RN/6
9.21
Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Gleich zu Beginn möchte auch ich die Gelegenheit nutzen, dir, lieber Herr Präsident, Danke für deinen großartigen Vorsitz, für deinen engagierten Vorsitz hier in der Länderkammer zu sagen. Vor allem gratuliere ich generell auch Tirol zu diesem großartigen Vorsitz in diesem Halbjahr als Bundesland hier im Bundesrat. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Das Thema der Aktuellen Stunde sind die Volksgruppen in Österreich. Das ist vielleicht ein Thema, das in der alltäglichen politischen Debatte oft nicht die große Bühne bekommt. Umso mehr freut es uns, dass wir hier, wie du schon gesagt hast, Frau Bundesministerin, in der Aktuellen Stunde eine ordentliche Debatte darüber führen können. Es freut uns ganz besonders, dass wir heute bei uns im Bundesrat den stellvertretenden Vorsitzenden des slowenischen Volksgruppenbeirates, Herrn Bernard Sadovnik (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]), und den stellvertretenden Vorsitzenden des kroatischen Volksgruppenbeirates, Herrn Josef Buranits, begrüßen dürfen. – Herzlich willkommen im Bundesrat! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Heuer, 2026, feiern wir das Jubiläum 50 Jahre Volksgruppengesetz in Österreich. Wie bei allen Jubiläen lädt uns das nicht nur zum Zurückblicken ein, sondern es verpflichtet uns vor allem zum Nach-vorne-Schauen und zum Weiterdenken. Die sechs autochthonen Volksgruppen, die es bei uns in Österreich gibt – die slowenische, die burgenlandkroatische, die ungarische, die tschechische, die slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma –, sind seit Jahrhunderten ein unverzichtbarer Teil unseres Landes. Sie prägen unsere Geschichte, unsere Regionen und vor allem unsere kulturelle Identität. Ihre Wurzeln reichen weit zurück bis in die Zeit der Habsburgermonarchie. Diese gewachsene Vielfalt ist aber kein historisches Relikt, sondern sie soll auch gelebte Realität bleiben. In Niederösterreich, in Kärnten und der Steiermark, im Burgenland, in Wien: Überall dort ist diese Vielfalt sichtbar und erlebbar.
Das Volksgruppengesetz war 1976 ein entscheidender Meilenstein. Es hat erstmals klar festgelegt, wie Österreich seine autochthonen Volksgruppen versteht, aber auch schützt, als – und ich zitiere aus dem Gesetz – „die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum“.
Doch 50 Jahre später ist für uns ebenso klar: Unsere Gesellschaft hat sich weiterentwickelt, und damit haben sich auch die Herausforderungen weiterentwickelt, auch jene der Volksgruppen. Viele Angehörige der Volksgruppen leben heute nicht mehr ausschließlich in ihren traditionellen Siedlungsgebieten, sondern die Mobilität, die Urbanisierung und vor allem der gesellschaftliche Wandel führen dazu, dass Sprache und kulturelle Identität oft unter neuen Bedingungen weitergegeben werden müssen. Gerade außerhalb der angestammten Regionen ist der Schutz teilweise geringer, und die Bewahrung der Sprache wird anspruchsvoller. Genau da setzt die geplante Novelle des Volksgruppengesetzes an. – Daher auch ein großes Danke an dich, Frau Bundesministerin.
Ein zentraler Punkt ist die verfassungsrechtliche Verankerung aller sechs autochthonen Volksgruppen. Damit wird ein längst überfälliger Schritt gesetzt. Während bisher nur zwei Volksgruppen, die slowenische und die kroatische Volksgruppe, durch den Staatsvertrag im Verfassungsrang abgesichert waren, schaffen wir nun die Gleichstellung für alle sechs Volksgruppen. Das ist nicht nur eine juristische Anpassung, es ist auch ein klares politisches Signal: Alle autochthonen Volksgruppen sind gleich wertvoll für unser Land. Ihre Sprache, ihre Kultur und ihre Geschichte verdienen denselben Schutz und dieselbe Anerkennung.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Weiterentwicklung des bisherigen Volksgruppenförderberichtes von einem Förderbericht hin zu einem umfassenden Volksgruppenbericht. Damit wird der Blick deutlich erweitert. Es geht nicht nur um finanzielle Förderungen, sondern um ein Gesamtbild. Es geht nämlich um die Sprache, um Kultur, um Bildung, um Medien, vor allem – ganz wichtig – um rechtliche Rahmenbedingungen und um konkrete Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Volksgruppen. Damit wird mehr Transparenz, aber auch mehr Bewusstsein in der österreichischen Bevölkerung geschaffen, sowohl politisch als auch in der Öffentlichkeit.
Ein besonders sensibler Bereich ist die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten. Da ist der Anspruch eindeutig: Die bestehenden Rechte der slowenischen Volksgruppe bleiben uneingeschränkt erhalten.
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass diese Rechte auch unter veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere angesichts Personalmangels, langfristig weiterhin gewährleistet werden können. Die vorgesehenen organisatorischen Anpassungen, wie etwa das Zusammenlegen von Gerichten oder die Einrichtung zweisprachiger Kompetenzzentren, erreichen genau dieses Ziel. Wichtig ist dabei, dass die Möglichkeit, wie gerade in Kärnten, Slowenisch vor Gericht zu verwenden, selbstverständlich bestehen bleibt. Die Möglichkeit von Übersetzungen, mündlich wie schriftlich, wird weiterhin gesichert. Aber auch die Bürgernähe, die so wichtig ist, bleibt erhalten, etwa durch die Standorte Ferlach und Bleiburg als Anlaufstellen für die Bevölkerung.
Geschätzte Damen und Herren, dieses Jubiläum macht auch hier im Parlament, hier in diesem Hohen Haus, deutlich, wie wichtig die Volksgruppen in Österreich sind. Hier im Haus gibt es eine Ausstellung, Dialogformate und vor allem Bildungsangebote, die ihre Vielfalt sichtbar machen. Dabei im Mittelpunkt stehen die Sprache, die Bildung, die Rechte und vor allem die Geschichte. Es geht auch hier darum, Bewusstsein zu schaffen, Interesse zu wecken und vor allem eines uns allen zu vermitteln: dass die Volksgruppen ein lebendiger Teil unserer Gesellschaft sind.
Mit der Beschlussfassung dieser Novelle im Nationalrat und dann im Bundesrat ist die Arbeit aber noch nicht abgeschlossen. Im Gegenteil – die Frau Bundesministerin hat es angesprochen –: Es muss weitergearbeitet, weitergedacht werden. Sie ist auch ein Beginn eines weiteren Prozesses. Im Bundeskanzleramt soll ein Volksgruppenforum eingerichtet werden und gemeinsam mit Volksgruppenbeiräten aller sechs autochthonen Volksgruppen sollen konkrete Vorschläge für eine umfassende Modernisierung des Volksgruppenrechts erarbeitet werden. Das ist sicherlich ein entscheidender Schritt, denn das bestehende Gesetz ist eben, wie das Jubiläum zeigt, rund 50 Jahre alt. Viele Regeln entsprechen daher nicht mehr vollständig den heutigen Anforderungen.
Daher bleibt abschließend für mich zu sagen: Die Stärkung der Volksgruppen soll und darf kein Randthema für uns sein. Sie ist für uns alle ein Bekenntnis zu einem Österreich, das seine Vielfalt kennt, schützt und vor allem als Stärke begreift. Denn wir stehen dahinter: Die Volksgruppen sind ein unverzichtbarer Teil unserer Identität und unserer Geschichte. – Frau Bundesministerin, vielen Dank für die Aktuelle Stunde. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
9.31
Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Claudia Arpa. Ich erteile es.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.