RN/31
11.22
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und vielleicht auch via Livestream! Ich stelle mir auch immer ganz viele Fragen, so wie Kollegin Jägel. (Ruf bei der FPÖ: Jäckel!) Bevor ich mit meiner Rede beginne, möchte ich Sie an einer Frage teilhaben lassen, die ich mir immer wieder in Bezug auf Asyl stelle: Warum fliehen Menschen? Warum ergreifen Menschen die Flucht? Ich glaube, das ist etwas ganz Wesentliches, weil wir da auch gut unterscheiden müssen. Da denke ich immer gleich an den lieben verstorbenen Georg Danzer, der schon gesagt hat: Kein Mensch verlässt seine Heimat ohne Grund. Genau darum geht es auch in Asylverfahren – nämlich um die Gründe.
Wir diskutieren jetzt bei diesen Tagesordnungspunkten drei Gesetze; ich möchte auf die Tagesordnungspunkte 2 und 3 eingehen. Es geht um Gesetze mit vielen Paragrafen, zahlreichen Verweisen und auch neuen Begrifflichkeiten. Hinter all diesen Begrifflichkeiten stehen aber Menschen: Menschen, die tatsächlich vor Krieg, vor Verfolgung, vor Folter, vor existenzieller Not fliehen, Menschen, die Schutz suchen. Genau darum muss sich jedes Asylgesetz an folgenden Fragen messen lassen: Schützt es die Würde des Menschen? Sichert es faire und rechtsstaatliche Verfahren? (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].) Oder schafft es neue Hürden, neue Unsicherheiten, neue Härten?
Erlauben Sie mir bitte ganz kurz eine persönliche Bemerkung. Ich habe im Jahr 1987, noch während meiner Schulzeit, begonnen, ehrenamtlich bei der Caritas im Flüchtlingsbereich mitzuarbeiten. Damals bestand sogar noch der Eiserne Vorhang. Ich habe dort Menschen kennengelernt, die aus Ungarn geflohen sind, die aus der Tschechoslowakei geflohen sind, die aus Polen geflohen sind – weil sie politische Verfolgung erlebt haben oder schlicht in Freiheit leben wollten. Später habe ich die Fluchtbewegung während des Jugoslawienkrieges erlebt und viele, viele Jahre beruflich im Flüchtlingsbereich gearbeitet. In diesen fast vier Jahrzehnten habe ich unzählige Schicksale kennengelernt: Familien, die alles verloren haben, Frauen und Kinder auf der Flucht, Menschen, die traumatisiert waren und dennoch versucht haben, sich wieder ein neues Leben aufzubauen.
Das sage ich alles nicht, um mich selbst in den Mittelpunkt zu stellen. Ich sage es deshalb, weil ich glaube, mit einiger Berechtigung sagen zu können: Hier im Bundesrat – wenn ich mich so umschaue – wird es wohl wenige Menschen geben, die eine ähnlich lange praktische Erfahrung in diesem Bereich haben. Diejenigen, die mich kennen, wissen sehr genau: Ich bin keine Träumerin, ich bin keine Fantastin und ich bin auch keine Schönrednerin. Ich habe eigentlich einen sehr pragmatischen Zugang zu den Dingen. Natürlich weiß ich, dass Staaten nicht unbegrenzt Menschen aufnehmen können. Natürlich weiß ich, dass Integration Ressourcen braucht. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Da kommt ihr eh früh drauf!) Natürlich weiß ich, dass funktionierende Verfahren notwendig sind. Ich weiß aber aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung auch etwas anderes: Man kann Herausforderungen durchaus auch lösen, ohne Menschenrechte infrage zu stellen. (Beifall bei Grünen und SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Das ist mir auch noch einmal ganz wichtig zu sagen (Ruf bei der FPÖ: Ja na klar!), insbesondere auch in Richtung der Kollegen von der FPÖ: Man kann Verfahren organisieren, ohne Schutzsuchende unter Generalverdacht zu stellen. Man kann Migration steuern, ohne besonders verletzliche Menschen zusätzlichen Risiken auszusetzen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wirtschaftsflüchtlinge schützen? Das ist die Frage!) Genau deshalb sehe ich dieses Gesetz kritisch.
Ja, der europäische Asyl- und Migrationspakt muss umgesetzt werden, und ja – das betone ich auch noch einmal, das ist ganz wichtig zu sagen –, nur gemeinsam kann Europa den Herausforderungen in diesem Bereich begegnen. Dass Dublin gescheitert ist, lag ja daran, dass Europa nicht gemeinsam agiert hat, dass Länder wie Ungarn Menschen durchgewunken haben, dass Menschen nicht in den Ländern registriert worden sind. Genau solche Sachen haben ja erst zu diesen, ich sage jetzt einmal, ungeordneten Verhältnissen geführt.
Aber – und das möchte ich auch betonen – die Umsetzung dieser Asylthematik bedeutet nicht automatisch, möglichst restriktiv, möglichst hart und möglichst abschreckend zu wirken. Die Umsetzung bedeutet in erster Linie, rechtsstaatlich, menschenwürdig und vor allen Dingen praxistauglich zu agieren. (Beifall bei den Grünen.) Genau da beginnen unsere Bedenken, meine Bedenken.
Erstens, die Ausweitung der Grenzverfahren: Dieses Gesetz verlagert das Asylverfahren noch stärker an die Außengrenzen beziehungsweise an spezielle Grenzstandorte. Die Menschen befinden sich ja praktisch schon im Hoheitsgebiet eines Staates, sollen rechtlich aber so behandelt werden, als wären sie noch gar nicht eingereist. Das mag verwaltungstechnisch durchaus elegant erscheinen, aber menschenrechtlich und auch rechtsstaatlich ist es problematisch.
Dann möchte ich auch sagen: Dort, wo Verfahren beschleunigt werden, steigt – und das wissen wir, das ist so, wenn man schnell arbeitet – das Risiko, dass individuelle Schicksale nicht ausreichend berücksichtigt werden. Ich möchte anerkennen, dass ein qualitätsvolles Screening gleich zu Beginn des Verfahrens sinnvoll und auch notwendig ist, denn genau dann, wenn man besondere Schutzbedürfnisse früh erkennt, kann man Verfahren tatsächlich besser gestalten und auch Fehlentscheidungen vermeiden. Aber – und das möchte ich auch sagen – das Screening darf kein Ersatz für ein sorgfältiges Verfahren sein. Traumatisierung, Foltererfahrung, psychische Belastung, auch Schwangerschaften oder andere besondere Schutzbedürfnisse erkennt man nicht immer gleich im ersten Gespräch. Ein faires Verfahren darf nicht davon abhängen, ob ein traumatisierter Mensch unmittelbar – nämlich tatsächlich unmittelbar – nach seiner Ankunft direkt seine ganze Geschichte erzählt, sie nämlich vielleicht auch gar nicht erzählen kann. Dafür braucht es Zeit, dafür braucht es Vertrauen und dafür braucht es professionelle Begleitung.
Zweitens: Was ich kritisiere, sind die Eingriffe in die Grundversorgung. Dieses Gesetz ermöglicht weitere Kürzungen beziehungsweise Einschränkungen materieller Leistungen. Selbstverständlich – das ist auch wichtig und richtig – bleibt die medizinische Mindestversorgung bestehen, selbstverständlich findet sich das Wort verhältnismäßig auch im Gesetz, aber diese Regelungen, das müssen wir ganz klar sagen, bedeuten vor allem Druck: Druck über Unterkunft, Druck über Versorgung und Druck über die ohnehin prekäre Lebenssituation von Menschen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Grundversorgung, das möchte ich hier auch noch einmal ganz klar sagen – ich lade Sie ein, einmal ein Grundversorgungsquartier anzuschauen, dort wirklich auch einmal einen Tag zu verbringen –, ist kein Bonus, ist keine Belohnung. Das ist das Minimum, tatsächlich das Minimum, das ein Rechtsstaat gewährleisten – ich sage ganz bewusst – muss.
Drittens – jetzt komme ich zu TOP 2 – halte ich es für extrem problematisch, dass der Familiennachzug in Zukunft aus dem Asylgesetz herausgelöst und in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz verschoben wird. Auf den ersten Blick – auch wieder technisch – in Ordnung, aber die Auswirkungen davon sind durchaus weitreichend. Das muss man sich jetzt einmal genau vorstellen, gehen Sie einmal in eine Familiensituation: Künftig können innerhalb einer Familie verschiedene Aufenthaltstitel entstehen, unterschiedliche Verlängerungsfristen, nämlich auch unterschiedliche Perspektiven. Ich habe das im Ausschuss angesprochen, dort wurde auch versucht, diese Bedenken zu relativieren, aber – das möchte ich auch noch einmal ganz klar sagen (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: ... gesagt, dass es jetzt schon so ist!) – diese Einschätzung teile ich ausdrücklich nicht, denn – wir erinnern uns, 40 Jahre Praxis – ich kenne solche Konstellationen und ich weiß, welche Probleme daraus entstehen können.
Wenn Eltern und Kinder plötzlich unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen, wenn verschiedene Fristen gelten oder unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, dann schafft das Unsicherheit statt Stabilität, und genau nach der Flucht brauchen Familien Sicherheit. Wer Integration ernst meint, darf Familien nicht rechtlich auseinanderdividieren. (Beifall bei den Grünen.) Familie bedeutet Stabilität, Familie bedeutet Sicherheit, Familie bedeutet Orientierung. Genau diese Stabilität wird durch unterschiedliche Rechtsstellungen innerhalb derselben Familie geschwächt.
Viertens komme ich jetzt zur Befristung der Aufenthaltstitel: Menschen erhalten zunächst einen auf drei Jahre befristeten Status, danach wieder einen befristeten Status und später einen weiteren. Die Möglichkeit einer dauerhaften Verfestigung wird dadurch zurückgedrängt. Das bedeutet nebenbei viel mehr Bürokratie, mehr Unsicherheit und mehr Vorläufigkeit. Eines müssen wir aber auch ganz klar sagen: Integration beginnt nicht im Wartesaal. Menschen investieren in Sprache, Ausbildung, Arbeit, gesellschaftliche Teilhabe nur dann besonders erfolgreich, wenn sie eine realistische Zukunftsperspektive haben. – Das passiert eben nicht, wenn es keine Sicherheit gibt. (Beifall bei den Grünen.)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Ministerin! Diese Gesetze stellen aus meiner Sicht den tiefgreifendsten Umbau des österreichischen Asylsystems seit Jahrzehnten dar. Deshalb müssen wir besonders genau hinschauen, denn wenn Verfahren immer schneller, immer restriktiver und immer stärker auf Abschreckung ausgerichtet sind, steigt auch das Risiko von Fehlentscheidungen. Fehlentscheidungen im Asylbereich sind keine gewöhnlichen Verwaltungsfehler, sie können für die Betroffenen dramatische, manchmal sogar lebensgefährliche Folgen haben.
Wir Grüne stehen für ein funktionierendes Asylsystem. Wir stehen für europäische Zusammenarbeit, wir stehen für klare Regeln und wir stehen auch für rasche Verfahren. Rasch darf aber nicht oberflächlich bedeuten, Steuerung darf nicht Abschreckung um jeden Preis bedeuten und Sicherheit darf niemals auf Kosten von Menschenrechten erkauft werden, denn hinter allen Paragrafen – ich komme noch einmal darauf zurück – stehen Menschen, die Schutz suchen, Menschen, deren Zukunft von unseren Entscheidungen abhängt. Ein starker Rechtsstaat zeigt seine Stärke nicht gegenüber den Starken, er zeigt sie dort, wo Menschen besonders verletzlich sind. (Beifall bei den Grünen.) Genau diesem Anspruch wird dieses Gesetz leider nicht gerecht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.34
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. Ich erteile ihm dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.