RN/51

13.50

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sie haben jetzt nicht die ganze Debatte verfolgt, liebe Zuseherinnen und Zuseher, ich aber schon. Ich wäre normalerweise nicht mehr hier herausgekommen, weil ich mir gedacht habe, es wurde das, was ich noch zu der Obsorgeübertragung sagen wollte, schon gesagt. 

Aber als Erstes zu dir, Kollege Thoma: Wir haben uns nicht auf 10 Minuten Redezeit committet, weil wir gar nicht in der Präsidiale sind. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Ganz kurz sage ich zur Obsorgeübertragung: Da werden wir natürlich zustimmen, weil das etwas ist, was wir schon sehr lange gefordert haben. Kollegin Deutsch, Sie, Frau Ministerin, und Kollegin Schweiger haben das schon alles sehr gut ausgeführt – und das können wir auch unterstreichen –, nämlich das Schließen dieser Schutzlücke und den damit verbundenen Bürokratieabbau. 

Dir, liebe Kollegin Herunter, konnte ich nicht ganz folgen: wie du den Schutz der Kinder in den Vordergrund gestellt hast und zwei Sätze später darüber gesprochen hast, wie gut es doch ist, den Familiennachzug zu stoppen – obwohl es da auch um den Schutz von Kindern geht, obwohl die ganze Zeit darüber geredet wurde, dass alle Kinder gleich sind. I am sorry, aber - - (Beifall bei den Grünen. – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Bei besonderen Fällen ist es eh ausgesetzt worden, oder!? – Bundesrätin Herunter [ÖVP/Stmk.]: Weil alle Kinder einen Bildungsplatz brauchen!) – Es geht noch weiter. Da hätte es Möglichkeiten gegeben, und die aufmerksame Zuhörerin hätte meiner Rede damals zuhören können, auch da habe ich darüber gesprochen, wie da Lösungen möglich gewesen wären. 

Ich möchte aber trotzdem noch etwas sagen: Das war jetzt eine sehr komplexe Debatte und davon lebt die Demokratie und davon leben wir, dass wir uns austauschen, ich würde aber doch darum bitten, dass wir uns darauf einigen, dass es auch gesetzmäßig stimmt, wenn wir etwas sagen, und nicht irgendwelche absurden Sachen in den Raum geworfen werden, zum Beispiel, dass der Begriff Antragsteller neu eingeführt wurde. Im Verwaltungsverfahren hat es immer schon Antragsteller gegeben. Das ist ein ganz normaler Begriff, der nicht extra für diese Gesetzesänderung erfunden wurde. Wenn nach Artikel 2, 3 EMRK ein Mensch nicht in das Herkunftsland rücküberstellt werden kann, keine Rückkehrentscheidung getroffen werden kann, dann war das bis jetzt auch immer so; an diesen Sachen wird ja nichts geändert, auch dass Artikel 8 EMRK greift, nämlich das Recht auf Privat- und Familienleben, hat es immer schon gegeben.

Dann komme ich ganz kurz zum Antrag auf eine, ich nenne es jetzt einfach einmal, zwingende Altersfeststellung. Eine geübte Praxisbeobachterin, wie ich es bin, weiß, dass in den meisten Fällen, in denen eine Unklarheit bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen besteht, auch schon jetzt immer eine Altersfeststellung gemacht wurde. Das bedeutet in der Praxis, bei jeder Person, die ohne gesicherte Ausweisdokumente kommt, und bei jeder Person, die nicht gerade aussieht wie ein zehnjähriges Kind, wird eine Altersfeststellung gemacht. Ich kritisiere die Altersfeststellung in einem gewissen Maße schon, weil sie gar nicht so präzise sein kann. Ich habe alles schon erlebt, zum Beispiel Röntgen des Handwurzelknochens und Sachen, wo man sagen muss, da werden Kinder im Nachhinein noch einmal traumatisiert. Ich will gar nicht sagen, wie das teilweise abläuft, ich will einfach nur sagen: Es ist nicht präzise! Schon elf Monate Differenz können im Leben eines Kindes ganz viel ausmachen, was Schulbesuch, Ausbildung und so weiter betrifft. Wie gesagt, das wird schon gemacht. Das ist ja nichts, was man zusätzlich noch zu dem Antrag erledigen muss.

Zum Kollegen Spanring: Es wird immer über Symbolpolitik gesprochen, aber die größte interessante Symbolpolitik habe ich persönlich am 28.2.2019 erlebt, als ich mein Büro verlassen habe. In der Früh stand da noch Erstaufnahmezentrum und am Abend war das unbenamst in Ausreisezentrum – Bundesministerium für Inneres: „Ausreisezentrum“. Das hat auch nicht wirklich etwas gebracht, das möchte in dem Zuge nur zum Ausreisezentrum sagen. Was ich noch sagen will, wenn wir heute über das Geas diskutieren: Europa kann nur gemeinsam funktionieren, und wer das nicht erkennt, der ist kein Patriot, sondern stürzt sein Heimatland ins Verderben. Sorry to say! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Noch ein weiterer Satz, den hast du gesagt, Kollege Spanring – ich habe ihn mir aufgeschrieben, weil ich es eigentlich gar nicht glauben konnte, dass du das gesagt hast –: „Wir begrüßen“ – Doppelpunkt, behaupte ich jetzt einmal, wir können das Protokoll dann anschauen – nur Menschen, die „einen Mehrwert für Österreich darstellen.“ – Wir begrüßen nur Menschen, die einen Mehrwert für Österreich darstellen?! – Also wirklich, habe nur ich da so genau hingehört oder hat das jemand anderer auch noch gehört? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ja, den Rest musst du dir noch durchlesen, Frau Kollegin!) Eines möchte ich schon sagen: Solange ich noch eine Stimme habe, solange ich noch Politik mache, solange ich vielleicht noch irgendwo mitreden kann, gelten für mich die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, die Kinderrechtskonvention, völkerrechtliche Verpflichtungen (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP), und das, ganz wichtig, im Kontext mit der Verfassung, auf die wir alle geschworen haben. Und ich hoffe, dass wir das in Zukunft in Debatten besser berücksichtigen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.56

Präsident Markus Stotter, BA: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.