RN/61

14.31

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Da Herr Bundesrat Ruf gesagt hat, dass wir als Opposition noch einiges klarstellen sollen, folge ich diesem Ruf natürlich sehr gerne und mache das hiermit auch, obwohl ich der Meinung bin, dass Frau Kollegin Jagl und auch Herr Bundesrat Kofler es schon gut ausgeführt haben – aber gut. 

Zwei Dinge einmal vorweg: Erstens, Sie kennen doch sicher den Spruch: Zu viele Köche verderben den Brei. Wenn zwei Parteien eine Koalition eingehen, dann ist es immer schwierig genug, eine klare Linie zu finden. Eine Partei gibt dann meistens die Richtung vor, die zweite Partei bringt dann ihre Wünsche ein, am Ende versucht man, einen Kompromiss zu finden. In der Politik heißt dieser Kompromiss dann immer Konsens, auch wenn es gar kein Konsens ist. (Zwischenruf des Bundesrates Ebner [ÖVP/OÖ].) Wenn dann eine dritte Partei dazukommt, beginnt das Ganze natürlich immer wieder von vorne, es wird verhandelt, verwässert, verschoben und abgeschwächt, am Ende bleibt eben nicht der beste Kompromiss, sondern es bleibt der kleinste gemeinsame Nenner über. Genau das erleben wir leider bei jeder Sitzung von dieser Bundesregierung. 

Wir haben in den letzten Sitzungen vier, fünf, sechs Tagesordnungspunkte gehabt, also sehr wenig im Vergleich zu früher, heute haben wir eigentlich schon eine sehr umfangreiche Tagesordnung mit acht Tagesordnungspunkten, wobei das nicht ganz stimmt, da ja drei Tagesordnungspunkte zusammengefasst werden und fünf Tagesordnungspunkte eigentlich nur die Umsetzung von EU-Richtlinien betreffen. Meine Damen und Herren, das ist eigentlich schon ein bisschen Arbeitsverweigerung dieser Bundesregierung, das muss man auch einmal ansprechen. (Beifall bei der FPÖ.) Wie gesagt, das ist eben diese Verliererampel aus drei Parteien (Rufe bei der ÖVP: Ah!), zu viele Köche, und am Ende ist der Brei verdorben. 

Zweitens: Wenn dann Gesetze gemacht werden, die sowohl die Bürger als auch die Unternehmen direkt betreffen, war es auch in der Vergangenheit immer so, dass es zwei klare Lager gab. Da gab es die SPÖ, die immer behauptet hat, wir sind die, die für die Arbeitnehmer da sind; und da gab es die ÖVP, die hat immer behauptet, wir sind die, die sich für die Unternehmer einsetzen. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Und für die Arbeitnehmer!) Je nachdem, wer von den beiden sich durchsetzen konnte, war es einmal besser für die Arbeitnehmer und einmal war es dann halt besser für die Unternehmen. 

Meine Damen und Herren! Wenn ich mir aber die heutige Gesetzesvorlage – die Umsetzung dieser EU-Richtlinie – anschaue, dann muss ich ganz klar sagen, beide – sowohl die Arbeitnehmer als auch die Unternehmer – verlieren. Das muss eine Regierung auch erst einmal zusammenbringen! Sie schaffen mehr Bürokratie für die Unternehmen und weniger Schutz und weniger Unterstützung für die Bürger. Woran liegt das? – Vielleicht liegt es, wie ich im ersten Punkt gesagt habe, wirklich am Dreiergespann, vielleicht liegt es aber auch an einer Ministerin, die bisher seit ihrem Amtsantritt in Wirklichkeit genau gar nichts Positives auf den Weg gebracht hat, da ihr parteipolitische Weisungen und ihre Linksideologie wichtiger sind als eine sachliche und ordentliche Justizpolitik. 

Zurück zum Gesetz: Ich werde jetzt sehr gerne ausführen, besonders für Herrn Bundesrat Ruf, warum sowohl die Bürger als auch die Unternehmer mit dieser Richtlinienumsetzung zu den Verlierern zählen. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt vollharmonisiert. Das Wort vollharmonisiert klingt eigentlich schon einmal positiv, in Wahrheit ist das aber schon der erste Negativpunkt, denn vollharmonisiert bedeutet in dem Fall: Wenn Österreich bisher innerstaatliche Verbraucherschutzregelungen hatte, die stärker waren als die, die jetzt umgesetzt werden, dann sind diese null und nichtig, bringen nichts mehr. Mit anderen Worten: Wenn Österreich seine eigenen Bürger bisher besser schützen konnte, dann darf es sie in diesem Bereich nicht mehr besser schützen. Also das ist kein Fortschritt, meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall. (Beifall bei der FPÖ.) 

Das ursprüngliche Verbraucherkreditgesetz, das heute mit diesem Gesetz aufgehoben wird, wurde 2010 beschlossen. Weil es immer heißt, wir sind überall dagegen: Diesem Gesetz von 2010 und auch allen nachfolgenden Gesetzen haben wir Freiheitliche immer zugestimmt, weil es in den meisten Fällen vernünftige Regelungen gab. Jetzt schauen wir uns aber an, was in dieser neuen Umsetzung der Richtlinie im Detail steht. Ich fange einmal mit der Wirtschaftskammer Österreich an, die kritisiert dieses Gesetz als „komplexes Regelungsgeflecht“ und sagt, dass dadurch „für die Unternehmen [...] erhebliche Zusatzlasten“ und in allen Phasen eines Kredits ein Mehraufwand entstehen. Weiters sind „zahlreiche Vorgaben unklar“ und unscharf, was zu einer massiven Rechtsunsicherheit und zu „juristischen Risiken“ für Unternehmen führt. Ich übersetze es jetzt ganz kurz: Das heißt auf gut Deutsch, die Unternehmer wissen am Ende des Tages gar nicht genau, was sie alles tun müssen, es ist im Gesetz halt nicht genau geregelt, aber sie werden dann zur Verantwortung gezogen, wenn sie es falsch machen. – Das, meine Damen und Herren, ist schon einmal grotesk und eigentlich eines Gesetzes unwürdig. 

Es geht weiter: Die Industriellenvereinigung hat gute Vorschläge zur Vereinfachung und Entbürokratisierung eingebracht. Als Beispiel ist es da um die Kreditwürdigkeitsprüfung gegangen, die auch vom Kollegen Kofler angesprochen wurde, mit der man zwischen Neukunden und Bestandskunden unterscheiden soll. Wenn man einen jahrelangen Kunden hat, der immer ein sehr gutes Zahlungsverhalten hat, dann braucht man den natürlich nicht so zu prüfen wie einen Neukunden. Findet man etwas dazu in dieser Gesetzesvorlage? – Fehlanzeige, nichts ist in diesem Gesetz. So weit, so schlecht für die Unternehmen – mehr Kosten, mehr Bürokratie, zusätzliche juristische Risiken für Unternehmen –, aber trotzdem stimmen ÖVP und NEOS, die angeblichen Wirtschaftsparteien, diesem Gesetz heute zu. 

Jetzt geht es aber noch weiter, denn jetzt kommt die andere Seite. Das Sozialministerium, wie Sie alle wissen geführt von einer SPÖ-Ministerin – sie war jahrelang eine Kollegin von uns –, Frau Korinna Schumann, hat diesen Entwurf auch kritisiert, und zwar nicht irgendwie, sondern in einem zentralen Punkt. Das Ministerium hat kritisiert, dass der „Schutz der Verbraucher:innen vor einer Überschuldung“ hinter den notwendigen Vorgaben zurückbleibt. Jetzt wird es besonders interessant, meine Damen und Herren, aufpassen: Das Sozialministerium kritisiert auch, dass „Wahlrechte, welche die Richtlinie den Mitgliedstaaten ausdrücklich zur Verfügung stellt, zum Nachteil der Verbraucher:innen“ ausgeübt werden. Ich übersetze das jetzt wieder: Das rote Sozialministerium sagt im Ergebnis der roten Justizministerin, dass diese Umsetzung für die Verbraucher schlecht ist. Sie ist auch deshalb schlecht, weil die EU-Richtlinie eigentlich Spielräume zugelassen hätte, die man im Sinne der Verbraucher hätte umsetzen können – hat man aber nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Das muss man sich vor Augen führen: Das Gesetz selbst ist schlecht für die Verbraucher – die Beamten im Sozialministerium erkennen das, wir Freiheitliche erkennen das, der VKI hat das erkannt –, aber die SPÖ schweigt und stimmt heute zu. Frau Minister Korinna Schumann schweigt, um damit ihrer roten Parteikollegin den Rücken zu stärken und ihr nicht in den Rücken zu fallen, aber damit machen Sie eines: Sie fallen allen Österreichern in den Rücken. Da kann man wieder sagen: Liebe Österreicher, wer hat euch verraten? – Die Sozialdemokraten! (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht aber noch weiter: Der Verein für Konsumenteninformation, der VKI, kurz habe ich ihn schon genannt, sagt klar: Die im Begutachtungsverfahren seitens des VKI monierten Änderungen wurden in keiner Weise berücksichtigt. – In keiner Weise! Früher, meine Damen und Herren, hätte es das nicht gegeben. Wenn der VKI etwas gesagt hat, dann ist die SPÖ gesprungen, weil der Konsumentenschutz der SPÖ eben früher einmal wichtig war. Heute ignoriert die SPÖ das ganz einfach.

Eine ähnliche Kritik kam auch vom Österreichischen Seniorenrat. Auch das wird einfach ignoriert. 

Ich nenne Ihnen jetzt noch ein konkretes Beispiel. Sie wissen, ich bin ja oft etwas zögerlich – sagen wir einmal so –, wenn es um Lobesworte für die Europäische Union geht, aber sogar in dieser Richtlinie, in der EU-Richtlinie, spricht man davon, dass Maßnahmen gegen übermäßig hohe Zinsen und Kosten vorgesehen werden sollten. Was steht in Ihrem Gesetz dazu, in der Umsetzung? – Fehlanzeige, nichts drinnen! Man glaubt es ja kaum. 

Von Deutschland hat auch Kollegin Jagl gesprochen. Ich bin wirklich der Meinung, es gibt eine Regierung in Europa, die schlechter als die österreichische Regierung ist. Das ist nämlich die deutsche Regierung, auch wenn es schwer zu glauben ist, aber sogar die Regierung Merz hat es geschafft, eine Grenze gegen überhöhte Zinsen und gegen überhöhte Kosten einzuziehen. 

Eines ist auch klar: Mit dieser Umsetzung dieses Gesetzes, wie Sie das heute auf den Weg bringen, meine Damen und Herren, wird es künftig ohnehin für viele Menschen schwerer werden, dass sie überhaupt noch einen Kredit bekommen. Ich rede jetzt nicht nur von den großen Krediten, sondern auch von den Kleinkrediten. Ich rede hier nicht davon, dass irgendjemand einen Kredit aufnehmen will, weil er auf die Malediven fliegen will, davon rede ich nicht. Ich rede von ganz normalen Lebenssituationen: Ein Haushaltsgerät wird kaputt, und man hat leider nicht das Geld auf der Seite, dass man es austauschen kann; das Auto muss repariert werden; irgendeine Rechnung flattert ins Haus, die man bezahlen muss; man braucht irgendeine Überbrückung, weil es halt gerade in der Familie eng wird. Für solche Fälle kann eben auch ein Kredit notwendig sein. Das Ergebnis Ihres Gesetzes heute ist, meine Damen und Herren: Die Bürger werden nicht besser geschützt, sondern vom Kredit ausgeschlossen. Das ist das Ergebnis Ihres Gesetzes. (Beifall bei der FPÖ.) Das, meine Damen und Herren, ist das, was die Opposition heute gemeint hat: Dieses Gesetz ist vielleicht gut gemeint, aber die Umsetzung ist schlecht gemacht. 

Noch einmal replizierend: Die Kritik kommt von allen Seiten. Die Wirtschaftskammer warnt vor überbordender Bürokratie und Rechtsunsicherheit, die Industriellenvereinigung fordert praxistauglichere Lösungen, das Sozialministerium kritisiert Nachteile für Verbraucher, der VKI sagt, seine zentralen Kritikpunkte wurden nicht beachtet, und der Seniorenrat warnt vor Nachteilen für ältere Menschen. 

Und was macht diese Regierung? – Sie haben es heute gehört: Augen zu und durch! Das erinnert mich an die Coronazeit, als es geheißen hat: „Koste es, was es wolle“. Das ist so ähnlich. 

Meine Damen und Herren, ich muss leider festhalten, diese Regierenden sind entweder unfähig, etwas Gutes auf den Weg zu bringen, oder unwillig, Kritik, nämlich berechtigte Kritik, anzunehmen und auf diese auch zu hören. Beides, meine Damen und Herren, ist schlecht für Österreich. 

Wir brauchen in Österreich dringend einen Systemwechsel, weg von einer linken Blockiererpolitik, wie sie halt leider stattfindet, hin zu einer heimatverbundenen, konservativen Politik im Sinne unserer Bürger und im Sinne unserer Betriebe, und ich kann Ihnen eines sagen: Dieser Systemwechsel wird mit uns Freiheitlichen kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.43

Präsident Markus Stotter, BA: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.