RN/46

13.08

Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Eingangs möchte ich ganz kurz auf die Aufregung rund um die Ordnungsrufe eingehen. Es ist nämlich schon bezeichnend, dass derselbe Begriff, den wir heute wieder einige Male gehört haben, erst vor wenigen Tagen im Nationalrat zu Ordnungsrufen geführt hat. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Welcher Begriff war das? – Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Welcher Begriff bitte?) Und wenn dieser Begriff wiederholt verwendet wird und dafür Ordnungsrufe erteilt werden, dann ist das kein politisches Abzeichen und auch kein Anlass für Applaus aus den eigenen Reihen. Bundesrat Guggenberger findet es sogar lustig, und das ist eigentlich an Respektlosigkeit fast nicht zu überbieten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ein Ordnungsruf ist eine ganz klare parlamentarische Rüge und eigentlich auch ein Hinweis darauf, dass man eine Grenze überschritten hat. Ich weiß, dass die FPÖ Ordnungsrufe manchmal fast schon so ein bisschen als Auszeichnung oder als Trophäe betrachtet, aber ich würde Sie bitten: Respektieren Sie die parlamentarischen Strukturen und die Regeln des Hauses! Ein Ordnungsruf ist kein politisches Abzeichen, auf das man stolz sein sollte, schon gar nicht für eine Wortwahl in diesem Kontext. Das sollte eher Scham als Stolz hervorrufen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Genau deshalb sollten wir in dieser Debatte sehr genau darauf achten, worüber wir hier eigentlich sprechen: Wir beraten hier über eine Vielzahl von Gesetzesänderungen im Rahmen einer europäischen Einigung.

Auf viele Punkte wurde schon hingewiesen. Ich möchte konkret noch einmal auf den wesentlichen Meilenstein eingehen, nämlich auf die Obsorge ab Tag eins. Wir beschließen da eine Regelung, die längst überfällig war und die vor allem eines tut: Sie stellt das Kindeswohl in den Mittelpunkt. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern, ohne obsorgeberechtigte Personen nach Österreich kommen. Das sind Kinder, die Krieg, Verfolgung, Gewalt und den Verlust ihrer eigenen Familie erlebt haben und besonders auf Unterstützung angewiesen sind. Gerade für diese Kinder hat Österreich bisher, muss man sagen, eine schwerwiegende Lücke im Kinderschutz gehabt. 

Ein Bericht der EU-Grundrechteagentur zeigt, dass Österreich gemeinsam mit Frankreich und Luxemburg Schlusslicht bei der Wahrung der Rechte unbegleiteter Minderjähriger war. Bisher gab es eben häufig, wie schon angesprochen, eine Phase, in der diese Kinder zwar in Österreich waren, aber niemand offiziell für sie verantwortlich war. Das hat teilweise Wochen und Monate gedauert. Niemand konnte unmittelbar Entscheidungen in ihrem Interesse treffen. Ohne gesetzliche Vertretung unterstützt niemand bei diesen wichtigen Entscheidungen wie zum Beispiel bei medizinischen Fragen, bei schulischen Fragen oder auch bei rechtlichen Angelegenheiten. Das ist eigentlich eine Lücke, die eines modernen Rechtsstaats nicht würdig ist. 

Besonders alarmierend sind die Folgen dieser Versäumnisse, die unsere Bundesministerin bereits angesprochen hat: Rund 50 Prozent aller Asylanträge im Jahr 2025 betrafen Kinder. Im Jahr 2025 sind über 80 Prozent aller unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die in Österreich einen Asylantrag gestellt haben, verschwunden. Im Jahr 2023 waren es sogar 95 Prozent. Wir wissen bis heute nicht, wie viele Kinder Opfer von Ausbeutung oder Menschenhandel geworden sind. 

Weil die Debatte jetzt natürlich ein bisschen hitziger ist, möchte ich schon eines ganz klar sagen: Wir sprechen über Kinder, die alleine an unsere Grenze kommen, über Kinder, die keine Eltern an ihrer Seite haben, über Kinder, die Schutz brauchen. Wer selbst bei dieser Frage zuerst über Herkunft statt über Kindeswohl spricht, der hat die Prioritäten meiner Meinung nach völlig verloren. Kinderrechte sind nämlich keine Frage der Staatsbürgerschaft, Menschenwürde ist auch keine Frage der Herkunft und Kindeswohl kennt keine Nationalität. (Beifall bei SPÖ und ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von den Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].

Wie schon vor mir einige angesprochen haben, wird dieses Gesetz nicht alle Probleme lösen, aber es schließt eine gravierende Schutzlücke und es setzt einen ganz wichtigen Schritt für mehr Sicherheit, für mehr Menschlichkeit und für mehr Rechtsstaatlichkeit. 

Bitte erlauben Sie mir, noch kurz die Debatte zum Thema Asyl und Integration generell einzuordnen. Ich habe nämlich tatsächlich lange überlegt, ob ich darauf eingehen möchte oder nicht, aber ich halte es schon für wichtig, da ein bisschen Klarheit zu schaffen. Es ist wenig verwunderlich, wie diese Debatte heute abläuft – leider, muss ich dazusagen, denn kaum geht es um Asyl oder um Integration, wird von der FPÖ konstant dieselbe Platte aufgelegt. Gleichzeitig wird aber der Eindruck erweckt, als hätte man selbst längst alle Antworten. Vor allem in FPÖ-geführten oder von der FPÖ mit geführten Bundesländern sehen wir ja angeblich ganz gut, wie es richtig funktioniert. 

Deswegen habe ich mir tatsächlich die Mühe gemacht und mir angesehen, wie es in diesen Bundesländern funktioniert, in Niederösterreich zum Beispiel: Dort wurde ja vor Kurzem mit doch recht großem Tamtam der Integrationskodex präsentiert, ein ambitioniertes Werk voller Regeln, Pflichten und Erwartungen an andere Menschen. Das Problem ist nur: Es wird dann schwierig, wenn sich jene, die diesen Kodex präsentieren, selbst nicht einmal ansatzweise an die eigenen Maßstäbe halten. Ich möchte das gerne anhand einiger Beispiele erläutern. 

Im Integrationskodex steht beim Punkt „Rechtsstaat und Werte“, dass Menschen „die verfassungsrechtlich begründete Werteordnung Österreichs [...] akzeptieren“ müssen. Da muss ich eigentlich ganz besonders schmunzeln, wenn ich daran denke, dass Herbert Kickl als Innenminister im Jahr 2019 das rechtsstaatliche Prinzip infrage gestellt hat. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Hat er nicht, aber macht nichts!) Es steht ebenfalls in dem Kodex, dass kulturelle Traditionen niemals als Grundlage für die Unterdrückung von Frauen akzeptiert werden dürfen und dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft ist. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das ist nur Polemik, sonst gar nichts!) Das unterstütze ich eigentlich ausdrücklich, aber sollten Sie dann nicht vielleicht einmal vor der eigenen Türe kehren? Es ist doch Ihre Partei, die seit Jahren durch ein Frauenbild auffällt, in dem Frauen vor allem als Mütter, als Haushälterinnen, als Köchinnen betrachtet werden (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Kompletter Schwachsinn! Schwachsinn!) und Gleichstellungspolitik wird von Ihnen ausschließlich bekämpft. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Da merkt man, dass du nur in der Parteiakademie und in der Partei gearbeitet hast!  – Ruf bei der FPÖ: Das ist ein Unsinn! – Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]: Was?) Wer Frauenrechte verteidigen will, sollte vielleicht zuerst beim eigenen Frauenbild anfangen. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Geh einmal raus in die Bevölkerung! Geh einmal dorthin und hackel dort was, dann kennst du dich vielleicht aus!  – Zwischenruf der Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.].)

Ein weiterer Punkt: Beim Thema Gesundheit und Soziales steht im Integrationskodex, dass medizinische Behandlungen nicht durch religiöse oder kulturelle Überzeugungen eingeschränkt werden dürfen – völlig richtig, aber bitte erklären Sie mir dann, wie sich das ausgeht, dass Ihr eigener Parteiobmann während der Coronapandemie für ein absolut fragwürdiges Entwurmungsmittel als Coronabehandlung geworben hat! (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wahnsinn!) Entschuldigen Sie, aber das ist exakt das Gegenteil von evidenzbasierter Medizin. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wahnsinn! Und ein Gerichtshofurteil! Mitbekommen? Bildet euch einmal! Wie kommt man auf so einen Schwachsinn?) Wie kommt man eigentlich auf so etwas?

Und dann – Sie haben es gleich geschafft, ich verspreche es Ihnen, aber ein Beispiel habe ich noch, ein Zuckerl noch aus dem Integrationskodex (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Na! So viel Blödsinn!) –: Unter dem Punkt „Interkultureller Dialog“ steht: „Ein Dialog kann nur innerhalb der österreichischen Werteordnung stattfinden.“ Wie war das im Jahr 2023 vereinbar, als FPÖ-Politiker Vertreter der Taliban-Regierung in Kabul getroffen haben und dort die Stabilität und die Sicherheit im Land gelobt haben? Sie merken es selber, oder? (Heiterkeit bei der ÖVP.) Das ist eigentlich an Doppelmoral nicht zu überbieten, und ich merke es auch an Ihrer Stimme. (Beifall bei SPÖ und ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von den Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

So viel zu den Auszügen aus diesem Integrationskodex, und genau da liegt eigentlich das Problem: Wer ständig mit erhobenem Zeigefinger auf andere zeigt und Dinge einfordert, der sollte zumindest schauen, dass er die eigenen Anforderungen erfüllt, sonst bleibt vom großen Integrationskodex am Ende vor allem eines übrig: eine einzige große Blamage. 

Zum Schluss habe ich tatsächlich auch noch eine praktische Frage, weil das ja auch nicht ganz klar ist, was da passieren soll in Niederösterreich, wenn man diesen Kodex bricht: Sobald Sie das selber wissen, würde ich Sie bitten, mir die Kontaktdaten zu geben, denn dann könnte ich ja die Verstöße aus Ihren Reihen dort auch melden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

13.16

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm dieses. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ] – auf dem Weg zum Rednerinnen- und Rednerpult –: Das wird sich aber nicht ausgehen in 10 Minuten, Frau Vorsitzende!)

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.