RN/53
13.34
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke schön. – Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Frau Bundesrätin Kittl, ich möchte vielleicht ganz kurz auf Ihren Redebeitrag eingehen und damit beginnen, dass ich überzeugt davon bin, dass wir mit dem Unterstützungsfonds für Alleinerziehende nicht alle Probleme für armutsbetroffene Menschen in Österreich ausgeräumt haben. Das ist überhaupt keine Frage. Wir haben eine große Aufgabe, das ist heute schon ein paar Mal angesprochen worden. Es gibt im Regierungsübereinkommen auch weiterführende Maßnahmen, an denen gerade unsere Frau Bundesministerin Schumann intensiv arbeitet.
Was der Unterstützungsfonds aber schon ist, ist ein Teil zur Armutsbekämpfung speziell für eine Personengruppe, nämlich für Alleinerziehende. (Zwischenruf der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) Ich finde das sehr, sehr wichtig und es ist auch tatsächlich erstmals so, dass es diesen Unterstützungsfonds gibt. Es ist ein Fonds, der nachhaltig ist, und es ist auch ein Fonds – das ist in Zeiten unserer angespannten Budgets wichtig –, der finanziert und auch gegenfinanziert ist. (Beifall bei der SPÖ.) Ich glaube, das ist uns extrem wichtig: dass wir keine Maßnahmen setzen, die dann wieder nur kurzfristig wirken, sondern solche, die tatsächlich nachhaltig wirken und unsere Familien oder Alleinerziehenden in Österreich tatsächlich unterstützen. Deswegen freue ich mich, dass der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende beschlossen wird.
Ich bin überzeugt davon, dass wir damit eine Versorgungslücke schließen – das ist heute schon ein paar Mal angesprochen worden –, weil er genau dort einsetzen wird, wo weder Unterhalt noch Unterhaltsersatzleistungen ausbezahlt werden. Wenn man sich die Zahlen anschaut, die heute auch schon angesprochen wurden, dann sieht man eigentlich, wie wichtig dieser Unterstützungsfonds gerade jetzt ist. Wir wissen, dass 46 Prozent der Alleinerziehenden und fast jedes zweite Kind in alleinerziehenden Haushalten armutsgefährdet oder ausgrenzungsgefährdet sind. Deswegen ist dieser Unterstützungsfonds aus unserer Sicht ganz besonders wichtig, geschätzte Damen und Herren im Bundesrat! (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir alle die Erziehung von Kindern oder das Aufziehen von Kindern schön finden. Ich glaube, das ist auch etwas, was unsere Gesellschaft bereichert, was uns als Männer und Frauen, als Mütter und Väter bereichert. Das ist einfach etwas Schönes und es soll auch einmal gesagt werden, dass das alles nicht nur schwer ist. Aber natürlich ist es gerade für Alleinerziehende besonders herausfordernd, jeden Tag die vielen Anforderungen zu meistern. Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, Familie und Haushalt unter einen Hut zu bringen, den Beruf zu finden, der sich mit den Betreuungspflichten vereinbaren lässt: Das ist für Alleinerziehende noch einmal herausfordernder. Genau deswegen brauchen wir für jene Alleinerziehenden, bei denen dann auch noch Unterhaltszahlungen oder Hinterbliebenenleistungen ausbleiben, diesen Fonds, weil zu den Herausforderungen im Alltag nicht auch noch der finanzielle Druck den Menschen Sorgen machen soll.
Es ist heute schon ein paar Mal angesprochen worden: Wenn Kinder in Armut aufwachsen, bedeutet das ja auch ein Nicht-Teilhaben-Können. Ich glaube, das ist für Kinder tatsächlich das Allerschwierigste. Da ist es egal, geschätzte Damen und Herren von den Freiheitlichen, ob es Kinder von ausländischen Staatsbürger:innen oder von österreichischen Staatsbürger:innen sind. (Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]: Das ist nicht egal!) Kinder haben das Recht, an der Gesellschaft teilzunehmen, haben das Recht, an Geburtstagsfeiern, an Schulausflügen et cetera teilzunehmen. Kinder von Alleinerziehenden sind eben oftmals ausgeschlossen. Und da sollte die Nationalität aus meiner Sicht eigentlich keine Rolle spielen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätinnen Deutsch [NEOS/W] und Kittl [Grüne/W].)
Ich habe ein paar Zahlen dabei, um das auch ein bisschen in Relation zu setzen. Meine Zahlen belegen, dass rund zwei Drittel der Alleinerziehenden in Österreich mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind; also nur ein Drittel sind es eben nicht. Und für diesen Fonds gibt es Richtlinien, wer dadurch tatsächlich unterstützt werden kann. Das ist an den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich und an den Hauptwohnsitz geknüpft. Personen mit einem unsicheren Aufenthaltstitel oder Asylwerber:innen erhalten keine Leistung. Es braucht also schon Voraussetzungen, damit dieser Unterstützungsfonds auch tatsächlich wirksam wird.
Ich würde Sie wirklich bitten – das ist auch heute schon angesprochen worden –, dass wir, gerade wenn es um Kinder geht, jetzt nicht noch zwischen guten und schlechten Menschen, die in Österreich leben, unterscheiden. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Es geht nicht um gut oder schlecht! Das haben Sie missverstanden!) Es geht um Kinder und jedes Kind soll uns eigentlich gleich viel wert sein, geschätzte Damen und Herren im Bundesrat! (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Zum Unterstützungsfonds selber wurde schon viel gesagt. Er richtet sich an drei Gruppen: Es geht um Alleinerziehende, deren unterhaltspflichtige ehemalige Partner nicht zahlen können, weshalb keine Unterhaltspflicht besteht, oder bei denen diese eben nicht greifbar oder auffindbar sind. Da geht es auch um Fälle, in denen zum Beispiel ein Elternteil schwer erkrankt ist und das nachgewiesen ist und er deswegen keinen Unterhalt zahlen kann.
Es geht um Alleinerziehende, die keine Hinterbliebenenleistungen erhalten, wenn ein Elternteil verstorben ist. Ich glaube, das ist ganz besonders tragisch, und dann braucht es einfach die Unterstützung des Staates; da wird der Unterstützungsfonds auch wirksam.
Und es geht auch – das ist schon angesprochen worden – um Alleinerziehende, die Gewalt durch den Unterhaltsschuldner erfahren haben. Es ist halt leider tatsächlich oftmals so, dass aus Angst vor weiterer Eskalation dann kein Unterhalt eingefordert wird. Da springt in Zukunft auch der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende ein, und ich bin überzeugt davon, dass das unglaublich wichtig ist, damit sich Frauen, die von Gewalt betroffen sind, eine neue Existenz, ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben aufbauen können. Dafür werden einmalige Unterstützungsleistungen von maximal 4 000 Euro zur Verfügung gestellt und von Gewalt betroffene Frauen können dadurch aus ihrer Gewaltbeziehung in ein gewaltfreies Leben einsteigen. Ich glaube, das ist unglaublich wichtig. Auch da ist es aus meiner Sicht relativ nachrangig, oder eigentlich hundertprozentig nachrangig, ob jene Frau, die von Gewalt betroffen ist, eine Staatsbürgerin ist oder keine Staatsbürgerin ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Kofler [FPÖ/NÖ].)
Geschätzte Damen und Herren, Armutsbekämpfung ist der Sozialdemokratie ein wirklich großes Anliegen. Wir werden Schritt für Schritt Maßnahmen setzen, um im Bereich der Armutsbekämpfung tatsächlich größere Schritte vorwärts zu machen. Der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende ist ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung, mit dem wir wirklich jene Alleinerziehenden unterstützen können, die aus den genannten Gründen eben keinen Anspruch haben oder keine Möglichkeit haben, Unterhalt einzufordern. Ich bedanke mich, dass wir hier im Bundesrat eine große Zustimmung haben werden, und ich bin überzeugt davon, dass wir damit wirklich einen gemeinsamen großen Schritt in Richtung Armutsbekämpfung für Alleinerziehende in Österreich gehen. Danke für Ihre Zustimmung! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
13.41
Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. (Bundesrat Amhof [FPÖ/W]: O ja!)
Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Kollege.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.