RN/59
Beschluss des Nationalrates vom 10. Juni 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (818/A und 512 d.B. sowie 11824/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 10. Juni 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Opferfürsorgegesetz geändert werden (513 d.B. sowie 11825/BR d.B.)
Präsident Markus Stotter, BA: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatter zu Tagesordnungspunkt 5 und 6 ist Herr Bundesrat Thomas Schmid. – Ich bitte um die Berichte.
RN/60
Berichterstatter Ing. Thomas Schmid: Danke schön, Herr Präsident!
Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juni 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden, bringen.
Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme noch zu Tagesordnungspunkt 6: Des Weiteren darf ich Ihnen den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juni 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Opferfürsorgegesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Sandro Beer, und ich erteile dieses.
RN/61
13.55
Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte heute meinen Redebeitrag mit einem großen Danke vor allem an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gerade jetzt unter diesen schwierigen Voraussetzungen der anhaltenden Hitze in den jeweiligen Bereichen dafür sorgen, dass unser Land am Laufen bleibt, beginnen. – Herzlichen Dank dafür. (Allgemeiner Beifall.)
Herr Bundesrat Amhof, Ihre Ablehnung zu diesem Punkt und Ihre Darstellungen, die mich mehr als sehr nachdenklich stimmen, schärfen unsere Haltung. Wir wissen, wofür wir hier stehen, und wir wissen ganz genau, wofür wir hier gemeinsam stehen. (Bundesrat Kober [FPÖ/Stmk.]: Es klatscht gar keiner!)
In Richtung des Herrn amtierenden Präsidenten Markus Stotter möchte ich auch noch ein herzliches Danke aussprechen, vor allem für seine Sachlichkeit, für das verbindende Element, für die umsichtige Vorsitzführung und für diese inhaltlich sehr starke Präsidentschaft. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Zur Novelle: Wenn wir Menschen mit dem Sozialstaat in Kontakt treten, dann geschieht das meist in sehr schwierigen Lebenssituationen. Es geht oft um Krankheit, um Behinderung und um die Frage, wie das eigene Leben in Zukunft gestaltet werden kann und welche Unterstützung notwendig wird. Gerade dann muss der Staat nicht nur korrekt handeln, nein, dann muss er auch sehr verständlich und respektvoll handeln, und vor allem müssen Entscheidungen nachvollziehbar sein. Genau darum geht es in dieser Novelle.
In den vergangenen Monaten, in der vergangenen Zeit haben wir immer wieder bemerkt – und wir kennen das aus vielen Gesprächen –, dass Betroffene uns von Problemstellungen bei Begutachtungen berichtet haben. Wir haben erlebt, dass sich Menschen in solchen Situationen oft alleingelassen fühlen, verunsichert waren oder sich teilweise auch nicht ausreichend ernst genommen gefühlt haben. Diese Rückmeldungen dürfen wir nicht einfach zur Kenntnis nehmen, wir müssen daraus Konsequenzen ziehen.
Mit dem heute vorliegenden Gesetz setzen wir einen wichtigen Schritt. Künftig besteht ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch darauf, bei medizinischen Begutachtungen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Das gilt etwa dann, wenn Menschen bei der Pensionsversicherungsanstalt wegen einer I-Pension oder Berufsunfähigkeitspension untersucht werden. Das gilt bei Begutachtungen im Zusammenhang mit beruflicher Reha. Das gilt bei Untersuchungen durch das Sozialministeriumservice, etwa wenn der Grad einer Behinderung festgestellt wird oder wenn es um Behinderten- oder Parkausweise geht. Das gilt auch im Bereich des Sozialentschädigungsrechts, also dort, wo Menschen aufgrund von Schädigungen, Verfolgung oder Gewalt Anspruch auf Unterstützung durch die Republik haben.
Auch das Kriegsopferversorgungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz werden nun entsprechend berücksichtigt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für viele mag das jetzt eine kleine Geschichte sein, aber für jene Betroffenen, die sich diesen Begutachtungen stellen müssen, ist es eine wichtige Ebene.
Wer vor einer medizinischen Untersuchung steht und weiß, dass er einen Termin vor sich hat, bei dem es um wesentliche Entscheidungen über das eigene Leben, über die Zukunft geht, empfindet oft sehr großen Druck. Es macht einen Unterschied, ob jemand dort alleine sitzt oder ob man eine vertraute Person an seiner Seite hat.
Eine Vertrauensperson kann in dieser wichtigen Situation Sicherheit geben, sie kann unterstützen und wenn etwas nicht verstanden wird, kann sie helfen, Sachverhalte klar darzustellen. Vor allem vermittelt sie aber das Gefühl, mit den eigenen Sorgen nicht allein zu sein.
Es geht vor allem auch um die Würde der Menschen, die auf die Leistungen unseres Sozialstaats vertrauen. Ich bin überzeugt, die Stärke unseres Sozialstaates zeigt sich nicht nur an Leistungen, die er gewährt, es ist auch wichtig, wie er den Menschen begegnet.
Deshalb ist diese Novelle ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig sollten wir uns nichts vormachen: Mit diesem Beschluss sind noch nicht alle Probleme gelöst. Auch das wurde mehrfach berichtet. Deshalb arbeiten wir mit Nachdruck an weiteren Verbesserungen. Die heute beschlossene Regelung ist daher kein Endpunkt, sondern ein weiterer Schritt auf einem Weg, den wir konsequent weitergehen.
Zum Tagesordnungspunkt betreffend das Kriegsopferversorgungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz möchte ich festhalten: Die Zahl der Betroffenen ist geringer geworden, unsere Verantwortung ihnen gegenüber bleibt aber bestehen. Wer aufgrund von Krieg, Verfolgung oder historischem Unrecht Anspruch auf Unterstützung hat, muss darauf vertrauen können, dass der Staat seine Verantwortung ernst nimmt und die Menschen mit Respekt behandelt.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Politik wird oft genug an großen Schlagzeilen gemessen, für die Menschen sind es aber oft kleine Entscheidungen, die sich essenziell auf ihre Lebensrealitäten auswirken. Genau darum ersuche ich um Zustimmung zu dieser Novelle. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
14.02
Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile es.
RN/62
14.02
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Zuhörer hier und zu Hause! Ich möchte auch einmal pathetisch beginnen und an meinen letzten Redebeitrag von der vorigen Bundesratssitzung anknüpfend sagen: Die Würde des Menschen ist unteilbar. Ich möchte auch den bekannten Satz wiedergeben, dass man den Wert einer Gesellschaft daran erkennt, wie sie mit den Schwächeren umgeht. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Deswegen ist die jetzt behandelte Gesetzesnovelle so wichtig, weil seit einiger Zeit der Eindruck entstanden ist, dass seitens der Gutachter bei Begutachtungen wertschätzender Umgang, sogar höfliches Entgegenkommen und genaues Hinhören auf die Äußerungen der zu Begutachtenden zu fehlen scheinen. Auch werden die vorgelegten Befunde von Ärzten und Fachärzten manchmal nicht entsprechend gewürdigt beziehungsweise sogar abgelehnt.
Die Beschwerden über diese Vorgangsweisen haben sich zuletzt leider vermehrt und dass sie berechtigt waren, zeigen die Ergebnisse von späteren Gerichtsverfahren, bei denen die Pflegegeldeinstufungen bekämpft wurden.
Gerade in der schwierigen Situation, in der sich der meist ältere Mensch befindet, wenn er um eine Unterstützung ansucht, ansuchen muss und dann richtigerweise einer Begutachtung zur Einschätzung des Falles unterzogen wird, muss auch genügend Zeit für verständliche und respektvolle Kommunikation sein. So ist dieser Schritt, ab 1. September bei Begutachtungen eine Vertrauensperson dabeizuhaben, sehr hilfreich. Auch in anderen Ländern ist das durchaus üblich und bereits eingeführt.
Die Vertrauenspersonen bieten den Betroffenen Sicherheit und Hilfe und sind sogar für den Gutachter eine womöglich konkrete Auskunftsperson. Aus eigenem Erleben kann ich berichten, dass eine Vertrauensperson bei den Begutachtungen für die Pflegegeldeinstufungen, bei denen dies schon gilt, für beide Seiten wertvoll ist, auch für den Gutachter oder die Gutachterin, weil im Gespräch durch die Teilnahme der Vertrauensperson auch von Anfang an mehr Vertrauen herrscht.
Jetzt wird diese Regelung auf alle Bereiche erweitert, die irgendwie für Versicherungsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit, der beruflichen Rehabilitation, im Einschätzungsverfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung und so weiter zuständig sind. Ich möchte das nicht alles aufzählen, wir haben das im Ausschuss auch schon genau besprochen.
Die Betroffenen sind über den Termin auch vorab zu informieren, außer natürlich im Falle des Verdachtes eines Sozialleistungsbetruges.
Wie schon mein Kollege vorhin gesagt hat: Da sitzt ein Mensch, er ist meistens schwer krank, er braucht Unterstützung, er kann seine Situation vielleicht nur mühsam erklären. Genau in dieser Situation wird durch den Gutachter entschieden, wie stark jemand eingeschränkt ist und welche Hilfe und Unterstützung ihm zusteht.
Ob Menschen ein Verfahren als fair empfinden, hängt weniger vom Ergebnis ab, als vielmehr davon, ob sie sich ernst genommen fühlen, ob sie ihre Situation auch ausreichend erklären können und ob sie verstehen, was passiert.
Es geht also um den Umgang. Wie mein Vorredner auch schon gesagt hat, ist es ein kleiner Punkt, im menschlichen Umgang aber sehr wichtig. Mit der Vertrauensperson wird es besser. Deshalb danke ich für die einhellige Annahme. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)
14.06
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Manfred Repolust. Ich erteile es.
RN/63
14.06
Bundesrat Manfred Repolust (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher! Wir beraten heute den Initiativantrag 818/A, mit dem gleich acht Bundesgesetze geändert werden. Auf den ersten Blick klingt das nach einer technischen Sammelnovelle, tatsächlich geht es aber um etwas sehr Konkretes und sehr Menschliches, um das Recht, bei medizinischen Begutachtungen nicht allein zu sein.
Die Freiheitliche Partei wird diesem Antrag zustimmen. Wir stimmen zu, weil damit die Rechte von Menschen gestärkt werden, die sich häufig in schwierigen, belastenden und manchmal existenziellen Verfahren befinden. (Beifall bei der FPÖ.)
Künftig soll es in mehreren Verfahren möglich sein, auf Wunsch eine Vertrauensperson zur Untersuchung beizuziehen. Das betrifft etwa Verfahren nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz, es betrifft aber auch das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz. Damit wird ein einheitlicher Grundsatz geschaffen: Wer sich einer Begutachtung stellen muss, soll nicht das Gefühl haben, allein einer Institution, einem Gutachter oder einer Behörde gegenüberzustehen. Das ist richtig, das ist vernünftig und das ist aus unserer Sicht auch längst überfällig.
Man muss sich die Lebenslage der Betroffenen vor Augen führen. Da geht es nicht um irgendeinen bürokratischen Termin, da geht es oft um die Frage, ob jemand noch arbeitsfähig ist. Es geht um Rehabilitation, es geht um die Feststellung einer Behinderung, es geht um Ansprüche nach einem Gesundheitsschaden, nach einem Impfschaden, nach einem Heeresdienst oder nach einer Straftat. Für die Betroffenen hängt an solchen Verfahren sehr viel: finanzielle Sicherheit, persönliche Würde, Anerkennung des erlittenen Schadens und oft auch das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Wer in solchen Situationen zu einer medizinischen Untersuchung geladen wird, ist häufig angespannt, verunsichert oder ohnehin gesundheitlich belastet. Eine Vertrauensperson kann da helfen, sie kann beruhigen, sie kann unterstützen, sie kann dazu beitragen, dass sich Betroffene besser ausdrücken können, sie kann Missverständnisse vermeiden und den Betroffenen das Gefühl geben, nicht ausgeliefert zu sein.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, unsere Zustimmung bedeutet aber nicht, dass wir diesen Antrag oder diese Gesetzesänderung unkritisch bejubeln; im Gegenteil: Gerade weil das Anliegen so selbstverständlich ist, muss man eine kritische Frage stellen. Warum braucht es dafür im Jahr 2026 überhaupt erst eine ausdrückliche gesetzliche Regelung? Ein moderner Rechtsstaat sollte den respektvollen Umgang mit Bürgern nicht erst nachträglich in acht Gesetzen festschreiben müssen. Es sollte längst gelebte Praxis sein, dass Menschen in belastenden Verfahren eine Person ihres Vertrauens mitnehmen können. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn das jetzt ausdrücklich geregelt werden muss, zeigt das auch, dass in der Vergangenheit offenbar zu wenig aus Sicht der Betroffenen gedacht wurde.
Beim ASVG, GSVG und BSVG geht es vor allem um Versicherungsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit und um berufliche Rehabilitation. Das sind Verfahren, bei denen Menschen oft ohnehin unter Druck stehen, weil ihre berufliche und wirtschaftliche Zukunft auf dem Spiel steht.
Im Behinderteneinstellungsgesetz und im Bundesbehindertengesetz geht es um Menschen mit Behinderungen. Gerade in diesem Bereich braucht es besondere Sensibilität, klare Kommunikation und ein Verfahren, das nicht zusätzlich belastet.
Beim Heeresentschädigungsgesetz geht es um Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit dem Dienst im Heer. Auch da ist es richtig, dass die Schutzrechte der Betroffenen gestärkt werden.
Beim Impfschadengesetz und beim Verbrechensopfergesetz sprechen wir von besonders sensiblen Verfahren. Wer einen Impfschaden geltend macht oder Opfer einer Straftat wurde, braucht nicht Misstrauen und Hürden, sondern ein faires, transparentes und menschliches Verfahren. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Vereinheitlichung über diese acht Gesetze hinweg ist daher sinnvoll. Sie schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Trotzdem dürfen wir uns nichts vormachen. Diese Novelle löst nicht die eigentlichen strukturellen Probleme des Begutachtungswesens. Sie verkürzt keine langen Verfahrensdauern, sie beseitigt keine unterschiedlichen Beurteilungen vergleichbarer Fälle, sie garantiert noch keine höhere Qualität der Gutachten, sie verhindert nicht automatisch, dass Menschen mehrere Untersuchungen durchlaufen müssen, und sie nimmt den Betroffenen nicht das Gefühl, sich manchmal gegen eine schwer verständliche Bürokratie behaupten zu müssen.
Eine Vertrauensperson ist wichtig, aber eine Vertrauensperson ersetzt keine objektive Begutachtung, keine ausreichende Qualitätssicherung und keine Verwaltung, die verständlich, rasch und bürgernah arbeitet.
Auch ein weiterer Punkt muss angesprochen werden: Die Kosten für die Vertrauensperson werden nicht ersetzt. Das mag verwaltungstechnisch und budgetär erklärbar sein, in der Praxis bedeutet es aber, dass nicht alle Menschen dieses Recht gleich leicht wahrnehmen können. Wer Familie, Freunde oder ein stabiles Umfeld hat, wird leichter jemanden mitnehmen können. Wer alleinstehend ist, gesundheitlich stark eingeschränkt ist oder niemanden hat, der Zeit und Möglichkeit zur Begleitung hat, steht trotz dieses neuen Rechts weiterhin vor praktischen Hürden. Auch das zeigt: Ein Recht auf dem Papier ist wichtig, aber es muss im Alltag der Menschen auch tatsächlich nutzbar sein. (Beifall bei der FPÖ.)
Für uns Freiheitliche steht der Bürger im Mittelpunkt. Der Staat hat den Menschen zu dienen und nicht umgekehrt. Gerade in Verfahren, bei denen es um Gesundheit, Existenz, Behinderung, Entschädigung oder Opferrechte geht, darf der Bürger nicht das Gefühl haben, ein Bittsteller zu sein. Wir wollen einen Staat, der klar entscheidet, aber fair, einen Staat, der prüft, aber respektvoll, einen Staat, der Leistungen nicht leichtfertig vergibt, der Menschen aber auch nicht durch unverständliche Verfahren zermürbt.
Deshalb sagen wir: Ja, diese Novelle ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber sie darf nicht als Ersatz für echte Reformen verkauft werden. Wir erwarten einheitliche Qualitätsstandards für Gutachten, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen, ausreichend qualifizierte Sachverständige, raschere Verfahren und eine Sprache der Verwaltung, die die Bürger und die Menschen auch verstehen.
Wir erwarten außerdem, dass die Erfahrungen der Betroffenen ernst genommen werden. Wenn Menschen berichten, dass sie sich über Jahre hinweg nicht gehört fühlen, darf die Politik das nicht abtun. Dann muss man hinschauen, dann muss man Verfahren verbessern, dann muss man Vertrauen zurückgewinnen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir Freiheitliche stimmen diesem Antrag zu, weil er die Rechtsstellung der Betroffenen verbessert. Wir stimmen zu, weil Menschen in belastenden Begutachtungssituationen Unterstützung verdienen, und wir stimmen zu, weil Transparenz und Fairness in solchen Verfahren gestärkt werden.
Unsere Zustimmung ist aber auch mit einer klaren Botschaft verbunden: Das Begutachtungswesen braucht mehr als punktuelle Korrekturen. Es braucht Qualität, Nachvollziehbarkeit, Bürgernähe und Respekt. Diese Novelle ist ein richtiger Schritt, aber sie darf nicht der letzte bleiben. Transparenz, Fairness und Menschlichkeit dürfen keine Ausnahme sein, sie müssen gelebter Standard in unserem Rechtsstaat sein und bleiben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.16
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es.
RN/64
14.16
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn ich als Vierte spreche, ist es ja meistens so, dass drei Menschen vor mir geredet haben. (Heiterkeit der Rednerin. – Beifall des Bundesrates Fischer [SPÖ/NÖ]. – Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Exakt! Das stimmt!) – Ja, ja, ich kann auch rechnen. Ich möchte mich bei Kollegen Beer und bei dir, liebe Kollegin Neurauter, bedanken. Und, das muss ich jetzt einmal sagen: Auch Kollege Repolust hat unaufgeregt einen umfassenden Problemaufriss gemacht. – Danke dafür. (Bundesrat Repolust [FPÖ/Stmk.]: Danke! – Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.]: Dass du einmal ein Lob kriegst von einer Grünen!) –Ja, was es wiegt, das hat es, das ist einfach so. Aber keine Sorge, ich kann noch ergänzen.
Ich möchte gleich einhaken – ich glaube, du hast es gesagt, liebe Kollegin Neurauter –: Es geht um Würde. Es geht in erster Linie um Würde, es geht aber auch um Selbstbestimmung. Es geht um die zentrale Frage, wie wir mit Menschen in besonderen, verletzlichen, in vulnerablen Lebenssituationen umgehen.
Wir haben es heute schon gehört: Wer zu einer Begutachtung geht, ist meistens in einer verletzlichen Situation. Es geht um Menschen, die krank sind, es geht um Menschen mit Behinderung, es geht um Menschen, die um ihre Existenzsicherung bangen, und es geht um Menschen, deren Kräfte ohnehin schon sehr begrenzt sind. Ich verweise da insbesondere auf Menschen mit ME/CFS, die kaum noch Kraft finden können, so einen Termin wahrzunehmen.
Für all diese Menschen geht es um weit mehr als nur um einen Termin. Es geht um ihre Zukunft und es geht um Sicherheit. Es geht aber auch um die Frage, ob sie gehört und ernst genommen werden.
Eine Begutachtung ist nie nur ein medizinischer Vorgang, sie ist eine Situation mit einem deutlichen Ungleichgewicht. Auf der einen Seite steht die fachliche Autorität, und auf der anderen Seite finden wir Menschen, die erschöpft sind, die Schmerzen haben, die Angst haben oder die auch befürchten, einfach etwas Falsches zu sagen.
Gerade in solchen Situationen ist eine Vertrauensperson kein Luxus oder Komfort, sie ist eine Unterstützung. Sie gibt Sicherheit und sie hilft auch, dass wichtige Informationen nicht verloren gehen. Sie hilft dabei, Fragen zu beantworten, sie hilft vor allen Dingen dabei, sich nicht allein zu fühlen, und – das ist ganz wichtig und wesentlich – sie kann auch verhindern, dass Menschen einfach aufgeben.
Nicht wenige Menschen verzichten auf ihre Rechte, weil ihnen einfach die Kraft fehlt, sich durch komplizierte Verfahren zu kämpfen; nicht, weil sie keine Ansprüche hätten, sondern weil sie einfach erschöpft sind, weil sie nicht mehr können, weil sie sich einem System gegenüberstehen sehen, das sie als übermächtig empfinden. Ein Sozialstaat darf nicht nur Rechte auf dem Papier gewähren, er muss dafür sorgen, dass Menschen diese Rechte auch tatsächlich wahrnehmen können.
Ich habe gesagt, ich kann etwas dazu ergänzen. Ich möchte Sie an einem persönlichen Beispiel teilhaben lassen – ich habe es, glaube ich, eh schon einmal erwähnt –: Ich begleite einen älteren Herren, einen hochgebildeten Menschen, einen Nuklearphysiker, der sein ganzes Leben lang selbstständig gelebt hat. Der ist geistig völlig klar, hat einen extrem eigenen, starken Willen und möchte natürlich, selbstverständlich, mitreden, wenn es um ihn selbst geht. Er ist heute auf Unterstützung angewiesen und regelmäßig kommt die Hauskrankenpflege. Dabei habe ich erlebt, wie verletzlich ein Mensch werden kann, wenn er plötzlich von der Hilfe anderer abhängig wird – nicht weil ihm die geistigen Fähigkeiten fehlen, sondern weil er spürt, dass andere über Abläufe bestimmen, dass Zeitdruck herrscht und dass seine eigene Stimme manchmal zu wenig Platz findet. Ich habe dabei auch erlebt, wie groß Angst werden kann. Er hat mir nämlich erzählt, dass er oft in der Nacht, bevor die Hauskrankenpflege kommt, gar nicht mehr schlafen kann, er hat gesagt, nur 2 Stunden oder so – nicht weil er Angst hätte vor den Menschen, die kommen und ihm helfen, sondern weil er einfach, ganz banal, Angst hat, die Türglocke nicht zu hören, und weil er Angst hat, jemandem zur Last zu fallen, weil er Angst hat, dass etwas nicht funktioniert.
Ich glaube, wir denken jetzt alle dasselbe: So etwas darf nicht passieren! Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, dürfen nicht zusätzlich Angst entwickeln. Sie dürfen nicht das Gefühl bekommen, ihre Würde zu verlieren, nur weil sie Hilfe brauchen.
Ich habe leider auch Ähnliches bei Begutachtungen erlebt, nämlich wie groß ein Machtgefälle sein kann, wie vulnerabel Menschen werden, wenn sie das Gefühl haben, beurteilt zu werden, und – ganz wichtig – wie schwer es ist, die eigene Situation in wenigen Minuten darstellen zu müssen, aber auch – ich war schon bei Begutachtungen dabei –, wie erleichtert Menschen sind, wenn jemand an ihrer Seite steht, an ihrer Seite sitzt, der zuhört, der stärkt, der Sicherheit vermittelt, denn Krankheit und Pflegebedürftigkeit machen einen Menschen nicht weniger mündig, und Abhängigkeit darf niemals bedeuten, dass Menschen aufhören, Subjekt ihres eigenen Lebens zu sein. Darum ist auch das Recht auf eine Vertrauensperson weit mehr als eine organisatorische Regelung. Es ist tatsächlich ein Zeichen des Respekts, es ist ein Zeichen der Menschlichkeit und es ist ein Zeichen dafür, dass unser Sozialstaat Menschen gerade dann zur Seite steht, wenn sie verletzlich sind.
Wir Grüne begrüßen diese Änderung ausdrücklich. Sie ist richtig, sie ist notwendig, sie wird vielen Menschen helfen. Gleichzeitig wissen wir aber auch, so wie es Kollege Repolust schon gesagt hat: Damit sind überhaupt nicht alle Herausforderungen gelöst. – Es braucht weiterhin hohe Qualitätsstandards bei Begutachtungen, transparente Verfahren und einen respektvollen Umgang mit den Betroffenen, denn Objektivität und Menschlichkeit schließen einander keinesfalls aus. Ein Verfahren wird nicht schlechter, wenn Menschen mit Respekt behandelt werden – ganz, ganz, ganz im Gegenteil: Es wird besser.
Am Ende zeigt sich die Stärke eines Sozialstaates nicht daran, wie er mit den Starken umgeht, sie zeigt sich daran, wie er mit den Menschen umgeht, wenn sie verletzlich sind. Vielleicht ist das eigentlich die wichtigste Botschaft dieses Gesetzes: Du musst da nicht alleine durch! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
14.24
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Staatssekretärin Königsberger-Ludwig. – Bitte schön.
RN/65
14.24
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, Herr Vorsitzender! Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte auch mit einem Danke an Sie alle für diese sehr wertschätzenden und respektvollen Redebeiträge beginnen. Ich denke mir, das ist auch gut für das Hohe Haus, wenn bei so einer Thematik ein großes gemeinsames Commitment da ist und wenn man respektvoll mit dieser Materie umgeht. Ich finde das ein sehr schönes Zeichen.
Es ist schon oft angesprochen worden, dass Begutachtungsverfahren für Menschen tatsächlich mit viel Unsicherheit, mit viel Anspannung und natürlich auch mit einem Gefühl der Verletzlichkeit verbunden sind. Es betrifft ja immer ältere Menschen, es betrifft kranke Menschen, es betrifft Menschen mit Behinderungen, mit chronischen Erkrankungen, und gerade für diese Menschen bedeutet dieser Termin dann nochmals mehr Stress, eine noch größere Herausforderung und eine noch größere Anstrengung. Deshalb ist es aus unserer Sicht besonders wichtig, dass man in dieser sensiblen Situation Menschen mit Respekt begegnet, mit Sensibilität – wie heute schon angesprochen wurde – begegnet, mit einer wertschätzenden Kommunikation, und natürlich auch mit einer Kommunikation, die verstanden wird.
Diese Herausforderungen im Bereich der Begutachtungsverfahren, die heute angesprochen wurden, auch das Machtgefälle, das Sie (in Richtung Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ]) jetzt angesprochen haben: Das zu thematisieren muss uns als Gesetzgebern und Gesetzgeberinnen einfach wichtig sein. Ich glaube, wir müssen da ganz besonders gut hinschauen, und deswegen ist es unserer Frau Ministerin Korinna Schumann wirklich ganz besonders wichtig, dass wir die Qualität der Begutachtungsverfahren kontinuierlich verbessern. Deswegen haben wir diesen vorliegenden Initiativantrag aus unserer Sicht, aus meiner Sicht relativ rasch auf den Weg gebracht, damit man einen ersten wichtigen Schritt geht, nämlich, dass man eine Vertrauensperson zu allen Begutachtungsverfahren mitnehmen kann.
Wir oder Sie, wenn Sie heute diesen Beschluss fällen, schaffen einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme von Vertrauenspersonen. Es ist schon angesprochen worden: Das gilt in Zukunft bei der Begutachtung im Rahmen des Antrags auf geminderte Arbeitsfähigkeit, bei der beruflichen Rehabilitation, aber auch beim Behindertenpass oder beim Verfahren für einen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen, es ist also wirklich eine allumfassende Möglichkeit, Vertrauenspersonen in Zukunft mitnehmen zu können.
Wir sind überzeugt davon – das ist heute auch schon ein paar Mal angesprochen worden –, dass diese Möglichkeit, eine Vertrauensperson beizuziehen, den Betroffenen mehr Sicherheit und ein bisschen mehr Rückhalt geben wird, und natürlich – das wurde auch angesprochen –, dass ihre Position im Begutachtungsverfahren gestärkt wird. Ich glaube, man muss auch darauf schauen, dass dieses Machtgefälle zumindest ein bisschen aufgebrochen wird, dass man von dieser Schieflage ein bisschen in eine Ausgewogenheit kommt.
Wir sind auch überzeugt davon, dass damit die Position der begutachteten Menschen gestärkt wird, und wir möchten damit auch zu transparenteren Verfahren beitragen. Es ist schön, wenn wir das heute beschließen, aber wir müssen die Menschen natürlich auch in Zukunft – da bitte ich Sie alle und natürlich auch die Medien – dann auch tatsächlich über diese Möglichkeit informieren. Auch dafür wird es Möglichkeiten geben, dass die Menschen über diese gesetzliche Vertretung auch rechtzeitig informiert werden, dass dann tatsächlich auch eine Vertrauensperson da sein kann. Es wurde ja angesprochen, dass es immer wieder Hilfsorganisationen oder soziale Einrichtungen gibt, die tatsächlich auch Vertrauenspersonen zur Verfügung stellen – ich nenne jetzt den Pensionistenverband oder den Seniorenbund, die Volkshilfe, die Caritas oder das Hilfswerk –, wenn Menschen alleine sind, und ich glaube, das sollten wir gemeinsam unter die Menschen bringen, damit diese Maßnahme auch tatsächlich gut greifen kann.
Abgesehen von dem Recht, eine Vertrauensperson bei Begutachtungen beizuziehen, haben wir auch im Rahmen der Begutachtungen weitere zeitnahe Verbesserungen vor. Ich möchte nur ein paar mit Ihnen teilen, damit man weiß, dass das jetzt ein erster Schritt ist, und um zu zeigen, dass wir da nicht stehenbleiben. Wir werden im Begutachtungsverfahren weitere Verbesserungen herbeiführen. Die PVA arbeitet aktuell an einer Richtlinie für Sachverständige. Dieser Leitfaden soll dann klare professionelle Kriterien vorgeben, damit auch in schwierigen Untersuchungssituationen souverän und vor allem sensibel agiert wird.
Das reicht von der transparenten Aufklärung über den Ablauf des Verfahrens bis hin zur Deeskalation. Auch das ist wichtig – dass man in einer Situation dann nicht noch, sage ich jetzt einmal, Öl ins Feuer gießt, sondern deeskalierend wirkt –, dazu wird es eben auch Leitfäden geben, und es wird in diesen Leitfäden auch über Datenschutz und auch über die fachliche Verantwortung, die Begutachterinnen und Begutachter haben, informiert. Ein Verhaltenskodex ist aber immer nur so gut – das wissen wir auch, Leitlinien sind am Papier –, wie er dann tatsächlich auch in der praktischen Umsetzung sein wird, und deshalb werden diese Standards, die wir schaffen wollen, systematisch kontrolliert, und sie sollen auch fest in Zertifizierungs- und Rezertifizierungslehrgängen verankert werden. Ich glaube, das ist ganz wichtig, dass man Leitfäden nach diesen Kriterien erarbeitet, aber dann tatsächlich auch zertifizieren lässt und Rezertifizierungen durchführt.
Gleichzeitig wird auch im Sozialministeriumservice selbst angesetzt, denn überall dort, wo im Auftrag des Sozialministeriumservice Begutachtungen stattfinden, werden die Prozesse optimiert – auch das ist wichtig. Die Ministerin schaut auch im eigenen Haus darauf, dass auch da die Prozesse optimiert werden, und es sollen tatsächlich in allen Landesstellen des Sozialministeriumservice Beschwerdemanagementstellen eingerichtet werden, an die man sich dann auch wenden kann, wenn man mit der Begutachtung nicht zufrieden ist.
Ich möchte das, so wie viele Mitglieder des Bundesrates vor mir, noch einmal betonen: Diese Maßnahmen sind ein wichtiger erster Schritt. Da sind wir alle einer Meinung. Deswegen wird im Sozialministerium die Situation im Moment aktuell wirklich mit allen Stakeholdern, mit den zuständigen Stellen, analysiert. Im Moment werden Optionen geprüft und es werden auch externe Evaluierungen bis hin zu neuen internen Überprüfungsmechanismen mit den Betroffenen, mit den Institutionen ausgearbeitet, denn das klare Ziel ist es – das möchte ich wirklich betonen –, die Prozesse qualitativ entscheidend weiterzuentwickeln. Ich glaube, das ist uns allen ein Anliegen, dass sie wirklich qualitativ weiterentwickelt werden. Am Ende jedes einzelnen Gutachtens geht es – das haben auch schon viele von Ihnen gesagt – immer um Menschen, um vulnerable Menschen, und am Ende jedes einzelnen Gutachtens muss absolute Transparenz stehen, muss Fairness stehen, und es muss auch Nachvollziehbarkeit gegeben sein. Daran wird im Moment sehr intensiv gearbeitet. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg, und ich bin davon überzeugt, dass wir, wenn wir in diesem Bereich Fortschritte erreichen, wieder eine breite Zustimmung haben werden.
Ich möchte ganz zum Schluss aber noch einmal darauf eingehen, dass wir auf der einen Seite die Kritik im Zusammenhang mit den Begutachtungsverfahren wirklich ernst nehmen, ich möchte aber schon auch betonen, dass die Gutachterinnen und die Gutachter sowie die Teams im Pensions- und Pflegegeldbereich tagtäglich eine verantwortungsvolle Aufgabe machen, und diese Tätigkeiten durchaus auch mit großer und hoher Kompetenz durchgeführt werden. Wir hören immer von den Fällen, die nicht funktionieren, aber es gibt ja auch viele Begutachtungen, die sehr wohl gut funktionieren.
Ich habe da nur eine Zahl für Sie mitgebracht: Es gibt beispielsweise alleine – im Bereich der Pflegegeldbegutachtung – 238 000 Pflegebegutachtungen jährlich, das ist schon eine beachtliche Zahl, und die Hälfte dieser Gutachten im Pflegegeldverfahren wird von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern durchgeführt. Es sind also wieder einmal speziell die Pflegekräfte, die in diesem Bereich von enormer Wichtigkeit sind und die einen wirklich großartigen Teil, einen unverzichtbaren Teil zur Stabilität unseres Sozialsystems beitragen. Ich möchte in dem Zusammenhang auch sagen, dass wir wirklich Danke für diese Arbeit sagen sollten, die da tagtäglich geleistet wird, damit die Menschen zu ihren Rechten kommen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ.)
Ja, es geht darum, die Standards gemeinsam mit den Trägern zu verbessern. Es geht dabei auch darum, dass man die Selbstverwaltung weiterentwickelt, es geht um verlässliche Rahmenbedingungen im System, und – das ist heute auch schon gefallen, ich glaube, vom Kollegen von den Freiheitlichen – es geht darum, dass wir das Vertrauen wieder zurückgewinnen, dass die Begutachtungen fair, transparent und nachvollziehbar abgehalten werden. Es geht um Haltung, es geht um die Frage, wie man mit Menschen umgeht, die unsere Unterstützung brauchen. Ich glaube oder ich bin überzeugt davon: Wir alle möchten, dass der Sozialstaat gerade in diesem Bereich das erfüllt, was wir uns alle von ihm erwarten, nämlich Menschen bestmöglich, respektvoll, wertschätzend und sensibel zu betreuen. – Ich danke Ihnen im Namen unserer Frau Ministerin herzlich für die Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.34
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile es.
RN/66
14.34
Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Da Sie ja schon den Vorrednerinnen und Vorrednern einen Dank ausgesprochen haben, nehme ich an, dass Sie mir diesen Vorschuss nun auch geben (Staatssekretärin Königsberger-Ludwig: Selbstverständlich, Sie sind eingeschlossen! – Heiterkeit bei der ÖVP) und mir noch entsprechend das eine oder andere Ohr schenken. Man könnte – was ich natürlich nicht tue – sagen, das Beste kommt zum Schluss (Heiterkeit bei der ÖVP), aber aufgrund der gut und bestens vorbereiteten Rednerinnen und Redner wäre das eine Anmaßung, die ich natürlich nicht wahrnehme.
Wenn du Hilfe brauchst, nimm die zweite Hand! – Das ist ein Ratschlag, der in verschiedenen Situationen dienlich sein kann. Bei der vorliegenden Gesetzesänderung geht es natürlich um mehr als nur um eine zusätzliche Hand. Es geht um einen Rechtsanspruch einer Person des Vertrauens, also einer Person, die man nicht gestern kennengelernt hat, sondern die man möglicherweise schon länger kennt und in die man eben Vertrauen hat. Bisher war es ja schon möglich, auch im Pflegegeldverfahren, eine Person mitzunehmen, und jetzt ist es auch im Verfahren zur Beantragung der beruflichen Rehabilitation oder der Berufsunfähigkeitspension möglich. Es geht vor allem um Personen, bei denen der Grad einer Behinderung festgestellt wird, um Personen, die im Verfahren zur Sozialentschädigung nach dem – auch schon genannt, aber ich erwähne es noch einmal – Heeresentschädigungsgesetz, dem Impfschaden- oder dem Verbrechensopfergesetz stehen. Da geht es darum, wie die Begutachtungsverfahren ablaufen.
Begutachtungsverfahren sind vor allem für ältere Menschen mit einer gewissen Unsicherheit – trotz der Lebenserfahrung, da gibt es ja einen kleinen Unterschied –, Anspannung und dem Gefühl von Verletzlichkeit verbunden. Sie brauchen Unterstützung und die auch von Ihnen schon angesprochene Wertschätzung. Großteils werden diese Verfahren ja für die Betroffenen entsprechend zufriedenstellend durchgeführt und auch abgeschlossen. Es gibt aber natürlich auch einige Beschwerdefälle mit unterschiedlicher Schwankungsstärke innerhalb der Bundesländer – das ist nämlich auch interessant – nach oben und nach unten.
Ob ein Verfahren als fair betrachtet werden kann, hängt weniger vom Ergebnis alleine ab, sondern: Wurde die Situation verstanden? – Gehört heißt ja noch lange nicht verstanden. – Wurde ich ernst genommen? – Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, gerade in einer solchen Situation. – Und: Wurde vielleicht auch meine Nervosität wahrgenommen? Also die Möglichkeit, in Zukunft eine Vertrauensperson beizuziehen, soll den Betroffenen vor allem Sicherheit geben und diese anderen angesprochenen Faktoren möglichst entfernen. Es soll – wie schon angeführt – vor allem auch ihre Position im Begutachtungsverfahren stärken und es soll auch mehr Transparenz in die jeweiligen Verfahren bringen.
Wenn Sie das eine oder andere schon gehört haben: Kein Problem, wir sind noch immer beim gleichen Tagesordnungspunkt. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates der ÖVP.) Das ist aber auch in weiterer Folge ein Schritt, den wir auch da in diesem gerade wichtigen Bereich auch entsprechend wahrnehmen. In Deutschland, in den Niederlanden und überhaupt in der ganzen Region der nordischen Staaten ist es bereits gelebte Realität, dass Personen zusätzlich beigezogen werden, und nun gibt es auch bei uns diese Möglichkeit, und ich glaube, es ist eine ganz wichtige Entscheidung, die heute hier zu treffen sein wird. Eine einheitliche Begutachtungsstelle vonseiten des auch von Ihnen (in Richtung Staatssekretärin Königsberger-Ludwig) angesprochenen Ministeriums, des Sozialministeriums, ist ja geplant.
Weiter soll generell mehr Zeit auch für die entsprechende Untersuchung sein, um Entscheidungen gut begründet, transparent und nachvollziehbar zu machen. Studien zeigen auch, dass dies wirkungsvoll ist und Begleitpersonen durchaus helfen, weil sie drei Faktoren beeinflussen: Sie verbessern die Kommunikation, Missverständnisse werden vermieden oder überhaupt ausgeschlossen – wobei man das nie sagen kann – und die Angaben bei der Begutachtung sind vollständiger. Damit kommt es zu insgesamt mehr Fairness in den jeweiligen Verfahren, und das ist sehr lobenswert. Für eine Gruppe ist es von enorm großem Interesse und absolut unverzichtbar, nämlich für Gehörlose und Personen mit kognitiven Einschränkungen oder mit Lernschwierigkeiten. Die Möglichkeit, ab 1.9.2026 – also in Kürze – eine Begleitperson zu Begutachtungen mitzunehmen, ist ein großer, richtiger Schritt zu der bereits angeführten Transparenz, Objektivität und Wertschätzung für die Betroffenen.
Die voraussichtliche Zustimmung aller Fraktionen – auch der sonst fast gegen alles stimmenden FPÖ; Kollege Repolust hat hier angeführt, dass das vielleicht der Fall sein wird – ist auch ein Zeichen von Hoffnung für weitere Beschlüsse, welche kranke, behinderte und ältere Personen in unserer Wohlstandsgesellschaft betreffen. – Herzlichen Dank und weiterhin alles Gute. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
14.40
Präsident Markus Stotter, BA: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/67
Präsident Markus Stotter, BA: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/67.1
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juni betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu heben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/67.2
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juni betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Opferfürsorgegesetz geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu heben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.