RN/35

11.52

Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal – herzlich willkommen! Ich möchte eigentlich meine Redezeit konstruktiv verwenden, möchte aber in einem Punkt trotzdem, weil ich das nicht so stehen lassen will, auf meinen Vorredner replizieren. 

Herr Kollege Gradwohl, Sie haben davon gesprochen, dass wir hier eine irreführende Sprachpolitik betreiben. Wer die Sprache verändert, verändert die Gedanken der Menschen. Das ist etwas, was Ihnen in der FPÖ, glaube ich, sehr gut bekannt ist, denn das machen Sie in der FPÖ. Das machen Sie ganz bewusst. Mit Ihrer Sprachpolitik verbreiten Sie Hass und Hetze und spalten unsere Gesellschaft. Das halte ich für brandgefährlich und deswegen lasse ich mir nicht vorwerfen – und ich glaube, auch niemand anderer hier im Saal –, dass wir hier eine irreführende Sprachpolitik verwenden. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nicht nur verwenden, Sie legen es jetzt gesetzlich fest, Frau Kollegin, wenn Sie mitstimmen!)

Aber wie gesagt, ich möchte meine Redezeit eigentlich gerne konstruktiv verwenden und deswegen komme ich auch zum Punkt. 

Die heutige Debatte dreht sich ja um die Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspaktes, und dabei geht es um viele grundlegende Fragen: um die Organisation von Asylverfahren, um die Sicherung von Außengrenzen, um europäische Zuständigkeiten und um die Frage, wie Migration in Zukunft geordneter und besser gesteuert werden kann. Das sind alles wichtige Fragen, mit denen wir uns im Rahmen dieses Paktes beschäftigen, aber ich möchte heute besonders auf einen Aspekt eingehen, der für uns NEOS besonders wichtig war. Das ist die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab dem ersten Tag. 

Stellen wir uns die Situation vor: Ein Kind oder ein Jugendlicher kommt alleine in Österreich an, ohne Eltern, ohne Angehörige, ohne irgendeine Person, die seine oder ihre Interessen vertritt, oft nach einer Flucht, die von Gewalt, von Unsicherheit oder von Ausbeutung geprägt ist. Bisher sind zwischen der Ankunft eines minderjährigen Flüchtlings in Österreich und der Bestellung einer Obsorge Wochen, oftmals sogar Monate vergangen, und in dieser Zeit hat es niemanden gegeben, der sich verbindlich um die Interessen und um die notwendigen Maßnahmen um dieses Kind herum kümmern konnte. Da fangen wir bei medizinischen Fragen an, gehen über Kontakt mit Behörden bis hin zu einfach wichtigen, alltagsrelevanten Entscheidungen. 

Vor allem sind diese Kinder aber in einer besonders verletzlichen Situation, denn sie sind überdurchschnittlich gefährdet, Opfer von Ausbeutung, von Menschenhandel oder anderen Formen von Missbrauch zu werden. Das ist eine Lücke, die es gibt und die hiermit geschlossen wird. Das ist ein wichtiger Schritt. 

Künftig übernimmt nämlich die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge unmittelbar ab dem ersten Tag, ab dem Zeitpunkt des Ankommens – und das ohne eine gerichtliche Entscheidung oder ein Verwaltungsverfahren, das davor laufen muss, sondern einfach ganz klar festgelegt: ab dem ersten Tag. Das bedeutet, das Kind, der Jugendliche, die Jugendliche, hat sofort eine gesetzliche Vertretung. Medizinische Versorgung kann rasch organisiert werden, Behördenverfahren können eingeleitet werden, und es gibt von Anfang an eine verantwortliche Stelle, die die Interessen des Kindes wahrnimmt. 

Für uns ist es seit vielen Jahren ein wirklich wichtiges Anliegen, denn ganz unabhängig davon, wie man einzelne Fragen in der Asyl- und Migrationspolitik beantwortet oder bewertet, sollte, glaube ich, eines ganz klar außer Frage gestellt sein: Kinder brauchen Sicherheit, Kinder brauchen Schutz. Wir stehen für geordnete Migration, wir stehen für effiziente Verfahren und auch für konsequente Rückführungen, wenn es keinen Schutzanspruch gibt. Wir stehen genauso für einen Rechtsstaat, der besonders schutzbedürftige Menschen nicht aus den Augen verliert. 

Ich glaube, ich muss auch nicht besonders betonen, dass Kinderrechte in Österreich Verfassungsrang haben. Mit dieser Reform wird ja eigentlich auch nur sichergestellt, dass dieser Anspruch nicht erst irgendwann Monate später, sondern wirklich mit dem ersten Tag ab dem Ankommen besteht. Ein Kind ist zuerst einfach ein Kind, und deshalb ist die Obsorge ab Tag eins ein wichtiger Schritt für den Kinderschutz, aber auch für die Rechtsstaatlichkeit, für die Rechtssicherheit und ein System, das Verantwortung übernimmt, wenn sie gebraucht wird. Deshalb stimme ich diesem Gesetz auch heute zu. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP, SPÖ und Grünen.)

11.57

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.