RN/75

15.18

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wie meine Vorredner bereits erläutert haben, beraten wir über das Organtransplantationsgesetz. 

Vergleicht man die Lage zu jener in den Vorjahren, merkt man da, wie schon gesagt wurde, eine gewisse Entspannung; man sieht aber, dass das Thema Organspenden weiterhin herausfordernd bleibt. Im Jahr 2025 – ist auch schon angesprochen worden – sind 733 Organtransplantationen durchgeführt worden, davon 67 Lebendspenden und 666 mit Organen von Verstorbenen. 

Aus ethischer Sicht wird Organspenden häufig als Akt der Solidarität und der Nächstenliebe betrachtet, da sie vor allem schwerkranken Menschen eine Chance geben, länger oder besser leben zu können. Gleichzeitig muss aber auf die Selbstbestimmung geachtet und der freie Wille der spendenden Personen respektiert werden. Daher ist Aufklärung, informierte Zustimmung und ein verantwortungsvoller Umgang mit Organen eine zentrale ethische Voraussetzung.

Es geht hier um die Verschärfung in Bezug auf den Handel mit Organen und auf die Bewerbung von Dienstleistungen zu Organtransplantationen. Das Ansinnen dieser Gesetzesänderung ist es, wie schon angesprochen wurde, den gewinnbringenden Handel und den mutmaßlich vielleicht auch illegalen Handel mit Organen weiter zu unterbinden. Das ist absolut notwendig und wird, wie auch schon erwähnt, über die Parteigrenzen hinweg so gesehen. 

Hinter jeder Organspende steht ein Mensch – wie gesagt –, der auf eine zweite Chance hofft und dessen Zukunft von einem Spenderorgan abhängt. 2012 haben wir uns in Österreich bewusst für eine Widerspruchslösung entschieden. Das bedeutet, jeder Mensch ist automatisch ein Organspender, sofern er oder sie nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Zahlen zeigen eindeutig: Das ist ein richtiger Schritt gewesen, dieses Modell rettet Leben. Organspenden muss freiwillig und unentgeltlich sein, und damit schützt das Gesetz die Würde der Menschen und verhindert den Missbrauch. Es ist auch eine positive Klarstellung in diesem Gesetzespaket enthalten, nämlich, dass entnommene Organe, die für den vorgesehenen Empfänger nicht eingesetzt werden können, für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden können. Daher werden wir diesem Gesetzentwurf auch zustimmen.

Aber, Frau Staatssekretärin, liebe Österreicher, liebe Besucher, das war auch schon der einzige Tagesordnungspunkt im Gesundheitsausschuss – das ist ein Armutszeugnis für diese Regierung –, obwohl im Gesundheitsausschuss des Nationalrates konkrete und sachorientierte Anträge liegen. Einen Antrag, mit dem man dafür sorgen hätte können, dass unsere Jugendlichen vor Lachgasmissbrauch geschützt werden, dem an sich alle Parteien zustimmen, wurde vertagt. Ein Antrag, mit dem die Altersgrenzen für Kassenärzte aufgehoben worden wären, wurde vertagt. Ein Antrag, der zu einer Klarstellung betreffend die Einführung und Nutzung der Telemedizin geführt hätte – ebenfalls vertagt. Ein Antrag, der für die medizinische Betreuung von Kindern in Kinderbildungseinrichtungen eine Verbesserung gebracht hätte – auch vertagt. Ja, auch ein Antrag, der die Milliardenverschwendung bei der zentralen Impfstoffbeschaffung gelindert hätte, wurde vertagt. Anstatt die Anträge zumindest zu behandeln, denken Sie über weitere Leistungskürzungen sowie Beitragserhöhungen und Belastungen nach. – Mit uns sicher nicht!

Obwohl bereits letztes Jahr – vor allem von den Pensionisten – mehr als 1 Million Euro frisches Geld ins Gesundheitssystem geflossen ist, werden Kosten für Krankentransporte mittlerweile fast überhaupt nicht mehr übernommen. Die Leistungskürzungen gehen munter weiter und die Österreicher werden immer mehr belastet. Auch das aktuellste Beispiel, die Erhöhung des Selbstbehaltes von 10 auf 20 Prozent für BVA-Versicherte, ist eine Verhöhnung der Versicherten. Das ist nicht unser Zugang. Beginnen Sie einmal bei sich selbst zu sparen, im System zu sparen, bevor Sie in die Taschen der Österreicher greifen! (Beifall bei der FPÖ.)

15.22

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau MMag.a Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.