RN/9

9.48

Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Bauer: Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Ich darf mich nochmals zu Wort melden und mich für die bisherigen Redebeiträge bedanken – auch für den Exkurs zur Integrationspolitik; das hat absolut nichts mit dem Thema Volksgruppen zu tun. Wir können dazu gerne eine eigene Aktuelle Stunde einplanen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Wanner [SPÖ/Sbg.]. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

Auch wenn sich bisher nur drei Parteien zu diesem Thema gemeldet haben, die weiteren Parteien folgen ja noch in der weiteren Debatte (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ]: Wir Grünen durften ...!) – mir ist vollkommen bewusst, dass das in der Geschäftsordnung so vorgesehen ist (neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ]) –, möchte ich betonen, dass ich es extrem erfreulich finde, wie klar dieses Bekenntnis zu den autochthonen Volksgruppen in Österreich in den bisherigen Redebeiträgen ausgefallen ist. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Arpa [SPÖ/Ktn.].) Hätte man noch vor wenigen Jahrzehnten eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema gemacht, wäre es wahrscheinlich nicht in dieser Deutlichkeit ausgefallen. Man hat es heute nicht nur herausgehört, sondern dieses klare Bekenntnis ist an den Rednerpulten gefallen. 

Ich möchte in diesem zweiten Redebeitrag vielleicht noch näher auf das eingehen, was sich in den anfangs erwähnten Gesprächen herauskristallisiert hat: Die kroatische und die slowenische Volksgruppe – das ist bereits gefallen – haben durch Artikel 7 des Staatsvertrages bereits einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. 

Die weiteren vier autochthonen Volksgruppen in Österreich haben derzeit diesen Schutz nur über eine Verordnung, sie sind nur in dieser Verordnung benannt. Gerade diese Volksgruppen könnten dadurch, dass wir alle sechs auch verfassungsrechtlich nennen, rechtlich enorm gestärkt werden. Das sorgt auch für eine klare Abgrenzung zu anderen möglichen Verfahren, die beispielsweise auch im Moment vor dem Verfassungsgerichtshof geführt werden, dass wir uns hier ganz klar zu unseren Volksgruppen bekennen und Volksgruppen auch ganz klar als jene definieren, welche auf Grund und Boden – das bedeutet autochthon – in Österreich in seiner derzeitigen Form selbstverständlich auch ihre Heimat haben.

Es wäre ein klares Zeichen auch der Anerkennung, des Respekts, der Sichtbarkeit und, so glaube ich, mit dem Jubiläum 50 Jahre Volksgruppengesetz auch notwendig. Dazu gäbe es auch die Möglichkeit für eine Weiterentwicklung des jährlichen Volksgruppenförderberichtes zu einem allgemeinen Volksgruppenbericht unter Einbeziehung der Volksgruppenbeiräte. Der Schwerpunkt dieses Berichtes an den Nationalrat läge dann auf den Maßnahmen des Bundes und könnte Sprache, Kultur, Bestand und Erhaltung der Volksgruppen in ihren rechtlichen, Bildungs-, Medien- und organisatorischen Bezügen sowie die zu ihrer Sicherung und Förderung getroffenen Maßnahmen umfassen. 

Die weitere Bedürfnislage hinsichtlich der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten ist unter anderem durch Pensionierungen und einen Mangel an zweisprachigem Nachwuchs in der Justiz entstanden. Mir ist es als Volksgruppenministerin wichtig, dass die Menschen ihre Rechte auch künftig vor Ort uneingeschränkt wahrnehmen können und dass die dafür notwendige Infrastruktur in der Region erhalten bleibt. Dafür setzen wir uns als Bundesregierung ein, da das ja auch eine Querschnittsmaterie zu anderen Ressorts ist. 

Ich freue mich da weiterhin über Ihre Unterstützung und danke für dieses klare Bekenntnis aller bisherigen Rednerinnen und Redner – und danke auch den folgenden Rednerinnen und Rednern zu diesem Thema – zu unseren sechs Volksgruppen in Österreich. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ und FPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

9.52

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Bernadette Geieregger. Ich erteile es.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.