RN/76
15.22
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Ja, wir haben es gehört, in Österreich sind alle Menschen automatisch Organspender:innen, wenn sie zu Lebzeiten nicht widersprechen. Das könnten also sehr viele sein, trotzdem aber sterben etwa 60 Menschen pro Jahr, weil sie kein Organ bekommen haben, obwohl sie auf einer Warteliste stehen, und das sollte keinesfalls sein.
Warum fehlen Organe? – Weil es unter anderem bei der Organspende sehr schnell gehen muss und alles sehr koordiniert ablaufen muss. Man muss Bescheid wissen, in welchem Zustand das Organ ist, die Person sollte im besten Fall im Krankenhaus verstorben sein und die Angehörigen sollten aus ethischen Gründen ihre Zustimmung gegeben haben. Dafür brauchen die Spitäler aber entsprechendes Personal, medizinische Ausstattung und eine entsprechende Vernetzung, und das ist leider nicht immer vorhanden. Dazu kommt, dass die Angehörigen in der Trauersituation mit einer raschen Entscheidung überfordert sind und die Organspende schließlich verweigern. Deshalb stehen zu wenige Organe zur Verfügung und leider werden es auch immer weniger.
Die Betroffenen suchen natürlich nach anderen Möglichkeiten, an ein Organ zu kommen: im Internet, im Ausland, und sie würden auch, wenn sie sich das leisten können, viel dafür bezahlen, schließlich geht es ums Überleben. Das alles ist sehr nachvollziehbar. Einen kommerziellen Markt für Organe soll und darf es aber nicht geben, denn er öffnet Tür und Tor für unvorstellbar grausame Situationen. Organvermittlungsagenturen nutzen die gesundheitliche Notsituation von reichen Patient:innen im Westen und die Armut von Menschen in Entwicklungsländern perfide aus, Menschen sterben für ihre Familien, und das ist eigentlich unvorstellbar.
Daher begrüßen wir das heute aktualisierte Gewinn- und Werbeverbot mit Organen, denn die Bevölkerung muss sich sicher sein können, dass Organentnahmen ausschließlich nach medizinischen und ethischen Kriterien zu erfolgen haben und niemals von wirtschaftlichen Interessen beeinflusst werden dürfen. Daher darf eine Organspende niemals gegen Geld passieren. Menschliche Körper dürfen keinesfalls kommerzialisiert werden.
Wir müssen aber die Bedingungen, unter denen Organe gespendet werden, verbessern. Wir brauchen eine sehr gute Aufklärung und vor allem brauchen wir eine Enttabuisierung des Todes, um über Organspenden zu reden. (Zwischenbemerkung von Staatssekretärin Königsberger-Ludwig.) Das verbessert nämlich die Sicherheit beziehungsweise hebt es die Unsicherheit auf, und die unbegründete Sorge fällt weg, dass intensivmedizinische Behandlungen vorzeitig abgebrochen werden könnten, um an Organe zu gelangen. Es muss also sicher sein, dass es sehr strenge Regeln für die Feststellung des Todes und immer einen korrekten Ablauf gibt, dass ein Handel oder ein Vorteil durch Organhandel komplett ausgeschlossen ist, und dazu trägt das heutige Gesetz bei.
Daher, sehr geehrte Frau Staatssekretärin – ich habe es eh gehört, Sie haben mir zugestimmt bezüglich der Aufklärung und der Enttabuisierung –, nutzen Sie den Zeitpunkt, starten Sie eine entsprechende Kampagne! An die Ländervertreter:innen hier: Schauen Sie, dass es in den Spitälern Standard wird, dass genügend Ressourcen da sind, dass potenzielle Spender:innen frühzeitig erkannt werden und dass mit den Betroffenen oder den Angehörigen gesprochen wird! Denn Organe zu spenden, ist eine höchst lebensbejahende und zutiefst solidarische Handlung und kann im Endeffekt viel Trost spenden. Reden wir darüber! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)
15.27
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch. Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.