RN/57
13.51
Bundesrat Nikolaus Amhof (FPÖ, Wien): Danke für das neuerlich erteilte Wort. – Bezüglich dieses „Stasi“-Ordnungsrufes: Ich möchte das schon so kommentieren, dass es Meinungsumfragen gibt, dass mehr als 50 Prozent der Österreicher und auch der Deutschen der Meinung sind, dass man in Österreich oder Deutschland seine Meinung nicht mehr frei äußern kann. (Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Das sind eure Umfragen, oder wie? Das sind eure Umfragen? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist zumindest eine Meinung, die ich jetzt auch als verifiziert ansehen würde.
Wenn dann obendrein der Druck auf diejenigen, die ihre Meinung äußern – zum Beispiel Korporierte, aber auch verschiedene Parteien –, zunehmend wächst und auch Überwachungsmechanismen von privaten Organisationen, zum Beispiel vom Dokumentationsarchiv, eingesetzt werden, dann kann man schon darüber diskutieren, ob da nicht zumindest eine Annäherung an diese Situation, die man seinerzeit in der DDR hatte, stattfindet.
Ich war in der DDR, habe das erlebt. Da war es auch so, dass üblicherweise Menschen, wenn sie etwas geredet haben, nach links und rechts geschaut und sich überlegt haben: Darf man das da sagen?
Ich sage nicht, dass wir dort sind – insofern war der Ordnungsruf gut –, aber wir sollten aufpassen, dass wir uns als demokratische Politiker nicht zunehmend in diese Richtung entwickeln.
Zu den Menschenrechten: Frau Kollegin (in Richtung Bundesrätin Arpa [SPÖ]), es ist nicht richtig, was Sie sagten, denn es gibt kein Menschenrecht, das Alleinerzieher oder Personen aus der ganzen Welt berechtigen würde, nach Österreich zu kommen und ihre Kinder mitzunehmen. Die haben kein Menschenrecht darauf, dass sie von uns versorgt werden. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Dieses Menschenrecht müssen Sie mir zeigen, das existiert nicht (Bundesrat Wanner [SPÖ/Sbg.]: Das wird bei dir nie existieren!), und darauf wollte ich hinweisen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.53
Präsident Markus Stotter, BA: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.