14.11
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Präsident! Schönen guten Tag! Frau Ministerin! Liebe Gäste, willkommen hier bei uns im Hohen Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Gesetzesvorlage geht es wieder um die Umsetzung einer EU-Richtlinie – einer sehr sinnvollen eigentlich. Immerhin wird diese Richtlinie nicht wie die Umsetzung der KI-Aufsichtsbehörde einfach liegen gelassen. Das muss ich Ihnen zugutehalten, Frau Ministerin: Sie versuchen wenigstens, die Richtlinie umzusetzen, nur halt leider nicht konsequent genug.
Worum geht es konkret? – Jeder, der oder die Social Media verwendet, kennt das wahrscheinlich: Alle paar Minuten wird das Doomscrolling von Werbung unterbrochen, ein Klick, ein Wisch, ein Paket, und die Rechnung zahlt man in Raten oder überhaupt erst später. Neue Produkte von findigen Zahlungsanbietern machen das möglich und sie verlocken gerade junge Menschen sehr häufig. Durch die rasch voranschreitende Digitalisierung sind Kreditanbieter auf immer neue Produktideen gekommen, und diese Produkte sind vom bisherigen Verbraucherkreditgesetz nicht umfasst.
Früher musste man für einen Kredit zur Bank gehen, heute reicht ein Daumenwisch am Handy. Das ist ein findiges Geschäft zum Schaden vieler – allzu oft sehr junger Menschen – und eine massive Schuldenfalle, aus der viele sehr lange Zeit nicht rauskommen, nicht zuletzt wegen der horrenden Zinsen, die da verrechnet werden.
Mein Kollege Zorba aus dem Nationalrat hat im Plenum vor zwei Wochen von einer Sache auf Tiktok berichtet, die unter dem Hashtag Klarnaschulden trendet. Ich kannte diesen Trend nicht und habe mir das ein bissl näher angeschaut: Dabei ist es wirklich so, dass junge Leute ihre Schulden bei Klarna – das ist ein Zahlungsanbieter, der halt auch Raten und Teilzahlungen anbietet, also nichts anderes als Verbraucherkredite – vergleichen. Die Schulden, die da verglichen werden, reichen von geringen Beträgen bis zu mittleren, höheren und höheren fünfstelligen Beträgen und manchmal sogar noch weit darüber hinaus. Schulden schauen dabei nicht mehr wie Schulden aus, sie schauen wie Lifestyle aus – und das ist das Gefährliche daran.
Durch dieses neue Gesetz werden diese neuartigen Zahlungsangebote zumindest nun als das bewertet, was sie sind, nämlich als Kredite. Was noch gut ist: Es fällt die 200-Euro-Schwelle, es gibt Werbeverbote und ein Diskriminierungsverbot und es gibt ein Verbot für unaufgeforderte Gewährung von Krediten. Jetzt fragen sich vielleicht Zuseherinnen und Zuseher: Was ist bitte eine unaufgeforderte Gewährung von Krediten? Wie kann einem ein Kredit gewährt werden, den man gar nicht anfordert? – Da geht es unter anderem darum, dass Banken Überziehungsrahmen ohne Absprache mit den Kundinnen und Kunden einfach erweitern, erhöhen – eben wie gesagt unabgesprochen und vor allem auch unaufgefordert. Auch das kann eine Schuldenfalle sein, das geht jetzt auch nicht mehr. Auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird reguliert: Sie, werte Damen und Herren, als Konsumentinnen und Konsumenten haben jetzt das Recht auf menschliches Eingreifen, wenn zum Beispiel eine Kreditwürdigkeitsprüfung KI-gestützt durchgeführt wird. Sollte die negativ ausfallen, haben Sie ein Recht darauf, dass eine echte Person dann noch einmal überprüft, ob das Ergebnis der Prüfung tatsächlich so stimmt. So weit, so gut. Das sind alles wirklich sehr sinnvolle Maßnahmen.
Schade, dass die Umsetzung der Richtlinie im Endeffekt inkonsequent ist. Es hat nämlich die EU in der Richtlinie den Mitgliedstaaten bei einer Sache ein Wahlrecht gegeben: nämlich bei den Zinsobergrenzen. Man könnte meinen, dass es sehr sinnvoll ist, wenn Kreditanbieter keine Wucherzinsen von 15 oder 20 Prozent verlangen können. Das möchte man meinen. Die Banken und Kreditunternehmen, Kreditanbieter sehen das naturgemäß anders und sie haben, so war es auch sinngemäß tatsächlich im Ausschuss zu hören, in Gesprächen offenbar sehr überzeugend dargelegt, dass Zinsobergrenzen sehr unpraktisch für sie und außerdem schwer umzusetzen seien. Funfact: Die Regierung Merz in Deutschland hat genau eine solche Zinsobergrenze tatsächlich eingeführt.
Weil auch die FPÖ dagegen ist, könnte man sagen: Ja, das ist halt die Opposition, die müssen das so sehen! – Mitnichten sind wir die Einzigen, die das so sehen, mitnichten. Brisanterweise sieht das nämlich ein anderes SPÖ-geführtes Ministerium genauso: Frau Ministerin Schumann ist nämlich gar nicht begeistert. Das Konsumentenschutzministerium schreibt in seiner Stellungnahme folgendes: Der Entwurf bleibe „in mehreren Punkten, die für den Schutz der Verbraucher:innen vor einer Überschuldung von zentraler Bedeutung sind, hinter den zwingenden Vorgaben der Richtlinie“. Weiter führt es aus: Das Konsumentenschutzministerium „kann dem Entwurf aus [...] Sicht des Verbraucherschutzes [...] nicht zustimmen.“
Ja, liebe Frau Ministerin, genau darum geht es. Es geht um Verbraucher:innenschutz, den Schutz vor Schuldenfallen. Dieser Entwurf enthält gute und wichtige Schritte, aber wenn wir ernsthaft verhindern wollen, dass Menschen in Überschuldung geraten, dann reicht es nicht, die Schuldenfalle schöner oder besser zu beschriften, dann müssen wir sie auch entschärfen. (Beifall bei den Grünen.) Dazu gehören halt klare Zinsobergrenzen. Genau das ist nämlich eine Frage der Sicherheit, weil Kollege Mertel das vorher angesprochen hat. (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].) Ein Gesetz, das junge Menschen vor Buy now Pay later schützen will, aber hohe Zinsen unangetastet lässt, bleibt auf halbem Weg stehen. (Zwischenruf des Bundesrates Mertel [SPÖ/Ktn.].) Die Bundesregierung sollte da nicht aufseiten der Bankenlobby stehen bleiben, sondern muss sich da an die Seite der Konsumentinnen und Konsumenten stellen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.18
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile ihr dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.