RN/60
14.28
Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer – ob freiwillig oder unfreiwillig – hier im Saal und vor den Bildschirmen! Meine Vorredner:innen – und vor allem Sie, Frau Ministerin – haben ja schon sehr viel zu dem vorliegenden Gesetz ausgeführt und auch sehr deutlich gemacht, in welchem Spannungsfeld sich die Materie abspielt.
Zum einen geht es um den Verbraucherschutz, damit Wucherei, Geldmacherei und vor allem moderne Abzocke hintangehalten werden. Auf der anderen Seite geht es aber auch darum, den Banken und Kreditinstituten gewisse Spielräume zu lassen, um die notwendigen, adäquaten und situationsangepassten Kreditangebote für unsere Bürgerinnen und Bürger bereitstellen zu können. In Anbetracht dieses Spannungsfelds halte ich persönlich den vorliegenden Gesetzesvorschlag für ausbalanciert und ausgewogen.
Unausgewogen und widersprüchlich finde ich allerdings die Argumentation der Opposition. Einerseits wird eine Zinsobergrenze urgiert, andererseits werden aber Eingriffe zulasten der Unternehmen kritisiert – das entbehrt einer gewissen Logik. Apropos Zinsobergrenzen: Im Ausschuss hat uns ja die Expertin des Ministeriums nachvollziehbar erläutert, dass sogenannte Zinscaps sehr wohl erwogen, aber nach genauerer Analyse und auch dem Durchspielen mit den Kreditunternehmen – vor allem auf deren Bitte – verworfen wurden. Ich plädiere da schon auch für eine gewisse Eigenverantwortung. Mich erstaunt da wieder einmal, dass die, die sich die freie Marktwirtschaft auf die Fahnen heften, in der parlamentarischen Debatte massiv nach Eingriffen und Obergrenzen rufen. Während Vorgaben der EU und das damit oft verbundene Gold-Plating schnell und gerne angeprangert werden, wird da auf einmal nach noch mehr Verschärfung und noch strengeren Richtlinien gerufen. Das ist ein Oppositionszickzackkurs, der dann zum Kopfschütteln anregt.
Wir beschließen heute neue Richtlinien, es wurde schon angesprochen, etwa bei Zahlungsausfällen, die sehr angemessen und differenziert sind, vor allem was den Schutz von KMUs und die notwendige Bremse von großen Onlineplattformen betrifft. Mit Augenmaß geht das neue Gesetz auch auf die neuen Gegebenheiten der Onlinekreditinstitute, der KI-generierten Angebote und die übertriebenen Lockmethoden auf den sozialen Netzwerken ein und bietet so ein gutes Handwerkzeug für die neuen Herausforderungen.
Ich bin also überzeugt davon, dass die vorliegende Gesetzesvorlage als Umsetzung von EU-Vorgaben den Spagat zwischen Verbraucherschutz und Marktnotwendigkeiten sehr gut schafft, deshalb ist unsere Zustimmung mehr als angebracht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
14.31
Präsident Markus Stotter, BA: Weitere Wortmeldungen? – Bitte, Herr Kollege Spanring.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.