RN/16

1. Punkt und 2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juni 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, das Gebührengesetz 1957, das Strafvollzugsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955 und das Preisauszeichnungsgesetz geändert werden (Budgetmaßnahmengesetz 2026) (504 d.B. und 521 d.B. sowie 11828/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juni 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz geändert werden (522 d.B. sowie 11829/BR d.B.)

Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Martin Peterl. – Ich bitte um die Berichte.