RN/85

15.58

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Kollege! Ich werde mich sehr bemühen, einen Beitrag zu einer regen Diskussion zu leisten. Werter Herr Bundesminister, willkommen bei uns im Bundesrat! Sehr geehrte Gäste, schön, dass Sie hier sind! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie besonders die SPÖ uns gescholten hat, als wir Maßnahmen zur Entlastung von Familien beschlossen haben, zum Beispiel die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen, Maßnahmen gegen Kinderarmut, Unterstützungen für jene, die es am dringendsten brauchten, und obwohl der Budgetdienst damals bestätigt hat, dass diese Maßnahmen zielgerichtet besonders jenen zugutekommen, die es wirklich brauchen, hat die SPÖ damals ganz laut gerufen: Gießkanne, Gießkanne! 

Jetzt ist die SPÖ in Regierungsverantwortung – keine einfache Situation, das ist ganz klar –, die Regierung muss die Wirtschaft ankurbeln, das Budgetdefizit reduzieren, Menschen entlasten, die Inflation eindämmen. Das ist nicht einfach, das wäre auch für uns nicht einfach gewesen, aber genau deshalb ist bemerkenswert, was jetzt passiert: Dieselbe SPÖ, die damals bei gezielten Entlastungen: Gießkanne!, gerufen hat, steht heute gemeinsam mit ÖVP und NEOS am „Turbo-Rasensprenger“. Dieser Begriff kommt nicht von mir, so hat es ein Wifo-Experte sehr anschaulich, wie ich finde, beschrieben. Die SPÖ, jetzt in Regierungsverantwortung, merkt offenbar, dass es gegen Inflation keine Wunderwaffe gibt. Man kann Inflation nicht einfach wegzaubern, man kann sie nur mit einzelnen, gut gesetzten Maßnahmen dämpfen – und ja, genau das ist der letzten Bundesregierung auch gelungen. Trotz zahlreicher Krisen ist es uns gelungen, die Inflation bis 2024 mit wirkungsvollen und vor allem zielgerichteten Maßnahmen auf 2 Prozent zu bringen. 

Schauen wir uns aber nun die konkreten Maßnahmen, die jetzt anstehen, an: die Senkung der Umsatzsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel. Die entscheidenden Fragen dabei sind: Was kostet es? Was bringt es? Kommt es bei den Menschen an? Und: Wer hat am Ende wirklich etwas davon? – Dass überhaupt etwas bei den Menschen ankommt oder dass überhaupt die Steuersenkung vom Handel weitergegeben wird, ist nämlich keineswegs gesichert, weil die Steuersenkung zunächst einmal dem Handel gegeben wird. Ob etwas und wie viel davon tatsächlich an die Menschen weitergegeben wird, ist wie gesagt gar nicht klar. Man kann hoffen, dass zumindest zu Beginn ein Teil weitergegeben wird, aber wir vermuten, dass dieser Effekt nach wenigen Monaten verpufft und dann schlichtweg gar nicht mehr wahrnehmbar sein wird.

Diese Maßnahme kostet 400 Millionen Euro im Jahr und am Ende weiß niemand, wie viel davon wirklich im Börserl der Konsumentinnen und Konsumenten ankommt. Auch die inflationsdämpfende Wirkung ist überschaubar: Im heurigen Halbjahr bringt die Maßnahme laut Berechnungen rund 0,07 Prozentpunkte, auf ein Jahr gerechnet 0,15 Prozentpunkte, und auch das nur bis Juni 2027, weil danach der Basiseffekt wieder greift. Also: 400 Millionen Euro Kosten – ein sehr kleiner Effekt auf die Inflation und wie gesagt keine Garantie, dass die Entlastung tatsächlich bei den Menschen landet. Das ist schon ein ziemlich teurer Hoffnungsschimmer. 

Die wichtigste Frage aber für die Menschen, für die Österreicherinnen und Österreicher da draußen ist: Spüren sie diese Maßnahmen an der Supermarktkasse, merken sie etwas davon? Die ganz klare Antwort ist: Wenn sie besser verdienen, spüren sie tendenziell mehr, wenn sie weniger Einkommen haben, spüren sie es weniger. Warum? Das ist ganz einfach erklärt: Wer sein Kilo Brot um 99 Cent beim Diskonter kauft, spart natürlich weniger als jemand, der sich ein Brot um 10 oder 15 oder noch mehr Euro pro Kilo beim Biobäcker leisten kann. Wer wenig hat, kauft günstiger und spart dadurch natürlich auch weniger, und genau deshalb ist diese Maßnahme sozial treffsicher wie ein Rasensprenger im Sturm, würde ich einmal sagen. 

Die Verteilungswirkung ist also schwach, die Inflationsdämpfung ist gering, die Kosten sind hoch, und genau deshalb ist eben der Vergleich mit dem Turborasensprenger so treffend: 400 Millionen Euro werden breit verteilt, egal, ob jemand die Entlastung dringend braucht oder nicht. Das ist keine treffsichere Sozialpolitik, das ist Umverteilung von unten nach oben vom Feinsten, so klar muss man das sagen. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Wie war das mit dem Klimabonus? Wie haben wir das verteilt damals?)

Herr Finanzminister, ich höre Ihnen immer gut zu, Sie sagen ja immer: keine Maßnahme ohne Gegenfinanzierung. – Also schauen wir uns an: Wie schaut es hier mit der Gegenfinanzierung aus? – Die ursprünglich angedachte Plastikabgabe war ja nicht so unklug, aber die hat es offensichtlich nicht einmal von der Startrampe weg geschafft. Jetzt kommt also die Paketabgabe, und da gibt es zwei große Probleme: Erstens, sie reicht einerseits nicht aus, schon gar nicht, weil sie nämlich erst ab 1. Oktober gelten soll, die Umsatzsteuersenkung aber schon ab Juli; die Monate dazwischen sind also de facto nicht gegenfinanziert. Zweitens, die Menschen zahlen sich damit die Umsatzsteuersenkung am Ende selbst. Das ist keine Gegenfinanzierung, das ist eigentlich ein politischer Taschenspielertrick. Denn was passiert? – Viele einkommensschwächere Haushalte kaufen online ein, nicht weil es bequemer ist, sondern weil das Geld knapp ist; wer sich den Einkauf im Fachhandel, im regionalen Fachhandel nicht leisten kann, sucht im Onlinehandel tendenziell eher nach dem günstigeren Preis – und genau diese Menschen belastet dann die Paketabgabe proportional stärker.

Das heißt: Viele zahlen sich die angebliche Entlastung durch die Umsatzsteuersenkung nicht nur selber, sondern manche zahlen am Ende sogar noch mehr drauf. Und dem nicht genug: Die Regierung belastet auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener durch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Betroffen sind Menschen mit niedrigen Einkommen, das sind sehr oft Frauen, sehr oft Alleinerziehende, da geht es um einige Hundert Euro im Jahr. Und das kommt ja nicht isoliert: In den vergangenen Monaten wurden die Schultern der Geringverdienenden bereits ordentlich strapaziert. Allein durch den Wegfall des Klimabonus, durch die Nichtvalorisierung der Familienleistungen fehlen manchen Haushalten 1 500 Euro oder mehr im Jahr. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: War der Klimabonus sozial gestaffelt?)

Wenn wir uns anschauen, für welche Produkte die niedrige Umsatzsteuer gelten soll, dann muss man sich auch fragen: Wer hat sich diese Liste überlegt? Das ist sicher keine einfache Überlegung, welche Produkte man da reinnimmt, aber wenn ich mir so die Produkte anschaue, habe ich so ein bisschen das Gefühl, dass das so eine Art Kompromissgemurkse ist: Weizenmehl – niedrige Umsatzsteuer; Dinkel- oder Roggenmehl – normale Umsatzsteuer; Butter – niedrige Umsatzsteuer; die günstigere Margarine, weil sich viele einkommensschwächere Haushalte statt der teureren Butter eben Margarine kaufen – normale Umsatzsteuer; Semmeln alleine – niedrige Umsatzsteuer, Semmeln mit Wurst oder Käse – normale Umsatzsteuer. Wer sich also im Feinkosthandel ein Kaisersemmerl mit teurem Schinken extra dazu kauft, bekommt die Semmel mit niedriger Umsatzsteuer. Studentinnen und Studenten, die zum Billa gehen und sich eine fertige Wurstsemmel kaufen, zahlen die normale Umsatzsteuer.

Bei Milchprodukten oder bei Milchersatzprodukten ist es dasselbe: Produkte aus Kuhmilch sind von der niedrigen Umsatzsteuer umfasst, Alternativen wie Hafer-, Mandel- oder Reisdrinks nicht. Dabei sind solche Alternativen für viele Menschen keine Lifestyle-Entscheidung, viele Menschen vertragen Kuhmilchprodukte einfach nicht. Warum diese Alternativen nicht umfasst sind, das ist die Frage, sozialpolitisch nachvollziehbar ist es jedenfalls nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt komme ich noch zu einem Punkt, der gerade hier im Bundesrat besonders relevant ist, nämlich zu der Frage: Welche Auswirkungen hat diese Umsatzsteuersenkung auf die Bundesländer? Dazu gibt es ja einige Stellungnahmen der Länder; ein zentraler Punkt ist, wie der Einnahmenentfall kompensiert werden soll. Oberösterreich verweist in seiner Stellungnahme auf die wirkungsorientierte Folgenabschätzung: Dort werden deutliche Mindereinnahmen aller Bundesländer aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben in der Höhe von rund 86,9 Millionen Euro genannt; Tirol spricht von jährlichen Mindereinnahmen von 7,5 Millionen Euro. Auch das ist problematisch. 

Deswegen frage ich Sie, werte Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern hier in der Länderkammer: Wie erklärt ihr das euren Bundesländern? 

400 Millionen Euro für eine Maßnahme, die kaum dämpft, schlecht trifft und am Ende noch die Länder und die Gemeinden belastet – das geht sich für uns nicht aus. Aus dem Grund werden wir nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ.)

16.07

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher. Ich erteile ihm dieses. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.