendes: Ich lasse eher den gefräßigsten Hirsch Österreichs in meinen Gemüsegarten, als dass ich die EU über unsere Asylverfahren wachen lasse. (Beifall bei der FPÖ.)

Was Sie hier betreiben, sind Scheingefechte. Das klingt im ersten Moment gut, da werde jetzt eine bessere Umverteilung stattfinden und das könnte für das überbelastete Österreich nur von Vorteil sein. Ich habe mir die Zahlen herausgesucht: 2,8 Flüchtlinge pro 1 000 Einwohner hat Österreich, im EU-Schnitt sind es aber nur 1,5. Da stellt sich die Frage, warum eigentlich, wenn wir überhaupt keine gemeinsame Grenze mit den infrage kommenden Staaten haben. Also da könnte man ja umverteilen. Und während Sie von der ÖVP Aktuelle Stunden in der anderen Kammer, im Nationalrat, dazu machen und eine strenge Asylpolitik fordern, kommen diese Flüchtlinge weiter zu uns, auch während der Sitzung. Die sind ja weiter im Anrollen.

Also wir haben ungefähr 1 000 pro Monat. Wenn also die EU ungefähr 1,5 hat und wir 2,8 haben, dann müsste uns ja die EU die Hälfte dieser Flüchtlinge abnehmen. Das wären also ungefähr 6 000. Da stelle ich die Frage: Wer kann so naiv sein und glaubt wirklich, dass die EU uns irgendeinen Flüchtling abnimmt? Das muss ja ein völliger Traumtänzer sein, der davon ausgeht, dass das so läuft. Das Gegenteil wird der Fall sein: Griechenland und Spanien werden uns weitere Asylanten sozusagen zukommen lassen, das wird das Ende davon sein. 

Diese Änderung des Volksanwaltschaftsgesetzes wird an der Problematik des Asylmissbrauchs in Österreich nichts ändern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Da müsste man die Ursache und die treibende Kraft erkennen – und die Ursache für diese Katastrophe, die sich in Österreich seit Jahren und Jahrzehnten abspielt, hat drei Buchstaben, nämlich NGO. Wir haben hier ein Geschäftsmodell, das sich mittlerweile zu einer Industrie, einer Asylindustrie entwickelt hat, wo diejenigen, die diese Einwanderung betreiben, auch die ökonomischen Nutznießer dieser Entwicklung sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich fordere Sie auf, Herr Staatssekretär, hier einmal die Einhaltung des Rechtes anzusprechen, zum Beispiel beim Thema Asylbetrug. In den §§ 146 und 147 im Strafrecht geht es nicht darum, jemandem etwas wegzunehmen, sondern durch Täuschung andere dazu zu bringen, Geld herauszurücken, und das wird Ihnen jeder Strafrechtler bestätigen: Wenn ich im Asylverfahren falsche Angaben mache, zum Beispiel eine Verfolgung vortäusche, die nicht stattfindet, oder Kinder erfinde, die es nicht gibt, und Ähnliches, was tagtäglich dutzend- oder hundertfach passiert, um daraus Geldmittel oder andere Vorteile zu lukrieren – das heißt, die haben einen Täuschungs- und Bereicherungsvorsatz –, dann wird das ja wohl ein Betrug sein, oder wie sollte man das anders qualifizieren? (Beifall bei der FPÖ.) Das findet tagtäglich statt, wäre leicht nachzuvollziehen, aber es gibt keine Verurteilungen. Die Gerichte behandeln diese Thematik einfach nicht, und das hat politische Gründe und nicht rechtliche. 

Ich möchte auch noch bezüglich NGO und Asylbetrug kurz nachstoßen. Es ist im österreichischen Recht so, dass der Täter bestraft wird - - (Ruf bei der SPÖ: Zur Tagesordnung!  – Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Zur Sache!)  Ich werde beim Asylbetrug gleich den Bogen schlagen, Herr Kollege, aber ich verstehe, dass Sie das Thema nicht interessiert. Es ist ja der Bestimmungstäter die NGO, die den Scheinasylanten dazu bestimmt, diese Taten zu begehen. Der wäre ja in Österreich härter zu bestrafen als der eigentliche Täter, aber das wollen gewisse Kreise in Österreich nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Und diese NGOs, sehr geehrte Kolleg:innen von der linken Seite, reagieren dann ausgesprochen aggressiv, wenn diese Thematiken zur Sprache kommen. Das heißt, die NGOs und diese verfehlte Asylpolitik sind einer der Hauptgründe für den Verfall, den wir in Österreich haben, und für den Abstieg Europas, nämlich dass wir hier Abermillionen von Menschen heraufholen, die bei uns keinen Beitrag leisten und unser Sozialsystem ausnützen. 

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich fordere Sie auf, für ein Ende dieses Asylmissbrauchs zu sorgen. Das würde auch die Volksanwaltschaft entlasten, die dann diese Aufgaben, für die keine Mittel bereitgestellt wurden, nicht erledigen und nicht dafür aufkommen muss. Entweder lösen Sie es kompliziert, indem Sie diese Personen, die hier um Asyl ansuchen, nicht zum Asylverfahren zulassen – und wenn sie nach der Bestrafung nicht ausreisen, stecken Sie sie in Schubhaft und lassen Sie sie dort, bis sie freiwillig ausreisen! Es ist, wenn Sie mir noch diesen Satz zugestehen, nämlich ein andauerndes Märchen, dass die Herkunftsstaaten diese Menschen nicht zurücknehmen. Es hindert niemanden einen Syrer oder einen Afghanen daran, in sein eigenes Land einzureisen, wenn er an der Grenze ist. Die Personen wollen einfach nicht einreisen. Oder lösen Sie es einfach und stellen Sie die Zahlungen an diese Herrschaften ein, dann kommen die eh nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

10.16

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.