RN/10
9.52
Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und Gäste hier im Hohen Haus! Vor beinahe 50, ziemlich genau 50 Jahren hat die Republik Österreich ein Versprechen gegeben: Im Volksgruppengesetz von 1976 hat sie sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt bekannt.
Heute, in diesen Tagen, wenn ich richtig informiert bin, sogar zu dieser Stunde, lösen wir ein Versprechen ein wie nie zuvor: Während wir hier in der Länderkammer zur Aktuellen Stunde diskutieren, wird im Verfassungsausschuss des Nationalrates eine Novelle beraten, mit der ein historischer Schritt gesetzt wird. Sie soll alle sechs autochthonen Volksgruppen in den Verfassungsrang heben.
Lassen Sie mich kurz noch einmal in Erinnerung rufen, von wem wir da sprechen: Wir reden von den kroatischen Volksgruppen im Burgenland, von den slowenischen in Kärnten und der Steiermark, von den ungarischen in Wien und im Burgenland, von den tschechischen und den slowakischen in Wien und von den Volksgruppen der Roma. Das ist keine Randnotiz unserer Geschichte in Österreich, sondern das sind seit Generationen hier beheimatete Österreicherinnen und Österreicher, deren Sprache und Kultur unser Land reicher machen.
Eine meiner besten Freundinnen stammt aus einer Familie von Burgenlandkroaten. Sie sagt selber, dass sie sich der Volksgruppe nicht allzu nahe fühlt, weil sie in Niederösterreich aufgewachsen ist und ihr dieses Kulturelle, Sprachliche von ihrem Vater nicht ganz so übergeben wurde; sie bedauert das sehr. Sie hat mir aber natürlich ein bisschen von ihrer Familie berichtet, von ihrer Großmutter und ihrer Tante, die zum Beispiel immer sehr gerne kroatische Lieder gesungen haben und auch die Traditionen gelebt haben und das immer noch tun. Ihre Verwandten waren und sind immer noch froh, dass sie in Österreich leben, und sie sind stolze Österreicherinnen und Österreicher. Sie sagt auch, dass diese Kultur einen Teil Österreichs ausmacht, ein Stück Geschichte, das mitgetragen und kultiviert wurde und auch noch wird. Wie schon erwähnt, ist sie eben gleichzeitig darüber traurig, dass sie selber aufgrund der räumlichen Distanz nie ein richtiger Teil dieser Volksgruppe war. Sie hat selber die Sprache nie wirklich gelernt, sondern immer nur Teile, und sie bedauert, dass diese kulturelle Identität nicht an sie weitergegeben wurde.
Genau hier setzen wir an. Bisher waren nur zwei Volksgruppen – die slowenische und die kroatische – über den Staatsvertrag im Verfassungsrang abgesichert, und das wollen wir eben nun ändern. Eine klare abschließende Verankerung im Verfassungsrang ist das, was wir wollen. Das ist eine massive rechtliche Aufwertung, und es ist die Erfüllung einer langjährigen Forderung der Volksgruppen selbst. Bevor wir die Digitalisierung hatten, war es noch leichter, die Sprache und die Kultur aufrechtzuerhalten, weil das Leben einfach viel mehr als heute auch räumlich stattgefunden hat und das so mehr weitergegeben wurde. Man muss sich ja vorstellen, dass Jugendliche heute zum Beispiel auf Instagram und Facebook auch viel deutsche, amerikanische, asiatische Medien konsumieren, und das geht natürlich auch an den Volksgruppen nicht vorbei.
Mit der anstehenden Änderung setzen wir da einen richtigen und wichtigen Schritt, um so die Volksgruppen einfach auch besser abzusichern.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, als Vorsitzende des EU-Ausschusses möchte ich natürlich auch den Blick ein bisschen erweitern. Es ist kein ausschließlich österreichisches Anliegen, es ist ein europäisches Wertefundament. Österreich ist an die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen und an das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten gebunden. Das ist gelebte Kontrolle, nicht bloß Papier. Erst im Februar war eine Delegation des Europarates in Österreich und hat dazu unterschiedliche Gespräche geführt. Einen Bericht wird es Ende des Jahres geben.
Hier schließt sich für mich auch ein Kreis. Als Mitglied im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates weiß ich, dass Volksgruppenrechte dort gelebt werden, wo Menschen zu Hause sind - -
Präsident Markus Stotter, BA: Bitte den Schlusssatz!
Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA MSc (fortsetzend): - - – ja –: in den zweisprachigen Gemeinden, in der Verwaltung, in den Gerichten. Wir setzen da an und investieren auch jedes Jahr sehr viel Geld. Vielen Dank für die Initiative, liebe Bundesministerin! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
9.57
Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Martin Peterl. Ich erteile es.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.