RN/78
15.32
Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Stellen Sie sich einen Patienten vor, der seit Jahren schwer nierenkrank ist, die Dialyse bestimmt seinen Alltag, die Verzweiflung wächst. Im Internet stößt er auf die perfekt aufbereitete Werbung einer internationalen Vermittlungsagentur. Sie bietet ihm ein scheinbar lukratives All-in-one-Paket – einen Flug in ein Drittland, einen Aufenthalt in einem Hotel und, am wichtigsten, eine garantierte Nierentransplantation – für eine hohe fünfstellige Summe. Diese Agentur wirbt bisher völlig ungeniert auf österreichischem Boden um diesen verzweifelten Patienten.
Was oft ausgeblendet wird: Dieses Organ stammt oft von Menschen, die in tiefster Armut leben und aus schierer finanzieller Not heraus ihren Körper verkaufen. Zudem finden solche Eingriffe oft unter fragwürdigen hygienischen Bedingungen und ohne medizinische Nachsorge statt. Das ist Ausbeutung auf dem Rücken der Schwächsten und für unsere Patienten ein sehr hohes Risiko.
Genau dem schieben wir heute nun einen Riegel vor. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung schaffen wir ein explizites Werbeverbot für den Organverkauf sowie für gewinnorientierte Vermittlungsdienstleistungen in Österreich. Zudem, das ist angesprochen worden, schützen wir unsere Patientinnen und Patienten vor lebensgefährlichen Eingriffen im Ausland, und wir schützen auch jene Menschen, die gezwungen sind, ihre Organe zu veräußern.
Es ist heute mehrfach gesagt worden – ich unterstütze das selbstverständlich auch und bin auch davon überzeugt –: Organspende muss freiwillig, altruistisch und unentgeltlich bleiben.
Die Rechtssicherheit im Bereich der Forschung ist auch ein ganz entscheidender Faktor in dieser Novelle: Organe, die entnommen wurden, aber dem Empfänger nicht mehr eingesetzt werden können, dürfen künftig legal für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Das fördert auch die medizinische Innovation innerhalb strenger ethischer Grenzen.
Zusammengefasst: Wir haben heute einen einstimmigen, überparteilichen Konsens, dass Organe keine Handelsware sein dürfen, dass wir ein explizites Werbeverbot für diese Organtourismusunternehmen auf den Weg bringen, dass wir Rechtssicherheit für die medizinische Forschung schaffen. Ich bedanke mich für diese Einigkeit und ersuche um entsprechende Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
15.35
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. Ich erteile ihr dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.