RN/22

10.52

Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Kolleg:innen! Sehr geehrter Herr Minister! Ich wollte noch ganz kurz auf das eingehen, was bezüglich der fehlenden Argumente der FPÖ, wie Sie erwähnt haben, gesagt wurde. Ich habe, glaube ich, in meiner Rede vorhin einen ganzen Haufen von Argumenten gebracht. Und ich habe sehr genau zugehört und habe nicht gehört, dass auf ein einziges Argument von mir hier in irgendeiner Form repliziert worden wäre oder eingegangen worden wäre, sondern man hat das eher in einer anderen Form gemacht und gesagt, Thema und so. Also ich glaube, wenn eine österreichische Behörde jetzt mit zusätzlichen Aufgaben belastet wird, um festgesetzte Asylbetrüger, wenn sie abgeschoben werden, hier in ihren Rechten zu belehren – und wir wissen auch, welche NGOs dann da die Kommissionen besetzen –, dann wird man wohl darauf hinweisen dürfen, worin der Grund für diese Problematik liegt: darin, dass diese Menschen in rechtswidriger Weise überhaupt hier sind und hierhergeholt werden. 

Frau Kollegin Buschberger, Sie möchte ich davon ausnehmen: Ja, Sie sind auf Argumente eingegangen und haben erwähnt, dass es da doch Fälle geben könnte, in denen Asylanträge in Österreich zulässig wären. Den Flugzeugabsturz, der wird auch immer wieder gebracht, den haben Sie vergessen. Wenn also Asylanten über Österreich zufällig eine Notlandung machen müssen, dann wäre das erste Land Österreich, und die wären dann vielleicht auch noch berechtigt. Der Sportler wäre schon wieder ein Grenzfall: Der Sportler begeht ja insofern einen Betrug, als er auf seinem Visaantrag angibt, hier Sport ausüben zu wollen, in Wirklichkeit will er Asyl. Da wäre also schon eine falsche Angabe. Aber, Frau Kollegin, ich gebe Ihnen den Sportler auch noch dazu. Reden wir aber über die anderen 99,9 Prozent, und dann sind wir, glaube ich, einen Schritt weiter! (Beifall bei der FPÖ.)

10.54

Vizepräsident Daniel Schmid: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.