RN/73
15.05
Bundesrätin Gabriele Kolar (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer, von wo immer Sie uns erreichen! Wie schon der Berichterstatter erwähnt hat, geht es um eine Abänderung des Organtransplantationsgesetzes.
Ich möchte Ihnen gleich zu Beginn sagen: Als ich mich mit dieser Gesetzesänderung beschäftigt habe, war das für mich schon eine sehr berührende beziehungsweise belastende Materie, nämlich die Organspenden. Wenn Menschen auf ein Spenderorgan warten, dann geht es nicht um irgendeine medizinische Behandlung: Es geht oft um die letzte Chance im Leben, um Hoffnung für Betroffene und ihre Familien.
Hinter jeder Organspende stehen Menschen: Das sind sehr schwer kranke Patientinnen und Patienten, die auf ein lebensrettendes Organ hoffen, aber das sind auch Familien, die einen geliebten Menschen verloren haben und in einer Situation tiefster Trauer Entscheidungen mittragen müssen, die anderen Menschen neues Leben schenken können. Ich denke heute besonders an diese Angehörigen: Ihr Verlust ist nicht weniger schmerzhaft, nur weil aus diesem Verlust Hoffnung für andere entsteht, aber ihre Bereitschaft, Organspenden zu ermöglichen, ist ein außergewöhnlicher Akt der Menschlichkeit und auch der Solidarität. Dafür verdienen sie unseren größten Respekt und unsere Dankbarkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Gerade deshalb ist es unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass Organspenden nach klaren ethischen Grundsätzen erfolgen: freiwillig und ohne jede Form von Gewinnstreben. Mit der vorliegenden Novelle des Organtransplantationsgesetzes setzen wir genau da an. Wir reagieren auf Entwicklungen, die uns mit Sorge erfüllen. Immer häufiger versuchen nämlich international tätige Unternehmen, aus der Not schwer kranker Menschen heraus ein Geschäft zu machen. Organe dürfen aber niemals zur Ware werden, der menschliche Körper ist keine Handelsware, und Gesundheit darf nicht vom Geldbörsel abhängen. Daher werden die bestehenden Werbe- und Gewinnverbote deutlich verschärft: Künftig wird ausdrücklich dargestellt, dass Werbung für gewinnorientierte Organvermittlung und für Organe als Gegenstand eines Geschäfts unzulässig ist. Damit schützen wir die Grundwerte unseres Gesundheitssystems und verhindern jede Form der Kommerzialisierung der Organspende.
Zweitens: Gleichzeitig schafft diese Novelle Rechtssicherheit für die medizinische Forschung. Moderne Verfahren wie die Maschinenperfusion ermöglichen es, entnommene Organe außerhalb des Körpers länger funktionsfähig zu erhalten, ihre Qualität besser zu beurteilen und ihre Verwendbarkeit zu verbessern. Dadurch können mehr Organe transplantiert werden, und die Erfolgschancen für Patientinnen und Patienten steigen erheblich.
Diese Gesetzesänderung verbindet zwei wesentliche Anliegen – ich habe es schon erwähnt –: Sie schützt die Menschenwürde und stärkt gleichzeitig den medizinischen Fortschritt. Sie setzt ein klares Zeichen gegen Organhandel und für ein solidarisches Gesundheitssystem, in dem Menschen und nicht wirtschaftliche Interessen im Mittelpunkt stehen.
Besonders erfreulich ist – nach diesen doch aufregenden Diskussionen heute –, dass der in diesem Tagesordnungspunkt behandelten Gesetzesänderung hier hoffentlich auch, so wie im Nationalrat, einstimmig zugestimmt wird. Es ist für mich ein gutes Zeichen, dass wir über Parteigrenzen hinweg für dieses doch so wichtige und emotionale Thema Verantwortung übernehmen.
Ich danke allen, die tagtäglich in der Transplantationsmedizin, in den Krankenhäusern und in der Forschung tätig sind. Ihr Einsatz rettet Leben und schenkt vielen Menschen eine Zukunft.
Wir haben der Anfrage im Ausschuss ein Skript bekommen, nämlich den Transplant-Jahresbericht 2025, der Ende Mai herausgekommen ist. Vielleicht ein paar Zahlen, die für Sie interessant sind: 2025 wurden in Österreich 733 Organtransplantationen durchgeführt, 666 stammten von verstorbenen Spenderinnen und Spendern, 67 von Lebendspendern. Die Zahl der Wartelistenpatientinnen und -patienten sank auf 725 Personen. Wir sind also, wenn man das bei diesem Thema so sagen kann, auf einem guten Weg. 358 potenzielle Organspender wurden gemeldet, 204 Organspenden konnten tatsächlich realisiert werden. Pro Spender wurden durchschnittlich 3,2 Organe transplantiert.
Das Förderprogramm ist für Sie vielleicht auch noch interessant: Die Fördermittel für das österreichische Transplantationswesen wurden auf 5 Millionen Euro erhöht.
Ziel bleibt die Steigerung der Organspenden für jene Menschen, die das brauchen, um ihnen Hoffnung zu geben, weiterzuleben, und das ist in unserer Verantwortung. Ich bedanke mich noch einmal bei allen Kolleginnen und Kollegen für die parteiübergreifende Zustimmung bei diesem so wichtigen Tagesordnungspunkt. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
15.12
Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther Ruprecht. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.