RN/40
12.27
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Schön, wieder im Bundesrat zu sein, denn das zeigt nämlich eines: Die Bundesregierung liefert, und wir sind deshalb hier, weil wir heute über das EABG abstimmen.
Nach dem Billigstromgesetz haben wir jetzt ein zweites zentrales Reformvorhaben auf den Weg gebracht. Ich bedanke mich bei allen, die über die Partei- und Bundesländergrenzen hinweg patriotisch handeln und damit mit der Beschlussfassung die Voraussetzung dafür schaffen, dass wir künftig jede heimische Kilowattstunde auch bestmöglich nutzen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Ich möchte auch ausdrücklich den Dank an die Grünen wiederholen: Danke, dass ihr mit uns gemeinsam Verantwortung übernehmt, denn es geht nämlich bei diesem Gesetz ausschließlich um eine einzige Frage: Wie machen wir unser Land zum Wohle der österreichischen Bevölkerung unabhängiger, widerstandsfähiger und wettbewerbsfähiger?
Daher ist es sehr schade, dass ihr euch als FPÖ nicht durchringen könnt, das mit uns – als die echten Patrioten, wie ich gelernt habe – mitzubeschließen.
Ich werde jetzt noch auf ein paar Punkte in diesem EABG eingehen, denn vielleicht besteht ja doch noch die Chance, dass Sie erkennen, welche Chance Sie heute verpassen, wenn Sie nicht Ihre Zustimmung geben.
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz zünden wir nämlich den Energiewendeturbo. Der Leitgedanke – wer heimische Energie bestmöglich nützt, stärkt Resilienz, Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit – ist in diesem Gesetz quasi omnipräsent. Konkret bringt es natürlich mehr Tempo durch klare Verfahren. Wenn ich nämlich ein vollkonzentriertes Genehmigungsverfahren unterhalb der UVP-Schwelle habe – ein Verfahren, eine Behörde und einen Bescheid –, geht es eben schneller. Dann sind die Verfahren kürzer, dann sind auch die Kosten für die Projektwerber geringer und dann besteht eine höhere Rechtssicherheit.
Verfahren zu konzentrieren heißt – Herr Bundesrat Trinkl hat ja schon ausgeführt, wie viele verschiedene Materiengesetze bisher von einzelnen Beamten bearbeitet wurden –, dass wir das in ein Verfahren zusammenführen. Damit werden sich gewisse Zuständigkeiten innerhalb der Länder verschieben, aber es wird insgesamt nicht mehr. Ein Energieprojekt, das bisher mehrere Behörden durchlaufen musste, kann künftig auf ein einziges Verfahren vertrauen. Das beschleunigt ganz massiv die Investitionen, und jede Investition in mehr erneuerbare Energie ist auch ein kleines lokales Konjunkturprogramm.
Moderne, digitale und strukturierte Verfahren sind auch ein Grundsatz dieses neuen Gesetzes. Wir haben eine zentrale elektronische Kundmachungsplattform, wir haben eine digitale Verfahrens- und Ediktalzustellung und Online- und Hybridverhandlungen. Auch das macht die Verfahren schneller und damit kommt es zu weniger Verzögerungen. Am Ende des Tages holen wir auch den sogenannten Önip, den österreichischen Netzinfrastrukturplan, in dieses Gesetz. Da geht es darum, dass wir klare Trassenkorridore definieren, damit die Infrastruktur nicht daran scheitert, dass wir nicht rechtzeitig Planungsvorsorge getroffen haben.
Wenn es heißt, wir haben uns Ziele gesetzt und würden jetzt angeblich in die Raumordnungskompetenz der Länder eingreifen, dann möchte ich das schon richtigstellen: Wir haben uns Ziele gesetzt, aber wir überlassen es den Ländern, in ihrer Kompetenz dafür zu sorgen, wo genau sie diese Kraftwerke oder Erzeugungsanlagen bauen. Klar ist, wir müssen natürlich gemeinsam darauf schauen, dass wir diese Ziele erreichen, und das sage ich aus einem einzigen Grund – da geht es mir nicht darum, dass wir irgendwelche EU-Klimaziele oder sonst etwas erreichen; das ist der positive Nebeneffekt –, uns geht es darum: Wir werden diese Energie dringend brauchen, unser Ziel ist, mehr zu elektrifizieren, und wir werden diese Ziele hoffentlich übertreffen. Da sind wir uns einig, und ich habe aus keinem Bundesland Widerspruch gehört: Wir glauben alle, dass wir über diese Ziele auch hinauskommen können.
Wenn es aus irgendeinem Grund nicht funktioniert, haben wir natürlich auch vorgesorgt, damit es funktioniert, und 2029 ist dann eine Verordnung des Bundesministers zu erlassen, in der die restlichen Zielwerte, die jetzt nicht einzeln auf Bundesländer aufgeteilt sind, aufgeteilt werden – das passiert natürlich auch in Abstimmung –, aber auch da greifen wir natürlich nicht in die verfassungsmäßige Raumordnungskompetenz der Länder ein.
Mir ist auch wichtig, zu betonen, dass das überragende öffentliche Interesse für die erneuerbare Energie nichts Negatives ist. Das ist eine große Errungenschaft, das ist eigentlich etwas, das uns dabei hilft, die rechtliche Abwägung zu treffen, nämlich zu sagen: Nein, wegen eines Ortsbilds verzichten wir nicht auf erneuerbare Energie! – Weil ganz ehrlich: Davon können die künftigen Generationen nicht wirklich viel haben (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Bundesrates Trinkl [SPÖ/Bgld.]), sondern wir müssen darauf schauen, dass wir beides machen.
Ich möchte schon auch bei all dem, was hier gesagt wurde, betonen – das ist mir ganz wichtig –: Das überragende öffentliche Interesse hebelt keine Gesetze aus. Es müssen weiterhin alle Anliegen geprüft werden. Es muss alles angeschaut werden, besonders der Naturschutz, und es muss gemeinsam gehen. Das ist unser Anspruch: dass wir gemeinsam Klimaschutz, Naturschutz und auch Standortschutz betreiben. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben heute sehr viel über Windräder gehört, wo sie stehen, und wir haben auch viel über Technologien gehört. Ich kann es ganz klar sagen: Wir werden in Österreich alle Technologien brauchen, und wir werden auch noch lange Zeit das heimische österreichische Gas brauchen. All das gehört zum Energiemix dazu, aber wir wissen, dass die Erneuerbaren langfristig für günstigere Energiepreise und Unabhängigkeit sorgen werden, und wir wissen auch, dass wir insbesondere bei der Technologie der Windkraft um die Bevölkerung werben müssen. Wir müssen Überzeugungsarbeit leisten, damit die Windkraft als selbstverständlicher Teil gesehen wird und damit vor allem die teilweise völlig an den Haaren herbeigezogene Angstmache gegen die Windkraft endlich aufhört.
Wir haben uns dazu im Gesetz auch etwas überlegt, das nennt sich Energiewendebeteiligung, denn ich finde, die Gemeinden, die sich proaktiv dafür entscheiden, dass so ein Projekt bei ihnen stattfindet, die diesen Nutzen erkannt haben, sollen auch einen Nutzen für ihre Gemeindebudgets haben, und deshalb haben wir eine Energiewendebeteiligung verankert: um die Akzeptanz der Bevölkerung unter anderem auch für die Windkraft zu steigern. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)
Weil ich diese Reden hier bei Ihnen ja sehr genieße und ich mich daran erinnern kann, dass mir beim letzten Mal mehrmals gesagt wurde: Strom wurde nicht billiger!, will ich nur auf die jüngste Inflationsstatistik, eine Analyse, hinweisen, die zeigt, dass der Strom mit minus 10,7 Prozent gerade durchaus sehr dämpfend wirkt. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir einiges in diesem Gesetz verankert haben, nämlich Kleinigkeiten, auf die man vielleicht normalerweise nicht so achtet, die auch dafür sorgen, dass es günstiger wird. Wir haben beim letzten Mal sehr viel über die Netzkosten, die explodieren, gesprochen. Wir haben in diesem Gesetz zum Beispiel verankert, dass die innovativen Technologien wie sogenannte Karbonseile im vereinfachten Verfahren verankert werden können. Was heißt das? – Mit diesen neuen Seilen in den höherrangigen Leitungen kann bis zu 80 Prozent mehr Strom durch bestehende Leitungen transportiert werden. Das erspart uns enorm Ausbaukosten, das macht es effizienter, und das macht am Ende des Tages auch die Stromkosten für Unternehmen und Bevölkerung günstiger. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)
Es war jetzt ein kleiner Auszug aus den vielen Argumenten, bei denen ich mir denke, Sie könnten Ihre Hand bei der Abstimmung ja vielleicht doch heben. Ich glaube, mit diesem Gesetz ist vieles gelungen, und ich freue mich schon auf den nächsten Auftritt hier, denn wir haben noch einiges vor. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].)
12.36
Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sebastian Stark. Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.