RN/58

14.18

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucherinnen und Besucher heute hier bei uns im Saal, und auch Zuschauer via Livestream! Mit dem vorliegenden Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 setzen wir, wie wir schon gehört haben, eine europäische Richtlinie um, und zwar in nationales Recht. Die Realität des Kreditmarktes hat sich in den vergangenen Jahren massiv verändert. Kreditgeschäfte werden heute zunehmend digital abgeschlossen, oftmals innerhalb weniger Minuten über Smartphones oder Onlineplattformen. Gleichzeitig entstehen neue Finanzierungsmodelle, etwa kurzfristige Zahlungsaufschübe oder sogenannte Buy-now-Pay-later-Angebote, die gerade junge Menschen oft unterschätzen. 

Genau hier setzt diese Gesetzesvorlage an. Das zentrale Ziel dieses Gesetzes ist es, Menschen vor Überschuldung zu schützen. Gerade junge Menschen sind besonders anfällig dafür, mit wenigen Mausklicks einen Kredit aufzunehmen, ohne die langfristigen Folgen ausreichend abzuschätzen. Was zunächst harmlos erscheint, kann rasch zu einer Schuldenfalle werden. Warum mir dieser Punkt besonders wichtig ist: weil ich die Folgen solcher Entwicklungen nicht nur aus Statistiken, sondern auch aus persönlicher Erfahrung kenne. Ich habe in meiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführerin sowohl junge als auch ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlebt, die über längere Zeit hinweg immer mehr online bestellt haben – hier ein Kauf auf Raten, dort ein Zahlungsaufschub, da ein weiterer Kredit. Anfangs scheint alles überschaubar, doch irgendwann geht der Überblick verloren. Am Ende standen nicht selten Lohnexekutionen, manche mussten sogar den Schritt in den Privatkonkurs gehen. 

Viele von uns können sich kaum vorstellen, was es bedeutet, mehrere Jahre am Existenzminimum zu leben, jeden Monat genau zu wissen, dass das Geld nicht reicht, jeden Einkauf dreimal überlegen zu müssen, jeden unerwarteten Ausgabeposten als existenzielle Bedrohung zu empfinden. Ich erinnere mich an Gespräche mit Mitarbeitern, die verzweifelt zu mir gekommen sind – Menschen, die gearbeitet haben, die Verantwortung übernommen haben und die trotzdem nicht mehr weiter wussten. Da ging es nicht um Luxus. Da ging es darum, dass dringend neue Möbel benötigt wurden, aber das Geld dafür nicht vorhanden war. Da ging es darum, dass am Ende des Monats zu wenig Geld übrig blieb, um ausreichend Lebensmittel für die Familie zu kaufen. Da ging es auch um Eltern, deren Tochter eine Zahnspange gebraucht hat, die aber nicht wussten, wie sie diese bezahlen sollten, weil sie bereits am Existenzminimum lebten. 

Hinter jeder Überschuldung steht ein menschliches Schicksal. Hinter jeder Lohnexekution stehen Sorgen, Ängste und oft auch Scham. Hinter jedem Privatkonkurs stehen Familien, die über Jahre hinweg mit den Folgen kämpfen müssen.

Genau deshalb sind die strengeren Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung ein wesentlicher Fortschritt dieser Gesetzesvorlage. Kredite dürfen künftig nicht mehr leichtfertig vergeben werden, wenn bereits erkennbar ist, dass eine Rückzahlung problematisch sein könnte. Das ist keine unnötige Hürde, das ist ein Schutzmechanismus. Denn mit diesem zusätzlichen Schutz können wir Menschen frühzeitig davor bewahren, in Situationen zu geraten, aus denen sie später nur schwer wieder herauskommen. (Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].) Wir sorgen dafür, dass Kreditprodukte nicht zu leichtfertig vergeben werden und dass finanzielle Risiken besser geprüft werden. 

Gleichzeitig berücksichtigt diese Gesetzesvorlage die Realität der Digitalisierung. Die neuen Regelungen schaffen klare Vorgaben für Onlineabschlüsse sowie für den Einsatz automatisierter Systeme und künstlicher Intelligenz. Transparenz und Nachvollziehbarkeit werden gestärkt. Positiv ist auch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser informiert werden müssen. Informationen über Kredite müssen klarer, verständlicher, besser sichtbar dargestellt werden, insbesondere auf mobilen Endgeräten. Versteckte Kosten und missverständliche Werbeaussagen sollen dadurch erschwert werden.

Ich halte außerdem das Verbot unaufgeforderter Kreditgewährungen für besonders wichtig. Niemand soll ohne ausdrückliche Zustimmung plötzlich mit zusätzlichen Kreditangeboten oder erweiterten Kreditrahmen konfrontiert werden. Ebenso positiv ist, dass Menschen, die bereits in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, künftig besser geschützt werden. Kreditgeber werden verpflichtet, bei Zahlungsrückständen angemessene Nachsichtsmaßnahmen zu prüfen. Das bedeutet mehr Verantwortung, mehr Augenmaß und mehr soziale Fairness.

Zusammenfassend kann man sagen: Dieses Gesetz ist eine moderne Antwort auf die Veränderungen des Kreditmarktes. Es stärkt den Verbraucherschutz, schafft klare Regeln für digitale Finanzierungsformen und sorgt für mehr Transparenz und Fairness. Vor allem aber hilft es dabei, Menschen vor Überschuldung zu schützen, bevor aus einer schnellen finanziellen Entscheidung ein jahrelanges persönliches und familiäres Problem wird. Daher begrüße ich diese Gesetzesvorlage ausdrücklich und werde ihr gerne zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.24

Präsident Markus Stotter, BA: Danke.

Zu Wort hat sich Frau Bundesministerin Sporrer gemeldet. Ich erteile ihr dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.