RN/66
14.50
Bundesrat Mario Trinkl (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der uns bekannte Energieausweis wurde per Gesetz 2012 eingeführt, um die Energieeffizienz von Gebäuden für Käufer und Mieter transparent und vergleichbar zu machen. Er funktioniert ähnlich wie das Energielabel bei Haushaltsgeräten und informiert über den zu erwartenden Energiebedarf eines Gebäudes.
Hintergrund waren europäische Vorgaben zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Durch die Offenlegung der energetischen Qualität sollen Eigentümer zu Sanierungen motiviert werden und auch Interessenten in die Lage versetzt werden, genaue Informationen über den Energieverbrauch zu erfahren.
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz ist seit 2012 in Kraft und regelt seither bundesweit die Vorlage- und Aushändigungspflicht bei einem Verkauf und bei einer Vermietung von Gebäuden und Wohnungen. Ich persönlich kann hier überhaupt nichts Nachteiliges oder Schlechtes feststellen, denn ich glaube, es kann nur positiv sein, wenn ein Mieter oder ein Käufer abwägen kann, welches Gebäude oder welche Wohnung energieeffizienter ist und wo er geringere Heizkosten hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Die wenigen Änderungen wurden schon kurz angesprochen, ich fasse sie noch einmal zusammen: Der Energieausweis ist auch bei einer Verlängerung von Mietverträgen – das ist jetzt neu – verpflichtend auszuhändigen. Die Gesamtenergieeffizienzklasse muss künftig in Immobilienanzeigen angegeben werden, und bei Umstellung der verpflichteten Energiekennzahlen auf Heizwärmebedarf und Endenergiebedarf entfällt die Angabe des Gesamtenergieeffizienzfaktors. Es sind also drei wesentliche Änderungen, und ich sehe keine Verschlechterung, sondern sowohl für die Verkäufer als auch für die Mieter und vor allem für die Käufer von Immobilien eine Verbesserung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
14.53
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Elisabeth Kittl, und ich erteile es ihr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.