RN/14

10.13

Bundesrätin Mag. Dr. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste hier im Saal! Herzlich willkommen. Volksgruppen sind ein unabdingbarer Teil der Geschichte Österreichs und sie sind genauso ein unabdingbarer Teil der Gegenwart. Ihre Sprachen, ihre Kultur und ihre Traditionen prägen unser Land nicht erst seit gestern, sondern seit Jahrhunderten. 

Der Schutz von Volksgruppen ist ganz wesentlich; und er ist vielschichtig. Es geht schließlich um kulturelle und sprachliche Vielfalt und es geht um das Recht von Menschen, ihre Identität und ihre Muttersprache – auch im öffentlichen Leben – leben zu können. 

Ich freue mich, dass wir hier heute fraktionsübergreifend alle einer Meinung sein dürften. Das ist ein schönes und wichtiges Zeichen, auch wenn ich ehrlich sagen muss, dass es mich überrascht, dass auch ausgerechnet jene Fraktion die Ortstafeln heute so positiv hervorhebt, die dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider noch einen Verrat an der Kärntner Bevölkerung vorgeworfen hat, als er weiteren Ortstafeln zugestimmt hat. Aber es ist schön, wenn man dazulernt.

Österreich hat in den vergangenen Jahrzehnten wichtige Fortschritte gemacht. Gleichzeitig stellt sich aber natürlich auch immer wieder die Frage, wie dieser Schutz unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen gewährleistet werden kann. Die Diskussion über Volksgruppen wird ja oft entlang dieser Ortstafeln, entlang von Zuständigkeiten oder Gemeindegrenzen geführt. 

Dahinter steht aber eine viel grundlegendere Frage: Wie gelingt es, Sprachen und Identitäten über die Generationen hinweg aufrechtzuerhalten? Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Reform der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten, von der wir heute schon öfters gehört haben. Das sind grundsätzlich wichtige Schritte, die zu begrüßen sind.

Gleichzeitig hat die Debatte aber auch deutlich gemacht, dass wir eine Entwicklung, nämlich die Urbanisierung der Volksgruppen, stärker als früher berücksichtigen müssen. Viele bestehende Regelungen orientieren sich noch an den historischen Siedlungsgebieten. Die Lebensrealität vieler Angehöriger der Volksgruppen sieht heute aber oft anders aus. Die Menschen ziehen für die Ausbildung, für das Studium oder für die Arbeit in die Städte. Angehörige der autochthonen Volksgruppen leben mittlerweile in Klagenfurt, in Graz, in Wien und nicht nur in den – wenn man so sagen kann – historischen Gebieten. 

Dort sind aber die Regelungen noch nicht für sie ausgelegt. Genau deshalb reicht es nicht aus, den Schutz von Volksgruppen ausschließlich regional zu denken. Der Schutz von Sprache und Kultur muss sich an den Menschen und nicht nur an ihrem Wohnort orientieren. Das betrifft eben den Zugang zu kulturellen Angeboten, der Sichtbarkeit von Minderheitensprachen im öffentlichen Raum, aber auch ganz besonders im Bildungsbereich. 

Sprache wird ja nicht durch Gesetze erhalten. Sprache ist lebendig, wenn sie gesprochen wird, wenn sie gelernt wird, wenn sie im Alltag gesprochen wird. Wer Minderheitensprachen erhalten möchte, muss dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, diese Sprachen auch tatsächlich zu lernen. Wir haben ja heute auch schon das Beispiel der Komenský-Schule gehört. Es ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie mehrsprachige Bildungsangebote erfolgreich funktionieren können. 

Gleichzeitig soll auch diskutiert werden und wird auch diskutiert, wie vergleichbare Angebote auch für andere Volksgruppen geschaffen werden können. Dabei gibt es unterschiedliche Zugänge hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und der Finanzierung, aber entscheidend ist aus meiner Sicht, dass wir die Frage überhaupt stellen und dass wir auch nach Lösungen suchen. 

Die allgemeine Frage ist also nicht, ob sich die Volksgruppen verändern, denn das ist vollkommen klar. Wir alle verändern uns. Wir leben in einer Gesellschaft, die einer ständigen Veränderung gegenübergestellt ist. Unsere Frage muss sein, ob wir mit unseren Rahmenbedingungen mit dieser Entwicklung Schritt halten können. Und wenn die Antwort nein ist, dann müssen wir etwas tun, um das zu ändern. – Vielen Dank. (Beifall bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

10.17

Präsident Markus Stotter, BA: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.