RN/33

11.32

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretär! Liebe Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Noch ganz kurz zu Frau Kollegin Kittl: Bezeichnend waren gestern Ihre Ausführungen im EU-Ausschuss bezüglich Bodenversiegelung in Österreich in der Größe der Fläche des Wörthersees (Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Zubetonieren!) – ja, zubetonieren in der Größe der Fläche des Wörthersees, ja, ja.

Es ist sicher – und da sind wir sicher einer Meinung –, dass es wichtig ist, dass man unnötige Bodenversiegelung einmal beobachtet, schaut, dass man Maßnahmen setzt, wenn sie nicht unbedingt notwendig ist. Das gilt aber in allen Bereichen. 

Wie schaut es aus, wenn sich jetzt bei meiner Recherche, bei der ich mir aufgrund der gestrigen Ausführungen gedacht habe, das hat wieder einen eigenen Geschmack, herausstellt, dass die Fundamente aller derzeit aufgestellten Windräder mit den dazugehörigen Zufahrtsstraßen, die nur für die Windräder da sind, als Zufahrt zu ihnen dienen, 21,8 Quadratkilometer an Fläche versiegeln und der Wörthersee eine Fläche von 19,8 Quadratkilometer hat? Also darum frage ich jetzt: Ist die Bodenversiegelung, wenn man sie für Windräder macht, eine andere? (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)

Also ich würde bitten, dass man dementsprechend auch die Leute beachtet! Ich habe mich ja vorhin bei der vorigen Rede nicht noch einmal melden wollen. Was hat Ihnen die Bevölkerung im ländlichen Raum getan, dass Sie ihr die ganze Zeit die finanziellen Mittel wegnehmen wollen? Es hat nicht jeder in diesem Bereich ein Öffiticket, es hat nicht jeder die Möglichkeit, so zu fahren. Es sind im ländlichen Raum sehr viele auf das Auto angewiesen. (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)

Bei dem zur Debatte stehenden Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz gibt es ja festgelegte Zubauziele, die Österreich verpflichten, die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bis 2030 um insgesamt 30 Terawattstunden gegenüber dem Basisjahr 2020 zu steigern. Um dies umzusetzen, bricht das Gesetz diese Zielvorgaben über sogenannte Erzeugungsrichtwerte auf die einzelnen Bundesländer herunter. 

Die Verteilung der Ausbaulast – das ist der geforderte Nettozubau bis 2030 – sowie die derzeitige Gesamtstromerzeugung aus Erneuerbaren pro Bundesland, Stand 2025/2026, basierend auf Daten des Klima-Dashboards von Statistik Austria und Österreich Energie, lautet wie folgt: 

So wie schon mehrmals mitgeteilt, ist das Bundesland Niederösterreich das am meisten leidgeplagte. Es produziert derzeit 14,5 Terawattstunden und soll zusätzlich, wenn Sie das heute hier im Bundesrat beschließen, 8,5 bis 9 Terawattstunden bis 2030 mit der sogenannten Windkraft und mit Fotovoltaik produzieren. 

Oberösterreich folgt als Nächstes; es produziert bereits jetzt 12,2 Terawattstunden, soll in Zukunft zusätzlich 5,5 bis 6 Terawattstunden aus Fotovoltaik, Großwasserkraft und Biomasse produzieren. 

Die Steiermark hat bis dato 7,8 Terawattstunden; sie soll zusätzliche 4,5 bis 5 Terawattstunden aus Wasserkraft, alpinen Windparks und Fotovoltaik produzieren. 

Tirol hat derzeit circa 7,4 Terawattstunden; es soll zusätzliche 2 bis 2,5 Terawattstunden über Fotovoltaik auf Dächern von Gewerbebetrieben und Wasserkraft produzieren. 

Kärnten hat circa 6,1 Terawattstunden; es soll zusätzliche 2 bis 2,3 aus Wasserkraft und dem Ausbau von Freiflächen-PV produzieren. 

Salzburg hat circa 5,2 Terawattstunden; es soll zusätzliche 1,5 bis 1,8 über Fotovoltaik entlang der Autobahnen produzieren. 

Das Burgenland hat circa 4,1 Terawattstunden; es soll zusätzliche 4,4 über Windkraft, Repowering und Fotovoltaik produzieren. 

Vorarlberg hat circa 3,5 Terawattstunden; es soll zusätzlich 0,8 bis 1 aus Wasserkraft und Fotovoltaik im Rheintal produzieren. 

Ja, und das Bundesland, in dem Sie, Frau Kittl, wohnen, produziert ganze 0,6 Terawattstunden und soll zusätzlich 0,6 bis 0,8 produzieren.

Die Aufteilung der Windräder: In Niederösterreich haben wir 830 Windräder, und die Bevölkerung in Niederösterreich hat bis obenhin genug. Niederösterreich ist der unangefochtene Spitzenreiter beim Windkraftausbau in Österreich. Die Anlagen konzentrieren sich stark in meiner Gegend, im Weinviertel, und im Wiener Becken. Mittlerweile ist Spitzenreiter nicht mehr der Bezirk Mistelbach; nach der letzten Erhebung hat Bruck an der Leitha mit 260 Anlagen im Bezirk nachgezogen, Gänserndorf mit 215. Mistelbach hat nur noch 165, Korneuburg 60, Neunkirchen 35, Sankt Pölten 35, Hollabrunn 25, Wiener Neustadt 20, Tulln zehn, Krems fünf Anlagen – sprich: Insgesamt hat Niederösterreich 830.

Im Burgenland haben sie 446 Windräder, gemessen an der verhältnismäßig kleinen Landesfläche ist das die höchste Dichte an Windkraftanlagen in der Republik. Fast die gesamte Windkraft ist im flachen Norden angesiedelt. In Neusiedl am See sind 385 Anlagen, in Eisenstadt-Umgebung circa 45 Anlagen, in Mattersburg circa elf Anlagen, in Oberpullendorf fünf Anlagen. 

In der Steiermark stehen 121 Windräder. Die Steiermark ist das führende Bundesland im alpinen Raum. Die Parks wurden dort vor allem auf hoch gelegenen Almen und Bergrücken errichtet. In Bruck-Mürzzuschlag sind 41 Anlagen, im Bezirk Murtal circa 25 Anlagen, in Deutschlandsberg 17, in Hartberg-Fürstenfeld 15 Anlagen, in Weiz circa zwölf Anlagen, in Graz-Umgebung sechs Anlagen, in Leoben fünf Anlagen. 

In Oberösterreich sind 31 Windräder. In Oberösterreich stehen die Anlagen primär im Koberaußenwald (Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Kobernaußerwald!) sowie im Mühlviertel. Ein großflächiger Ausbau im Landesinneren befindet sich seit Langem in intensiver politischer Diskussion. Braunau am Inn hat zwölf Anlagen, Ried im Innkreis sieben Anlagen, Urfahr-Umgebung sechs Anlagen, Schärding vier Anlagen, Vöcklabruck zwei Anlagen. 

In Kärnten sind zehn Windräder. Kärnten verfügt erst seit wenigen Jahren über kommerzielle Großwindkraftanlagen, und zwar in Wolfsberg über acht Anlagen und in Feldkirchen über zwei Anlagen. 

In Wien gibt es ganze neun Windräder: in der Donaustadt, im 22. Bezirk, acht Anlagen in der Lobau und im Gewerbepark, und in Floridsdorf, im 21. Bezirk, gibt es eine Anlage auf der Donauinsel. 

Salzburg, Tirol und Vorarlberg haben null Windräder. 

Wenn ein Bundesland in Zukunft – wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, das Sie ja heute anscheinend beschließen wollen; wir sind sicher nicht dafür –, sich weigert oder die verordneten Erzeugungsbeitragswerte, die ich vorhin alle detailliert aufgezählt habe, nicht erreicht, soll es einen Kürzungsmechanismus beim Zugriff auf Bundesmittel bis zum kompletten Verlust des Zugriffs geben. Betroffen sind vor allem Mittel für regionale Transformations- und Technologiefonds – das sind Gelder, die der Bund den Ländern überweist, um die lokale Industrie, Fernwärmenetze und Technologieprojekte klimafreundlich umzubauen –, weiters Zusatzförderungen aus dem Umwelt- und Klimaressort, regionale Budgets zur Unterstützung von Infrastrukturprojekten im Bereich der Energiewende. 

Da die Strafen proportional zu den eigentlich zuständigen Fördertöpfen berechnet werden, schwankt der Betrag je nach Bundesland. Für kleinere Bundesländer, wie Salzburg und Vorarlberg, beziffern Experten den drohenden Verlust bei anhaltender Blockade auf einige hunderttausend Euro bis hin zu einigen Millionen Euro pro Jahr. Für größere Flächenbundesländer, zum Beispiel Oberösterreich, geht es aufgrund des höheren Energiebedarfs und der größeren Bevölkerungsanzahl um spürbar höhere Summen im mittleren einstelligen Millionenbereich. 

Als harte Konsequenz hat aber diese Verliererampel, natürlich mit Unterstützung der Umfallerpartei in Grün gehalten, weil die finanziellen Strafen von manchen als zu schwaches Druckmittel eingestuft wurden, jetzt noch einen zweiten Hebel eingebaut, und der nennt sich Durchgriffsrecht des Bundes ab 2029. Also wenn vorher das ganze Geldstreichen nicht fruchtet, verliert das Bundesland schlichtweg seine Kompetenz, und der Bund weist dann diesem Bundesland die Windkraftflächen zu, die der Bund haben will. 

Dass man diesem Gesetz in dieser Form aus mehreren Gründen auf keinen Fall die Zustimmung geben kann, sehen, glaube ich, nicht nur wir Freiheitlichen so (Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: O ja!), es ist der eine oder andere sicher auch in euren Reihen dabei (Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: Nein!) und sicher ein großer Teil der Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: Auch nein!)

Alle Bundesräte haben ja heute um 1.26 Uhr in der Früh ein E-Mail mit folgendem Wortlaut bekommen – ich zitiere –: Die Rechtsmaterie des Gesetzes und sein Zustandekommen sind mit der Bundesverfassung jedoch unvereinbar. Die Erhebung in den Verfassungsrang mit einer bloßen Zweidrittelmehrheit vollzieht für sich allein bereits den Bruch der Bundesverfassung. Die Rechtsmaterie des Gesetzes bewirkt eine Gesamtänderung der Bundesverfassung, sodass eine Volksabstimmung zwingend erforderlich ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie es die Bundesverfassung vorsieht: Die bloße Zweidrittelmehrheit für ein einfaches Verfassungsgesetz ist bei diesem Gesetz unzureichend. Ebenso ist das Gesetz ein bereits scharf gemachter Sprengsatz für die Zweite Republik. Die Brisanz dessen, was hier und jetzt geschieht, ist offensichtlich kaum jemandem bewusst. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig [ÖVP/OÖ].) Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz wird nämlich ein hochbrisanter Präzedenzfall geschaffen. Wenn eine Bundesregierung es schafft, eine gesamtändernde Neuordnung von Demokratie, Grundrechten und Föderalismus im Verfassungsrang ohne Volksabstimmung durchzuziehen, dann fällt eine Grenze, die bisher tabu war: die Grenze, dass das Volk als Verfassungsgeber unantastbar ist. Wenn das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz gelingt und hier von euch allen beschlossen wird, ist bewiesen: Eine Zweidrittelmehrheit kann die Republik nach Belieben ohne das Volk umbauen. Ab dann ist auch jede radikale Agenda möglich, solange sie im Verfassungsrang beschlossen wird. (Zwischenruf des Bundesrates Ruprecht [ÖVP/Stmk.].) 

Dies ist im Zusammenhang mit der EU besonders brisant, weil das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz nicht aus einem innerösterreichischen Diskurs geboren ist, sondern als Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Basis des Green Deal verkauft wird. Jetzt wird unter Berufung auf die supranationale Ebene in den Kern der österreichischen Verfassungsidentität eingegriffen. 

Ob der historischen Bedeutung für das österreichische Verfassungsrecht und die Zweite Republik haben wir dies im Annex im entsprechenden Teil noch einmal in einen Zusammenhang gestellt. Wir begründen unsere Kritik sehr ausführlich, das ist dem komplizierten Kontext des EABG mit der Bundesverfassung geschuldet. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, unsere analytische Kritik in einem beiliegenden Annex zusammenzufassen. Wir möchten die Damen und Herren im Bundesrat in dieser ernsten Stunde daran erinnern, ihre Treuepflicht wahrzunehmen, die sie alle mit ihrem Amtseid gelobt haben, und appellieren an sie als nun berufenes verfassungsschutzrechtliches Organ, diese größte Bedrohung der Zweiten Republik seit ihrem Bestehen abzuwenden. 

Diesem Gesetz darf der Bundesrat aus den erwähnten Gründen nicht zustimmen. Er hat vielmehr stattdessen von den dafür vorgesehenen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. – Wenden Sie den Bruch der Verfassung ab und entschärfen Sie den Sprengsatz für unsere österreichische Republik! (Beifall bei der FPÖ.) Schützen Sie alle die Länder! – Zitatende.

Wir haben bereits im Wirtschaftsausschuss ausführlich diskutiert, dass zukünftig für die Errichtung von Windkraftanlagen rechtlich das sogenannte überragende öffentliche Interesse gilt. Das bedeutet bei Genehmigungsverfahren den Paradigmenwechsel. Das Interesse des Klimaschutzes und der Energieunabhängigkeit wiegt bei der Abwägung vor Gericht schwerer als lokale Landschaftsschutzbedenken.

Noch einmal kurz zusammengefasst – vielleicht kann der eine oder andere noch nachdenken und seine Stimme dagegenstellen; es geht ja hier um diese Zweidrittelmehrheit – seien die gesetzliche Pflicht zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, die verbindlichen Erzeugungsrichtwerte und die Berichtspflicht, die ab 2027 eingehalten werden muss. Noch einmal sei erwähnt: Wenn 2027 die strenge Berichtspflicht nicht eingehalten wird, muss ab 2028 zusätzlich noch eine verbindliche Zukunftsplanung vorliegen. Wir haben vorhin all die finanziellen Strafen besprochen, bis zur schärfsten Waffe des Gesetzes, eben bis zum Durchgriffsrecht des Bundesenergieministers als direktem Eingriffsrecht auf die Länder, ab 2029. 

Sie können heute mit Ihrer Ablehnung dieses Gesetzes beweisen, dass Sie so wie wir Freiheitliche die gewählten Ländervertreter zur Bewahrung der Interessen und zum Wohle der österreichischen Bevölkerung sind. (Beifall bei der FPÖ.)

11.49

Vizepräsident Daniel Schmid: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Lassnig. Ich erteile dieses. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.