10.53

Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Grüß Gott, Herr Präsident! Grüß Gott, Frau Staatssekretär! Diese Bundesregierung sorgt wieder einmal für Verwirrung. Bestes Beispiel: die Mitarbeiterprämie. Kaum hat sich ein Betrieb auf eine Regelung eingestellt, kommt schon die nächste Änderung. Wer arbeitet und Leistung erbringt, braucht aber Verlässlichkeit. In den letzten fünf Jahren wurde diese Regelung fünfmal geändert. 

Dann das Konteneinschaugesetz: Da wird eine Verfassungsbestimmung durchgedrückt, ohne vorher das Gespräch mit der stärksten Partei des Hauses zu suchen. Das ist kein Zeichen von Stärke (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: ... von Mehrheiten! – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Genau!), das ist ein Zeichen von politischer Arroganz. (Beifall bei der FPÖ.) In Wahrheit geht es nämlich um etwas ganz anderes: um Grundsätzliches, um die Freiheit der Bürger. Unter dem Vorwand der Kontrolle werden die Zugriffe auf Kontodaten immer weiter ausgeweitet. Der Staat weiß immer mehr, der Bürger immer weniger. Datenschutz wird scheibchenweise abgetragen, bis vom Schutz der Privatsphäre nur mehr die Überschrift übrig bleibt. Dazu kommt ein Bürokratiemonster, das wieder jene belastet, die ohnehin jeden Tag arbeiten, investieren und Steuern zahlen. Die großen Betrüger fängt man damit nicht, aber Hunderttausende redliche Bürger und Betriebe stellt man unter Generalverdacht. (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) Die versprochenen Millionen, die werden, wie so oft, nicht kommen. Am Ende bleibt aber die Belastung und das Misstrauen den Bürgern gegenüber. 

Ein Staat, der seinen Bürgern misstraut, verliert am Ende das Vertrauen seiner Bürger. Genau deshalb lehnen wir diesen Weg ab. Der Rechnungshof kritisiert das Fehlen wichtiger Reformen, er kritisiert ein noch komplizierteres Steuerrecht als bisher und viel zu kurze Begutachtungsfristen. (Beifall bei der FPÖ.)

10.56

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag.a Bernadette Kerschler. Ich erteile ihr dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.