RN/77
15.27
Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal, herzlich willkommen! Wer einmal erlebt hat, was die Transplantation eines Organs für einen Menschen bedeutet, dem ist klar, hinter dieser abstrakten Gesetzesmaterie steckt so viel mehr als nur das, was hier in dieser Gesetzesvorlage steht. Es geht um Lebenszeit, es geht um Lebensqualität und es geht um die vielleicht einzig verbleibende Therapieoption, die ein Mensch hat.
Gleichzeitig ist dieser Bereich auch sehr anfällig für Missbrauch. Es wurde schon viel gesagt, ich werde trotzdem auf ein paar Punkte eingehen. Dort, wo ein hoher Bedarf an einer begrenzten Zahl von Organen besteht, entstehen leider auch Anreize für die Ausbeutung, für Organhandel und für kommerzielle Vermittlungsmodelle. Genau deshalb ist es sehr wichtig und richtig – und ich freue mich wahnsinnig, dass wir hier heute diesbezüglich alle an einem Strang ziehen –, dass diese Novelle bestehende rechtliche Lücken schließen wird.
Es wird künftig noch klarer festgelegt werden, dass nicht nur die Organe selbst, sondern auch die Vermittlung von Organen nicht Gegenstand gewinnorientierter Geschäfte sein darf. Genauso ausdrücklich untersagt werden Werbemaßnahmen für den Organverkauf oder kommerzielle Vermittlungsangebote. Das ist gut so, denn Organe und Organtransplantationen dürfen nie eine Ware werden.
Die Freiwilligkeit und die Unentgeltlichkeit von Organspenden sind dabei die ethische Grundlage unseres gesamten Transplantationssystems, und wer ein Organ spendet, der macht das aus Solidarität mit anderen Menschen und nicht, weil daraus ein wirtschaftlicher Vorteil entstehen soll. Österreich verfügt über ein wahnsinnig gutes Transplantationssystem – das muss auch gesagt sein. Frau Kollegin Kolar hat mir schon ein paar Zahlen vorweggenommen, die ich sonst auch gerne genannt hätte, ich werde das jetzt nicht doppelt machen. Was ich dazu sagen will, ist, der Bedarf an Organspenden ist da und wird auch weiterhin steigen. Das ist aufgrund der sich ändernden Altersstruktur in Österreich gegeben, aber natürlich auch aufgrund verschiedenster Krankheiten, die zu Organspenden führen können. Umso wichtiger ist es, das Vertrauen in dieses System zu stärken und jeden Anschein einer Kommerzialisierung konsequent zu verhindern.
Einen weiteren Teil der Novelle finde ich auch für besonders positiv, und zwar diese rechtliche Klarstellung, dass die Organe, die ursprünglich für eine Transplantation gedacht waren, entnommen worden sind aber nicht mehr für eine Transplantation verwendet werden können, dann anderen Zwecken zugutekommen können und anders für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden dürfen. Das schafft eine Grundlage für wichtige Forschung, die uns weitere Möglichkeiten gibt, in Zukunft mehr Menschenleben zu retten, weil wir besser wissen, wie wir mit Transplantationsorganen umgehen, wie wir sie besser konservieren, wie wir sie besser mit anderen Verfahren bearbeiten können, um es so zu sagen. Damit können wir die Chancen der Patientinnen und Patienten auf der Warteliste doch deutlich verbessern; und gerade in der Medizin verdanken wir unsere Fortschritte der Forschung.
Abschließend möchte ich auch noch einen Gedanken behutsam quasi in den Raum stellen – und ich gehe in eine ähnliche Richtung wie Frau Kollegin Kolar, aber ich versuche es aus einer anderen Perspektive heraus –: Hinter jedem Transplant steht eine Spende und hinter jeder Spende steht ein Mensch, und hinter diesem Menschen steht oftmals ein Leben, das zu Ende geht; nicht immer, wir haben auch schon gehört, es gibt Lebendspenden – das ist auch etwas sehr Schönes, dass man selber weiterleben und dabei etwas Gutes tun kann –, aber natürlich geht oftmals ein Leben zu Ende. Unsere eigene Vergänglichkeit ist ein Thema, über das wir alle, glaube ich, nicht gerne sprechen; niemand möchte darüber nachdenken oder reden müssen, dass wir eines Tages nicht mehr sind, und dabei ist doch genau das das einzig Fixe in unserem Leben, nämlich dass wir irgendwann nicht mehr leben.
Ich halte diese österreichische Widerspruchslösung für den richtigen Weg. Wie Sie wissen, haben wir ein Opt-out-System, das heißt, theoretisch sind wir alle als Spenderinnen und Spender quasi im System, und wenn wir aktiv einen Widerspruch aussprechen, dann werden wir aus diesem System genommen. Das ist – und nicht falsch verstehen – natürlich jedermanns und jeder Frau gutes Recht – wenn ich meine Organe nicht spenden möchte, dann ist das zu respektieren.
Ich möchte aber in diesem Rahmen auch einen Appell an Sie richten: Es geht um meinen eigenen Körper – das ist zumindest das, was ich ein bisschen tröstlich finde –, und wenn ich eines Tages nicht mehr bin, dann habe ich von meinem Körper nichts mehr, aber der Gedanke daran, dass vielleicht jemand anderer durch meine Niere, durch mein Herz, durch meine Netzhaut eine zweite Chance im Leben bekommt, ist doch ein sehr tröstlicher Gedanke und auch ein Gedanke, der für die Angehörigen sehr tröstlich sein kann.
Deswegen mein Appell: Reden Sie auch mit Ihren Angehörigen, wenn Sie selber der Meinung sind, Ihre Organe sollten gespendet werden, denn auch den Angehörigen wird damit in einer Situation, in der es sehr schwierig ist, eine schnelle Entscheidung zu treffen, einiges leichter gemacht!
Mit diesen Worten schließe ich meine Wortmeldung ab und werde natürlich zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP, SPÖ und Grünen.)
15.32
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Franz Ebner. Ich erteile ihm dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.