RN/38
12.28
Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Innenminister! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal! Geschätzte Zuseher vor den Bildschirmen! Wir hören hier immer wieder von der Sprachpolizei: Diese Wörter darf man immer sagen!, und: Das ist jetzt das Richtige und das das Falsche! Eines ist Fakt: Mit solchen sprachpolizistischen Aktionen schützt man keine Frauen, damit schützt man keine Mädchen. Man beeinflusst damit keine einzige Abschiebung und schützt unsere Grenzen nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Lassen wir es also so, wie es ist! Wir sprechen die Herausforderungen und die Probleme halt an (Zwischenruf des Bundesrates Reisinger [SPÖ/OÖ]), und wir leugnen sie nicht, wie die SPÖ, Herr Kollege Reisinger. (Beifall bei der FPÖ.)
Mit Tagesordnungspunkt 4, dem Gesetz betreffend Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge setzt die Bundesregierung, so wie bei den Quotenplänen und beim Familiennachzug, aus unserer Sicht ihre verfehlte Asylpolitik fort. Es werden weiter Blendgranaten von der ÖVP eingesetzt. (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Das sind keine Granaten, Herr Pröller!) Gerade zum Familiennachzug wurde wieder gesagt, es ist ein Stopp. Nein, es ist kein Stopp, es ist eine vorübergehende Drosselung. Sie werden alle wieder kommen.
Man sieht daher auch: Ihnen vertraut man nicht mehr, die Menschen haben genug von Ihrer Politik. Das zeigen auch die wöchentlichen Umfragen. Die Österreicher – und das ist das Entscheidende, warum das so ist – sehen jeden Tag die Realität: Sie erleben überfüllte Schulklassen mit Schülern, die kein Deutsch sprechen; sie sehen die Gewalt an öffentlichen Plätzen, ob es Messerstechereien oder Massenschlägereien oder sexuelle Übergriffe sind. Herr Kollege Beer, gestern ist es im ORF in „Wien heute“ angesprochen worden: Es gibt bei Sexualdelikten eine Steigerung um 41 Prozent – ein Plus von 41 Prozent! –, und bei den Verurteilungen waren 2012 noch 46 Prozent aller Verurteilten Ausländer, jetzt sind 60 Prozent aller Verurteilten Ausländer. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie, die SPÖ und die ÖVP, sind dafür verantwortlich, beginnend mit 2015, als Sie groß hinausgerufen haben: Wir schaffen es! – Nein, Sie haben es nicht geschafft, und heute ernten wir das, was da gesät worden ist.
Es ist nicht das größte Sicherheitspaket der letzten 20 Jahre, so wie die ÖVP und auch Sie, Herr Innenminister, das jetzt behaupten. (Bundesminister Karner: Das habe ich nicht gesagt!) – Das haben Sie gesagt, schauen Sie nach! Sie haben auch gesagt, wir sind noch lange nicht dort, wo wir hin sollen. Das kann ich unterstreichen, wir sind noch Tausende Kilometer weit entfernt! (Beifall bei der FPÖ.)
Während unsere Österreicher seit Jahren diese verfehlte Asylpolitik erleben, tagtäglich mitbekommen, wie unser Sozialsystem, unser Gesundheitssystem und vor allem unser Bildungssystem überlastet sind, gehen Sie jetzt in eine Richtung, in der diese Bereiche nicht mehr gestaltet, sondern nur mehr verwaltet werden. Das ist – wie es meine Vorredner schon angesprochen haben – im wahrsten Sinne des Wortes eine Entmündigung des österreichischen Staates.
Weiters wird das Bürokratiemonster mit diesem Obsorgegesetz leider Gottes auch wieder größer. Die Kinder- und Jugendhilfe soll künftig bei Verdachtsmomenten die Altersüberprüfung vornehmen, ohne an eine Feststellung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gebunden zu sein. Zudem bleibt die Obsorge sogar bei negativem Asylbescheid aufrecht.
Gleichzeitig räumt die Bundesregierung selbst ein, und auch die Frau Justizministerin hat es in ihrer Erläuterung angesprochen, dass falsche Altersangaben regelmäßig ein Thema sind und Minderjährige auch untertauchen. Wir fordern daher bei Zweifeln eine verpflichtende, rechtssichere medizinische Altersfeststellung vor Gewährung von Obsorge und Sozialleistungen. Es ist nämlich für alle unverständlich, wenn die notwendigen Untersuchungen pauschal als unzulässig oder als ein Verstoß gegen die Menschenwürde dargestellt werden.
Ziel muss es sein, den Missbrauch konsequent von Beginn an zu verhindern und die Kinder- und Jugendhilfe auch in den Bundesländern zu entlasten. In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Mitglieder des Bundesrates Günter Pröller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verpflichtende Altersfeststellung bei Zweifeln an der Altersangabe von vermeintlich minderjährigen Fremden“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche bei Fremden, deren Minderjährigkeit in Zweifel gezogen wird, eine verpflichtende Altersfeststellung – auch unter Zuhilfenahme von medizinischen Untersuchungen – vorsieht. Etwaige bestehende oder beantragte Aufenthaltstitel sind im Falle einer Täuschungshandlung als Konsequenz zu entziehen und diese Personen in weiterer Folge abzuschieben.“
Geschätzte Damen und Herren, der Familiennachzug – ich habe es schon angesprochen – ist lediglich eine Alibiverschärfung. Angehörige können weiterhin ohne verpflichtende Nachweise über Einkommen, Wohnraum und Krankenversicherungen nachziehen.
Die ÖVP verspricht immer wieder bürgerliche Politik und kündigt seit Jahren Härte an – wie immer schon: blinkt rechts und fährt nach links weg –, aber am Ende des Tages kommen immer linke Utopien. (Beifall bei der FPÖ.)
Zum Abschiebezentrum: Wir, die FPÖ, haben das schon vor Jahren gefordert. Hätte man das rechtzeitig, schon vor zehn Jahren, gemacht, dann wäre es zu diesem Zustand, den wir jetzt haben, gar nicht gekommen. Als wir das gefordert haben, haben Rot, Schwarz, Grün und NEOS einen politischen Herzinfarkt bekommen, aber jetzt ist wieder alles okay. Es freut mich auch, dass die SPÖ, die Sozialisten in der EU, auch dafürgestimmt haben (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Und die Freiheitlichen!) und die Europäische Union – der Herr Innenminister hat es gesagt – gestern den Weg für die Rückkehrzentren in Drittstaaten grundsätzlich einmal geplant hat. Es wird aber halt noch Jahre dauern – wenn überhaupt –, bis die Remigration, eine Art des Zurückführens in ein anderes Land, geschafft wird.
Es bleibt am Ende des Tages wahrscheinlich nur eine Ankündigung, ein weiteres Versprechen. Ich hoffe es nicht, und so auch viele Österreicher. Wir nehmen es gerne an, wenn das auch wirklich passiert, aber ich glaube es nicht. Es ist zunächst ein wichtiger Erfolg, und da sage ich auch Danke an die patriotischen Kräfte in der EU, die das unterstützt haben, aber es zeigt auch, dass das europäische Asylsystem gescheitert ist. Sogar DSN-Direktorin Sylvia Mayer, Chefin des Staatsschutzes, bestätigt, dass die Gefährder, die die DSN beobachtet, jünger werden. Im Jahr 2020 betrug das Durchschnittsalter noch 31 Jahre und jetzt, fünf Jahre später, ist das Durchschnittsalter 23 Jahre. Es gibt also eine massive Verjüngung innerhalb dieser Szene, und die Radikalisierung verläuft zunehmend schneller.
Kollege Stark, ein Grund könnte auch sein, dass allein 2022 13 000 unbegleitete minderjährige Asylwerber nach Österreich kamen und jetzt das Ergebnis sehen: Die Österreicher wollen keine Willkommenskultur, die Österreicher wollen Sicherheit, sie wollen Ordnung, sie wollen klare Regeln, sie wollen eine Politik, die endlich im Interesse unserer Österreicher arbeitet. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Ihr seid dagegen! – Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Und ihr stimmt dagegen! – Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) All das ist das Asyl- und Migrationspaket aber nicht! Es bedeutet mehr Bürokratie, es bedeutet eine Umverteilung, es bedeutet mehr Verpflichtungen, mehr Unsicherheit und am Ende wieder mehr Kriminalität. Das wollen wir nicht.
Wir brauchen eine ehrliche Politik, die das Wohl Österreichs wieder in den Mittelpunkt stellt, eine Politik mit Mut und Zuversicht und vor allem einen Bundeskanzler Kickl, der wieder Sicherheit und insbesondere wieder Ordnung nach Österreich bringen wird! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Hätte er eh machen können, war er zu feig!)
12.37
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.