RN/74

15.12

Bundesrat Günther Ruprecht (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Zuseher hier bei uns im Plenum und via Livestream! Menschliche Organe, ich glaube, da sind wir uns auch überparteilich einig, dürfen nie eine Ware werden. Menschliche Organe dürfen nicht zu einem Geschäftsmodell verkommen. Organspende muss immer freiwillig sein und Organspende muss immer unentgeltlich bleiben. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig. Deswegen ist es auch immens wichtig, dass wir heute hier über diese Novelle beraten und dass darüber Einhelligkeit in diesem Hohen Haus herrscht.

Die Entwicklung in den letzten Jahren hat gezeigt, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht mehr ausreichend sind. Internationale Anbieter versuchen zunehmend, bestehende Vorschriften zu umgehen. Sie bieten sogenannte All-inclusive-Pakete für Organtransplantationen im Ausland an. Da sind Flug, Unterkunft und die Vermittlung dabei. Es ist also wie wenn man eine All-inclusive-Reise bucht. Ich finde, das ist nicht nur sehr verwerflich, sondern dem ist entschieden entgegenzutreten, und dafür steht diese Novelle. 

Damit bewegen sie sich die Beteiligten oft in einem rechtlichen Graubereich, und obwohl der Verdacht besteht, dass dahinter illegale oder zumindest höchst problematische Praktiken stehen, war unser Recht in diesem Bereich bisher einfach zu eng gefasst, zu eng gestrickt. Es konzentriert sich vor allem auf den Organhandel selbst und wies betreffend die kommerzielle Vermittlung erhebliche Lücken auf. Die Lücken schließen wir nun, Frau Staatssekretärin, und das ist nicht nur notwendig, sondern auch wichtig und richtig. 

Besonders wichtig ist es aber auch, die Ausweitung des Werbeverbots hier mitzubeschließen. Künftig wird Werbung für gewinnorientierte Vermittlung rund um Organtransplantationen untersagt. Damit setzen wir ein klares Zeichen. Mit menschlichen Organen – ich glaube, da sind wir uns alle einig – darf kein Profit gemacht werden. 

Wir schützen damit Patientinnen und Patienten, die auf ein lebensrettendes Organ warten, ebenso wie jene Menschen, denen die Organe entnommen werden. 

Worum geht es im Kern? – Es geht um Gesundheit, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit. Gerade im Umfeld des Organhandels und des sogenannten Organtourismus fehlen häufig grundlegende medizinische Standards, ausreichende Hygienemaßnahmen und – das ist auch sehr wesentlich – eine verantwortungsvolle Nachversorgung. Die Risken für alle Beteiligten sind in diesem Bereich enorm. 

Als Gesetzgeber haben wir die Verantwortung, Menschen vor Ausbeutung und gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Österreich nimmt hier seit vielen Jahren eine Vorreiterrolle ein. Unser System der Organspende basiert auf Solidarität und Gemeinsinn. Durch die Widerspruchslösung besteht eine vergleichsweise hohe Bereitschaft zur Organspende. Dadurch erhalten viele Menschen die Chance auf ein neues Leben oder zumindest auf eine erhebliche Verbesserung ihrer Lebensqualität. 

Gleichzeitig ist es mir auch wichtig, zu betonen, was diese Novelle nicht verbietet: Selbstverständlich bleiben alle legitimen medizinischen Leistungen weiterhin möglich. Organtransporte, Organbanken, Transplantationszentren, die internationale Zusammenarbeit mit Eurotransplant sowie Informations- und Beratungstätigkeiten zum Thema Organspende werden nicht eingeschränkt. Im Gegenteil, sie bleiben unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden und ethisch verantwortungsvollen Transplantationssystems. 

Ebenso bleibt die Verwendung von Organen für wissenschaftliche und medizinische Forschung unter den bestehenden ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin möglich. Forschung und Innovation sind entscheidend, um medizinischen Fortschritt zu ermöglichen und die Behandlungsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten zu verbessern. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Novelle beseitigen wir einen rechtlichen Graubereich, stärken den Schutz der Menschenwürde, kämpfen gegen unlauteren Organhandel und setzen ein klares Signal gegen Organtourismus. 

Organspende ist ein Akt der Menschlichkeit, der Solidarität und der Nächstenliebe. Sie darf niemals Gegenstand kommerzieller Interessen werden. Diese breite Zustimmung zu dieser Novelle freut mich besonders. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Allgemeiner Beifall.)

15.18

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile es ihm.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.